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Ebay-Verkäufe - bin ich steuerpflichtig ?

  • Starter*in Starter*in MarkusDreier
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MarkusDreier

Gast
Hallo. Mein Onkel ist Architekt, hat sich nun tur Ruhe gesetzt und ich half ihm beim Büro ausräumen. Hier fand ich noch einige Tonerkassetten (teilweise schon geöffnet) und dachte mir sofern sie noch nicht benutzt werden könnte man die doch bei Ebay verkaufen. Nun hat er ca. 12 Kassetten zum stark reduzierten Preis als Privatverkäufer eingestellt. Insgesamt hat er tatsächlich ca. 600 EUR eingenommen. Die Kassetten sind nicht immer dieselben, da er verschiedene Drucker hatte.

Wir haben nun diskutiert ob das schon steuerpflichtig wäre oder nicht. Angenommen ich veräußere meinen gesamten Hausrat und würde 3000 EUR einnehmen, ist das legitim oder auch schon steuerpflichtig?
 
Hallo Markus,

ich habe hierzu schon ziemlich dubiose Meinungen und auch Gerichtsurteile gelesen. Es gibt da interessante Seiten im Netz mit Beispielurteilen.

Auch müsstest du differenzieren, ob du die Umsatzsteuer oder die spätere Gewinnversteuerung als Kleinunternehmer / selbständiger Gewerbetreibender meinst.

Hier in eurem Fall ist es allerdings schon nicht legitim gewesen, die Toner als Privatmann zu verkaufen. Seine gekauften Büromaterialien schmälerten einst ja auch seinen Gewinn. Das muss also in der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, oder in der Bilanz falls er entsprechend bilanziert.

Übrigens, sind diese Umsätze dann auch Umsatzsteuerpflichtig.

Was dein Beispiel mit der privaten Haushaltsauflösung angeht: Ich würde diese normal als Privatmann veräußern. Das kuriose ist aber wie gesagt, dass es auch andere Urteile gab. Wenn innerhalb der Auflösung zb. irgendeine wertvolle und große Sammlung verhökert wird, kann dies zumindest umsatzsteuerpflichtig werden. Mir hätte dies fast bei meiner großen Auflösung von Schallplatten und CDs, sowie bei jahrelang angesammelten LEGO geblüht. Besonders dann, wenn diese Artikel stückweise eingestellt werden, über einen längeren Zeitraum hinweg.
 
Hallo. Mein Onkel ist Architekt, hat sich nun tur Ruhe gesetzt und ich half ihm beim Büro ausräumen. Hier fand ich noch einige Tonerkassetten (teilweise schon geöffnet) und dachte mir sofern sie noch nicht benutzt werden könnte man die doch bei Ebay verkaufen. Nun hat er ca. 12 Kassetten zum stark reduzierten Preis als Privatverkäufer eingestellt. Insgesamt hat er tatsächlich ca. 600 EUR eingenommen. Die Kassetten sind nicht immer dieselben, da er verschiedene Drucker hatte.

Wir haben nun diskutiert ob das schon steuerpflichtig wäre oder nicht. Angenommen ich veräußere meinen gesamten Hausrat und würde 3000 EUR einnehmen, ist das legitim oder auch schon steuerpflichtig?

Nun bei der Steuer ist alles mehr oder weniger Definition...🙂

Also, wenn dein Onkel sie verkauft, oder du in seinem Auftrag, stammte es aus Betriebsvermögen und wurde steuermindert als Ausgabe berücksichtigt.
Also Ja!

Wenn du sie verkaufst, stammt sie aus einer Schenkung(?), wäre also dein Privatbesitz, den man verkaufen darf. Also Nein!

Die Frage stellt sich nach den sonstigen Verkäufen...
Wenn über einen Zeitraum so viel verkauft wird, dass man annimmt, dass es sich nicht, um reines Privatgut handelt, sondern zum Zwecke des Handels oder Geldeinnahme geschieht, dann muss es versteuert werden.
 
Mit diesen Ebay Verkäufen vertun sich sehr viele.

Hier schrieb mal eine Frau ,der wurde eine riesige Steuerrechnung vom F'amt vor die Nase gehalten.
Man hatte sie scheinbar wegen der vielen Kleingeschäfte herausgepickt.

Sie hatte gedacht sie muß als Privatperson nichts anmelden und versteuern.

Man hatte gebrauchte Kleidung verkauft. Lief prima.Artete wegen dem Versand schon in Arbeit aus.

Sie kaufte sogar auf Flohmärkten und von Privatleuten billig auf und stellte es mit Aufschlag bei iibäh ein.
Es kamen mit der Zeit viele Verkäufe zusammen.

Der Schock kam mit dem F'amt.
Sie mußte/sollte den vollen Verkaufspreis versteuern.
Sie hatte keine Einkaufsbelege vorweisen können,deren Summe vom Verkaufserlös abgezogen werden konnte.

Wer denkt als Hausfrau,die einige Euros dazuverdienen wollte schon daran ,sich auf einem Flohmarkt Quittungen geben zu lassen.
Sie wollte mit dem F'amt verhandeln.Was daraus wurde,das weiß ich nicht.
 
Hallo. Ich meinte nicht die Umsatzsteuer, das mit den 17500 ist mir bekannt. Man gehe davon aus mein Onkel hätte die Toner ansonsten weggeworfen, und ich habe sie geschenkt bekommen und über meinen privaten Account verkauft. Wie würde das hier dann aussehen? Bzw. Könnte ich Problem bekommen? Habe mir nämlich überlegt einige Sachen die ich nicht mehr brauche zu vekaufen wo auch ca. 1000 EUR zu erwarten sind (BluRay Player, Playstation usw..).
 
Ich hab grad ein paar Artikel (gebrauchte Kleidung) mal wieder seit langem eingestellt bei Ebay und da steht bei meiner eigenen Verkaufseite, dass ich bis zu 1.150 Euro Gewinn machen und max. 25 Artikel im Monat einstellen darf.

Sowas kenn ich von früher nicht.
 
Ich hab grad ein paar Artikel (gebrauchte Kleidung) mal wieder seit langem eingestellt bei Ebay und da steht bei meiner eigenen Verkaufseite, dass ich bis zu 1.150 Euro Gewinn machen und max. 25 Artikel im Monat einstellen darf.

Sowas kenn ich von früher nicht.

Woher weiß Ebay was Gewinn ist?
Ich denke, das müsste Umsatz heißen!?
 
??? Wo bitte soll denn sowas stehen?

Die Rechtsprechung und Urteile sind sich doch nichtmal selber einig.

Mich würde das auch brennend interessieren. Ich habe ca. 1000 DVD´s hier, einige Sammlerraritäten. Möchte mich aber nun davon trennen. Wenn ich die also alle einzeln einstelle bin ich schon steuerpflichtig ? Offensichtlich wird ja nicht nur gewerbliches handeln unterstellt wenn ich vorsätzlich waren kaufe um sie wieder zu verkaufen, sondern auch schon wenn es einen gewissen Betrag übersteigt ? Wenn ich mein Auto bar für 10 000 verkaufe zahl ich doch dafür auch keine Steuern oder wie soll ich das verstehen? Der Begriff Gewinnabsicht ist hier auch sehr schwammig. Jeder der bei Ebay was verkauft hat wohl "Gewinnabsicht".

P.S: das mit der luxemburgischen Steuer bezieht sich nur auf deren MwSt-Satz, hat mit Gewinnbesteuerung nichts zu tun.
 
Hallo. Mein Onkel ist Architekt, hat sich nun tur Ruhe gesetzt und ich half ihm beim Büro ausräumen. Hier fand ich noch einige Tonerkassetten (teilweise schon geöffnet) und dachte mir sofern sie noch nicht benutzt werden könnte man die doch bei Ebay verkaufen. Nun hat er ca. 12 Kassetten zum stark reduzierten Preis als Privatverkäufer eingestellt. Insgesamt hat er tatsächlich ca. 600 EUR eingenommen. Die Kassetten sind nicht immer dieselben, da er verschiedene Drucker hatte.
Hallo Markus,

ohne Zweifel sind die Tonerkassetten Betriebsvermögen und die 600 E
müssen als Betriebseinnahme verbucht werden. Wenn Dein Onkel bisher
Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausgewiesen hat, muss es auch
diesmal so sein.

LG

John


Für alle "Privatverkäufer" hier noch ein aktuelles Urteil zum selberlesen...
.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_4_U_204_10urteil20110315.html
 
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