Wenn du orginalverpackte Lego Artikel bei Ebay verkaufst, ist das privat?
Nein. Wir betreiben doch ohnehin seit Jahren einen Verkauf von Lego bei ebay. Die "Langzeit" Lego Sachen ( so nenne ich es immer ) sind ein Problem für mich, wenn ich diese ebenfalls verkaufen wollte - über mein privates account. Weil ich die Einkaufsbelege ja in der Gewinnermittlung beim Gewerbe ansetzen könnte. Damit mir das FA da keinen Stress macht lasse ich einfach alle Belege und Verkäufe über das Gewerbe laufen - egal ob ich die anfangs eigentlich privat gekauft hatte und somit den Aufwand nie zeigen konnte. Es ist mir aber zu gewagt, mit einem Gewerbe Konto und einem privaten im Prinzip, die gleichen Artikel zu verkaufen.
Zumindest die Grenze fließend. Verkaufst du in überschaubarer Zeit etwa 10 orginalverpackte Lego Artikel, kann man zumindest gewerblichkeit unterstellen: Der Anbieter von 10 neuen Markenartikeln wurde als Unternehmer angesehen (LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07).
Du hast Recht. Wir hatten uns vor Jahren auch mal damit beschäftigt weil es, insbesondere am Anfang, nicht eindeutig war. Da hatten wir Einzelfallentscheidungen geblättert um zu sehen wie das FA entscheidet. Als Buchhalter weiss ich grundsätzlich auch ohne ebay, wann jemand gewerblich ist - hinsichtlich Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit. Somit ist mein Langzeitlego definitiv auch ein Fall für die Anrechnung bei der Steuererklärung. Ich kann mich daran erinnern das Artikel des täglichen Bedarfs, sehr gerne direkt einem gewerbetreibenden zugeordnet wurden. Dazu würden auch die Klamotten passen welche du erwähntest. Wenn jetzt zb. jemand stattdessen 10 Glasvitrinen angeboten hätte, die mitunter noch Unikate sind weil handgemacht - wäre das glaube ich wieder etwas anderes. Es sei denn er würde sie selbst herstellen und jedes Jahr 10 Stück verkaufen.
Ich will damit nur sagen, dass
1. Verkäufer von Neuware nicht unbedingt gewerblich handeln
Das stimmt grundsätzlich. Allerdings frage ich mich, wie sich jemand andauernd beim Kauf vergreifen kann, sodass er immer an Ware kommt die er eigentlich gar nicht braucht.
😉
"Normalerweise" dürfte das unmöglich die Regel sein.
2. auch der Verkäufer von Gebrauchtwaren bzw. ein privater Verkäufer grundsätzlich nicht nur ein paar Euro will, über die er sich freut, sondern einen fairen Preis und eine faire Kaufabwicklung
Auch sein gebrauchter Artikel unterliegt nunmal der freien Marktwirtschaft. Der Wert eines Gegenstandes kann nur am Verkaufspreis bemessen werden. Und das erfährt er ja dann auf ebay. Was "fair" ist, kann jeder anders sehen. Ich muss nichts verschleudern wenn ich mehr dafür bezahlte, sondern kann den Wunschpreis eingeben.
Faire Kaufabwicklung ist klar. Und leider ist auch klar das die auf ebay nicht immer gegeben ist. Auch das gebe ich ja zu. Wir sind ja selbst auch manchmal betroffen.
Aktuell wieder was mit "Herpes" verschickt. Da gibt es gerne mal Probleme. Angeblich ist die Ware nicht angekommen aber wir haben die Bestätigung des Spediteurs, das es angekommen sei. Jetzt mosert der Käufer rum und will sein Geld zurück. Ebay hat uns um Stellungnahme gebeten. Wir haben die Bestätigung der Zustellung. Bin gespannt wie es weitergeht. Das muss der Käufer eigentlich mit Hermes klären weil wir hierbei zwischen den Stühlen sitzen.