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Eigene Wohnung untervermieten

Danke für eure rückmeldungen.
Die zimmer in unserer wohnung sind überdurchschnittlich gross und man könnte sogar mit hilfe eines raumtrenners den raum durch 2 teilen.
Wir haben einen größeren flur wo auch der esstisch ist. Dort ist platz genug. Man könnte auch im flur den kühlschrank aufstellen.
Mit dem badezummer habe ich vergessen zu erwähnen das ich und meine freundin ein zu unserem schlafzimmer angrenzendes wc haben, das wir immer benutzen.
Wir würden über airbnb vermieten, da wir nicht klassisch vermieten wollen. Bei airbnb hat man die möglichkeit mietnomaden schneller loszuwerden. Wir müssen nur genau informieren wie das mit sirbnb funktioniert, ansonsten booking oder tripadvisor.
Wir würden auch kurzzeitvermietungen akzeptieren. Für die mieter wäre es am besten berufspendler oder studenten.
Sie gesagt wir könnten ja mit 1 mieter beginnen und dann schauen was mein ihr?
Interessanter Bericht für Dich
 
Man sollte auch beachten, dass in vielen Städten, Landkreisen, etc. Airbnb verboten ist. Weiterhin kommt dann noch der steuerrechtliche Aspekt hinzu, denn die Einnahmen müssen ja auch versteuert werden, da es sich ja um eine gewerbliche Vermietung handelt. Die Idee erscheint mir persönlich ein wenig blauäugig und nicht durchdacht.
 
Man sollte auch beachten, dass in vielen Städten, Landkreisen, etc. Airbnb verboten ist. Weiterhin kommt dann noch der steuerrechtliche Aspekt hinzu, denn die Einnahmen müssen ja auch versteuert werden, da es sich ja um eine gewerbliche Vermietung handelt. Die Idee erscheint mir persönlich ein wenig blauäugig und nicht durchdacht.
Wie sieht es mit booking.com aus? Das die einnahmen versteuert werden müssen ist uns klar.
 
Man sollte auch beachten, dass in vielen Städten, Landkreisen, etc. Airbnb verboten ist. Weiterhin kommt dann noch der steuerrechtliche Aspekt hinzu, denn die Einnahmen müssen ja auch versteuert werden, da es sich ja um eine gewerbliche Vermietung handelt. Die Idee erscheint mir persönlich ein wenig blauäugig und nicht durchdacht.

Düsseldorf
Wie sieht es mit booking.com aus? Das die einnahmen versteuert werden müssen ist uns klar.

Wir sind hier leider keine Unternehmensberatung
Da hilft nur Eigenrecherche 😉

Selbstverständlich müssen eingenommene Provisionen versteuert werden , egal über welche Plattform
Dafür benötigst Du ein Gewerbe
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass ihre euch erst mal kundig macht, wie das rechtlich ist, sollte ja selbstverständlich sein. Ob die Wohnung passend wäre als eine WG, wage ich zu bezweifeln. Du und deine Freundin habt doch auch bestimmte Vorstellungen, wie das laufen könnte. Wie lange dürften die sich im Flur aufhalten. Ich bleibe dabei, dass ein Bad für alle nicht ausreicht. Und wenn ihr das über airbnb macht, müsstet ihr doch sowieso möblieren. Das hast du im ersten Beitrag auch anders geschrieben.
 
Dass ihre euch erst mal kundig macht, wie das rechtlich ist, sollte ja selbstverständlich sein. Ob die Wohnung passend wäre als eine WG, wage ich zu bezweifeln. Du und deine Freundin habt doch auch bestimmte Vorstellungen, wie das laufen könnte. Wie lange dürften die sich im Flur aufhalten. Ich bleibe dabei, dass ein Bad für alle nicht ausreicht. Und wenn ihr das über airbnb macht, müsstet ihr doch sowieso möblieren. Das hast du im ersten Beitrag auch anders geschrieben.
Ja möblieren können wir immer noch. Wie lange sie sich im flur aufhalten das können wir nicht so einfach vorschreiben wenn dieser gemeinschaftlich genutzt wird.
Wie gesagt. Meine freundin und ich fangen erst gegen 9 uhr an zu arbeiten und brauchen so früh das bad nicht. Wir wollen zunächst mal mit 1 mieter probieren und dann schauen.
 
Gemeinsames Bad finde ich schrecklich, aber das werdet ihr noch früh genug merken. Du gehst also davon aus, dass der Mitbewohner früh arbeitet? Ich habe den Eindruck, ihr geht ein bisschen sehr blauäugig an die Sache.
 
Wenn die Eigentumswohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, muss die einer Teilvermietung vermutlich zustimmen, egal ob klassisch oder über eine Plattform.

Über die Anzahl an Fluchtwegen, Bädern, Stellplätzen und solcher baulicher Dinge müsst ihr wahrscheinlich nicht nachdenken. Die Wohnung ist ja bereits für 5 oder 6 Personen ausgelegt, egal wie viele dann tatsächlich drin wohnen.

Ein klassischer Mietvertrag kann besser sein. Wenn man selbst in der Immobilie wohnt kann man den Mietern jederzeit kündigen, es gibt keinen Kündigungsschutz. Dafür kann man individuelle Mietverträge schließen und bestimmte Sachen vertraglich regeln. Aber unbedingt vorher informieren. Eine Klausel, nach der der Mieter gefälligst leise die Klospülung zu bedienen hat und nur bis 20.00 da hindarf ist ungültig. Nur als Beispiel 😉
 

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