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Ebay-Verkäufe - bin ich steuerpflichtig ?

  • Starter*in Starter*in MarkusDreier
  • Datum Start Datum Start
Ob gewerblich oder nicht, grundsätzlich sind alle Verkäufe steuerpflichtig, sofern der Gewinnn einen gewissen Freibetrag überschreitet. Dies wird auch regelmäßig bei der Steuererklärung abgefragt.
 
Ich hab dazu noch weniger Lust, weiß es aber auch so.
Gewerbetreibender ist ( unter anderem! ) wer eine Gewinnerziehlungsabsicht hat. Die Sache ist nämlich zweischneidig:
Wenn das FA Gewinne besteuern will, muß sie sich auch die Verluste anrechnen lassen.
Und wenn sie das bei jedem kleinen Verkäufer machen würden, wäre der Staat in kurzer Zeit bettelarm.
 
*lach*

Also wie ich sagte, bei dem Verkauf privater Sachen, müssen auch Gewinne vorliegen, nicht reine Erlöse von verkauften Sachen, das wird häufig verwechselt. Sobald natürlich mit der Absicht gehandelt wird mit waren geld zu verdienen ist man sowieso gewerblich einzustufen.

Wenn aber also über die Monate hinweg 700 EUR einnehme weil ich Backofen und Playstation verkauft habe, habe ich die sicher mit Verlust verkauft. Nur wenn der Betrag höher wäre als beim Einkauf müsste ich Steuern auf den Gewinn zahlen. Und jetzt sagt mir mal wie man das nachweisen soll, genauso wie die 1 Jahresfrist. hebt ja sicher jeder alle Rechnungen auf 🙂. Im Prinzip also sehr schwammig das Ganze, wie eben so viele Gesetze.
 
Ich hab dazu noch weniger Lust, weiß es aber auch so.
Gewerbetreibender ist ( unter anderem! ) wer eine Gewinnerziehlungsabsicht hat. Die Sache ist nämlich zweischneidig:
Wenn das FA Gewinne besteuern will, muß sie sich auch die Verluste anrechnen lassen.
Und wenn sie das bei jedem kleinen Verkäufer machen würden, wäre der Staat in kurzer Zeit bettelarm.

Es wird wohl kaum jemanden geben,der mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig nur Verlustgeschäfte betreibt.
Der Verlust wird wohl eher nicht vom F'amt erstattet werden.
Da würde man sehr schnell, sehr reich werden können.

Es könnte zu einer Steuererstattung kommen.Das war es auch schon.

Wenn man als Gewerbetreibender angesehen wird,kann man natürlich seine Kosten absetzen und den
Vorsteuerabzug vornehmen. Das kann der Privatverkäufer nicht.
 
*lach*
Also wie ich sagte, bei dem Verkauf privater Sachen, müssen auch Gewinne vorliegen, nicht reine Erlöse von verkauften Sachen, das wird häufig verwechselt. Sobald natürlich mit der Absicht gehandelt wird mit waren geld zu verdienen ist man sowieso gewerblich einzustufen.

Stimmt leider nicht 100 Prozentig. Es gab Fälle, da musste zumindest die Umsatzsteuer auf diese Artikel nachträglich abgeführt werden. Also so einfach ist es nicht nach dem Motto, "wenn ich uralte Sachen verkaufe und deshalb keine Belege mehr habe, kann mir nix passieren weil niemand einen Gewinn oder Verlust ermitteln kann..."

Wenn das FA Gewinne besteuern will, muß sie sich auch die Verluste anrechnen lassen.
Und wenn sie das bei jedem kleinen Verkäufer machen würden, wäre der Staat in kurzer Zeit bettelarm.

Und damit dies nicht passiert, wird ein Gewerbe nach dem dritten Verlustjahr vom Finanzamt ja auch als Liebhaberei eingestuft.
 

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