So, habe grade mit meinem Steuerberater telefoniert in Annahme zweier Fälle:
Fall 1: Ich kaufe 2010 ein teures Rad für 2500 EUR, und verkaufes es über Ebay 2012 für 1000. Damit habe ich einen Verlust gemacht, nämlich 1500 EUR = wird nicht besteuert und fällt auch nicht unter den Begriff Gewinn (600 EUR/Jahr)
Fall 2: Ich verkaufe meine DVD Sammlung von 500 Filmen zu je 5 EUR pro Stück, macht 2500 EUR. Das ist aber kein Gewinn, da ich ursprünglich das dreifache als Neupreis gezahlt habe.
Die 600 EUR pro Jahr orientieren sich immer an der Differenz EK-VK, ist diese negativ ist es ein Verlust.
Ergänzend hierzu:
Ein Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach §23 Einkommenssteuergesetz der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den
Werbungskosten andererseits.
Zu den Anschaffungskosten zählen der reine Kaufpreis und die
Nebenkosten der Anschaffung. Unter die Nebenkosten fallen die zum Beispiel Beratungskosten, Kaufgebühren, Telefongebühren oder auch
Fahrtkosten, die aber alle im Zusammenhang mit der Anschaffung entstanden sein müssen.
Steuerpflichtig wäre ich bei Fall 3:
Ich kaufe im jahr 2010 ein Rad für 2500 EUR und verkaufe es aufgrund Liebhaberstück heute für 3500 EUR. Damit habe ich 1000 EUR Gewinn gemacht und bin steuerpflichtig.
Wie das alles in der Praxis gehandhabt wird, allein wegen Aufbewahrung der Rechnungen etc, ist nochmals was ganz anderes.
Jedenfalls sollten sich Leute die Ihren Hausrat verticken und (meistens) weniger einnehmen als es gekostet hat, vor nichts fürchten !
Wenn der Onkel die Gegenstände nicht mehr im Betriebsvermögen hat, kann imho egal sein was mit denen passiert, denn sie sind einfach nicht mehr da, bzw. abgeschrieben / unverkäuflich wie auch immer.
Wenn er seinem Sohn Müll schenkt für den dieser noch Geld bekommt kann er wohl kaum belangt werden.
Gewerblich fängt auch erst dann an wenn ich bewusst Dinge kauf oder irgendwoher hole um damit Gewinn zu machen. Davon kann bei einer Haushaltsauflösung keine Rede sein.