SeelenKnacks
Aktives Mitglied
Eine Glaubensgemeinschaft kann nach deutschem Recht als Verein im Vereinsregister angemeldet werden. Dies bedeutet, dass Du mindestens 7 Gründungsmitglieder, eine Satzung und eben diesen Vereinsregistereintrag brauchst und schon kannst Du als Glaubensgemeinschaft agieren. Allerdings darf Deine Mitgliederzahl nicht unter 3 Mitglieder sinken.
PS: Aber wenn ich Deine Beiträge lese, scheint es Dir weniger um die rechtliche Seite zu gehen.
PS: Aber wenn ich Deine Beiträge lese, scheint es Dir weniger um die rechtliche Seite zu gehen.