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Ebay-Verkäufe - bin ich steuerpflichtig ?

  • Starter*in Starter*in MarkusDreier
  • Datum Start Datum Start
Hallo John,

woher soll denn das Finanzamt wissen ob die Kassetten verbraucht und dann entsorgt wurden, verschenkt, verloren gegangen sind usw...
Es sind Verbrauchsartikel. Angenommen sie sind längst aus der Bilanz raus, wegen abgelaufen, defekt oder sonstwas. Er wirft sie quasi weg und ich würde sie privat verkaufen. Kann ja auch privat mir so viele Drucker halten wie ich will oder nicht ? Es geht ja auch eher darum ab wann ich als Privatverkäufer den Gewinn versteuern muss.
 
...Grundsätzlich ist jeder Verkauf von Waren den privaten Veräußerungsgeschäften zuzuordnen. Diese privaten Veräußerungsgeschäfte sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Waren ein Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr liegt (für Gebäude und Gebäuderechte gilt ein zehnjähriger Zeitraum).
Hat man die verkauften Waren geschenkt bekommen, ist für die Fristberechnung der Anschaffungszeitpunkt des Schenkenden maßgebend. Wer also zum Jahresbeginn über eBay seine ungeliebten Weihnachtsgeschenke verkaufen will, sollte bedenken, dass der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist, wenn der Schenkende den Artikel nicht bereits ein Jahr zuvor angeschafft hat. Oftmals entsteht für den privaten Verkäufer keine Steuerbelastung, denn die Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr unter 600 Euro liegen. Steuerfrei (Ertragssteuer) aus dem Privatbereich bleibt die Veräußerung von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs (z.B. Bücher, Geschirr, tatsächlich privat genutztes Auto).

Überschreitet die Betätigung den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, werden also Waren bewusst angekauft, um sie alsbald wieder zu verkaufen, ist man gewerblich tätig. Dabei gilt es nicht nur, besonderen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen – auch umfangreiche steuerliche Verpflichtungen müssen beachtet und erfüllt werden:....

Steuerpflicht beim Internethandel Steuerberater
 
Klingt irgendwie wässrig alles.

Also ob jeder der mir irgendwas schenkt die Kaufbelege aufbewahrt oder nachweisen kann wann was gekauft wurde. Das ist doch irgendwie keine klare Grundlage.
 
Hallo John,

woher soll denn das Finanzamt wissen ob die Kassetten verbraucht und dann entsorgt wurden, verschenkt, verloren gegangen sind usw...
Es sind Verbrauchsartikel. Angenommen sie sind längst aus der Bilanz raus, wegen abgelaufen, defekt oder sonstwas. Er wirft sie quasi weg und ich würde sie privat verkaufen. Kann ja auch privat mir so viele Drucker halten wie ich will oder nicht ? Es geht ja auch eher darum ab wann ich als Privatverkäufer den Gewinn versteuern muss.

Hallo Markus,

ob das bei einer Steuerprüfung auffällt, ist eine andere Frage. Er hat sie jedenfalls
für den Betrieb gekauft und nur das ist hier entscheidend. Hätte er sie als leer ent-
sorgt, wäre auch alles klar; hat er aber nicht. Er hat sie verkauft und der Erlös wurde
auf sein Konto überwiesen. Damit ist die Sache "Aktenkundig".

Beim Privatverkauf kommt es nicht so sehr auf den Gewinn an. Alles weitere steht
im o. g. Urteil, bzw. im Link von Gast.

LG

John
 
So, habe grade mit meinem Steuerberater telefoniert in Annahme zweier Fälle:

Fall 1: Ich kaufe 2010 ein teures Rad für 2500 EUR, und verkaufes es über Ebay 2012 für 1000. Damit habe ich einen Verlust gemacht, nämlich 1500 EUR = wird nicht besteuert und fällt auch nicht unter den Begriff Gewinn (600 EUR/Jahr)

Fall 2: Ich verkaufe meine DVD Sammlung von 500 Filmen zu je 5 EUR pro Stück, macht 2500 EUR. Das ist aber kein Gewinn, da ich ursprünglich das dreifache als Neupreis gezahlt habe.

Die 600 EUR pro Jahr orientieren sich immer an der Differenz EK-VK, ist diese negativ ist es ein Verlust.

Ergänzend hierzu:
Ein Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach §23 Einkommenssteuergesetz der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.

Zu den Anschaffungskosten zählen der reine Kaufpreis und die Nebenkosten der Anschaffung. Unter die Nebenkosten fallen die zum Beispiel Beratungskosten, Kaufgebühren, Telefongebühren oder auch Fahrtkosten, die aber alle im Zusammenhang mit der Anschaffung entstanden sein müssen.


Steuerpflichtig wäre ich bei Fall 3:

Ich kaufe im jahr 2010 ein Rad für 2500 EUR und verkaufe es aufgrund Liebhaberstück heute für 3500 EUR. Damit habe ich 1000 EUR Gewinn gemacht und bin steuerpflichtig.

Wie das alles in der Praxis gehandhabt wird, allein wegen Aufbewahrung der Rechnungen etc, ist nochmals was ganz anderes.

Jedenfalls sollten sich Leute die Ihren Hausrat verticken und (meistens) weniger einnehmen als es gekostet hat, vor nichts fürchten !

Wenn der Onkel die Gegenstände nicht mehr im Betriebsvermögen hat, kann imho egal sein was mit denen passiert, denn sie sind einfach nicht mehr da, bzw. abgeschrieben / unverkäuflich wie auch immer.
Wenn er seinem Sohn Müll schenkt für den dieser noch Geld bekommt kann er wohl kaum belangt werden.

Gewerblich fängt auch erst dann an wenn ich bewusst Dinge kauf oder irgendwoher hole um damit Gewinn zu machen. Davon kann bei einer Haushaltsauflösung keine Rede sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo. Ich meinte nicht die Umsatzsteuer, das mit den 17500 ist mir bekannt. Man gehe davon aus mein Onkel hätte die Toner ansonsten weggeworfen, und ich habe sie geschenkt bekommen und über meinen privaten Account verkauft.

Im ersten Beitrag wurde noch geschildert, dass dein Onkel sie über seinen Privataccount bei ebay verkauft hat. Vielleicht solltest du dir selbst erstmal einig darüber werden, welche Variante du uns nun letztendlich vorgaukeln möchtest.
 
Ich hatte geschrieben im letzten Beitrag, man nehme an...

Weil wir über die Diskussion dazu gekommen sind dass ich eigentlich auch haufen Sachen bei Ebay verkaufen könnte die ich nicht mehr brauche.
 
Hallo Ratte,

in einem nicht übermäßigem Rahmen, kräht da kein Hahn nach. Es darf halt nur nicht nachhaltig sein.
Und eine evtl. Nachhaltigkeit schliesst ja dann auch aus, dass dies alles immerzu aus deinem normalen Haushalt gekommen sein kann.

Meine Freundin hatte dieses Jahr 6 teure Schulranzen in ebay eingestellt. Am zweiten Tag nach Angebotsplatzierung bekam sie ne e-mail eines gewerblichen Verkäufers der den gleichen Artikel angeboten hatte. Die rufen dann sofort sogenannte "Abmahnanwälte" auf den Plan die ihr Geld alleine damit verdienen könnten, ebay user abzumahnen und von diesen "Opfern" dann zwischen 2000 und 5000 Euro verlangen.

Musst mal googlen, da gibt es unglaubliche Geschichten.
 
@ Ratte

es ist ja egal um wen es geht, die Aussage bleibt ja trotzdem die gleiche. 😉

Sowas kann eine ganze Zeitlang gut gehen, bis es irgendwann eben nicht mehr der Fall ist. Da braucht ihr nur einer böse wollen oder einem unbeteiligten Dritten oder einem Finanzbeamten fällt auf, dass mit einer eindeutigen Regelmäßigkeit Umsätze erzielt werden. Und ich bin auch davon überzeugt, dass die Finanzämter gerne auf ebay unterwegs sind. 🙂

Wenn man pro Monat 50 Artikel anbietet wird auch argumentiert, dass dies nicht ohne viel Aufwand ablaufen kann und hier auch schon eine kleine aber feine Organisation vorliegen müsse. Auch aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes bringt das die Finanzämter auf den Plan. Weil dies dann nicht mehr als Hobby nebenbei eingestuft werden kann, sondern eine eindeutige mit Arbeitsaufwand verbundene Tätigkeit darstellt.

Jeden Tag gehen Leute ins Netz. Der eine früher, der andere eben später. Und dann ist das Geschrei groß.


Meine Freundin hatte zb. die 6 Schulranzen wieder herausgenommen um einem möglichen Ärger zu entgehen. Wir boten die Schulranzen deutlich billiger an als der gewerbliche Verkäufer. Was haben wir gemacht? Uns bei ihm bedankt mit dem Hinweis, dass wir nun unsererseits ebenfalls ein Gewerbe anmelden und dann nicht 1x 6 Schulranzen einstellen, sondern so viel verkaufen wie wir künftig bekommen können. Und zwar zum gleichen, günstigen Preis. "Auf einen fröhlichen Konkurrenzkampf, und danke für den guten Tipp!"

Und so kam es dann auch. Rucki Zucki Kleingewerbe angemeldet und eingestellt was geht. Natürlich auch anderes. In manchen Monaten müssen wir aufpassen nicht über die Jahresgrenze von 17.500 Euro zu kommen - wir wollen nämlich keine UST ausweisen. Haben diesen Betrag dann gezwölftelt und achten darauf, also pro Monat unter 1.500 Euro Umsatz zu bleiben.

Der Warnschuss des Verkäufers ist also nach hinten losgegangen. ^^
 
Ich fasse nochmals zusammen:

1. Wann bin ich in jedem Fall gewerblich?
-> wenn ich nachhaltig immer wieder die gleichen Dinge verkaufe oder mit Gewinnabsicht Dinge kaufe/hole/klaue um sie wieder zu verkaufen.
Ab einer gewissen Umsatzgröße automatisch.

Die Grenzen verwischen hier schnell und es kommt im Einzelfall auf den Richter drauf an.

Die Abmahnerei durch Anschwärzen und sogen. Abmahnanwälte ist hier lediglich eine unangenehme Nebenerscheinung die einem das Leben eigentlich sinnlos schwer macht, da sonst wahrscheinlich kein Hahn danach krähen würde

2. Ab wann muss ich versteuern (Einkommensteuer)?

Versteuert werden muss nur der GEWINN, wenn dieser im Jahr > 600 EUR beträgt.

Viele verwechseln aber jetzt Gewinn mit dem Erlös aus einem einzelnen Verkauf.
Der Gewinn ist aber lediglich die DIFFERENZ zwischen urpsrünglichem Einstandspreis und Verkaufspreis, also in der Regel macht man ein VERLUSTGESCHÄFT, und muss somit nichts versteuern, sofern die Gegenstände länger als 1 Jahr im Besitz sind (was in der Praxis schwer nachzuweisen ist, da niemand sämtliche Rechnungen aufhebt). Auch der Verkauf ganzer Sammlungen oder Hausrate sollte somit steuerfrei sein.

Bsp: 1: Kauf PC 2010 für 1000 EUR, Verkauf 2012 für 500 EUR -> 500 EUR Verlust
Bsp. 2: Kauf wertvolle Kette 2010 für 1500 EUR, Verkauf 2012 für 2500 EUR -> 1000 EUR Gewinn = Steuerpflicht

Wenn jemand natürlich über Monate hinweg mehrere hundert Artikel verkauft kann es auch so kritisch werden. Aber wie gesagt es kommt immer auf den Einzelfall drauf an - und wo kein Kläger da kein Richter. Vieles wird auch lediglich wegen Anschwärzerei überhaupt überprüft.
 

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