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Ebay, Paypal, und die Tricksereien (Warnung)

Aber dann ist ja alles gut 😀 Geld kriegst ihr zurück, dank Ebay und Paypal.

Und in diesem Fall bekommt die Verkäuferin nicht mal die Uhr zurück. Auch das ist richtig. Denn wer sich einfach nicht meldet und der Käufer von daher gezwungen ist sich an ebay zu wenden, hat auch keine Rückgabe mehr verdient. Das hätte sie zuvor haben können. Aber wer braucht schon eine kaputte Uhr zurück! 😉
Meine Freundin hat heute eine Entscheidung von ebay erhalten, dass ihr der Betrag wieder gutgeschrieben wird.

Der umgekehrte Fall ist eher der schlechte. Funktionierender Artikel wird von Privat verkauft, gefällt aber dem Käufer aus irgendeinem Grund nicht. Ergebnis: Es gibt zwar kein Rückgaberecht, aber Ebay mitsamt Paypal erstattet nach Ticket trotzdem das Geld. Rechte des Verkäufers Fehlanzeige.

Dem Käufer geht es bei ebay grundsätzlich besser als einem Verkäufer. Jedoch muss man nicht übertreiben.
"nicht gefallen" ist kein Grund um Geld zurück zu erhalten. Und wenn ein Verkäufer imstande ist im Diskussionsfall ordentlich zu kommunizieren anstatt versuchen es aus zu sitzen, bekommt auch nicht einfach so das Geld eingezogen. Normalerweise muss der Käufer belegen das die Ware zurückgeschickt wurde. Also nix mit "ich mache lauter schnäppchen indem ich auf ebay bestelle und danach das Geld einfach so wieder hole..."

Da hat auch phalle deutlich übertrieben.



Bietet man ohne Paypal an bekommt man oft weniger Gebote, oft schlechtere Gebote und ebenso oft Anfragen "geht auch Paypal"?

Damit muss man als privater Verkäufer eben leben. Wenn ich privat etwas ohne Rücknahme verkaufe sollte es logisch sein, dass andere beim gewerbetreibenden kaufen. Dann muss ich natürlich günstiger sein um somit den Kunden zu gewinnen. Der Gewerbetreibende zahlt auch Einkommensteuer, oftmals auch UST. Der private zahlt davon gar nix.
Und wenn ich sehe das Verkäufer angeblich privat sind, aber dann 2000 Sternchen haben, ist das für mich auch kein privater Verkäufer.
 
Dem Käufer geht es bei ebay grundsätzlich besser als einem Verkäufer. Jedoch muss man nicht übertreiben.
"nicht gefallen" ist kein Grund um Geld zurück zu erhalten. Und wenn ein Verkäufer imstande ist im Diskussionsfall ordentlich zu kommunizieren anstatt versuchen es aus zu sitzen, bekommt auch nicht einfach so das Geld eingezogen. Normalerweise muss der Käufer belegen das die Ware zurückgeschickt wurde. Also nix mit "ich mache lauter schnäppchen indem ich auf ebay bestelle und danach das Geld einfach so wieder hole..."

Da hat auch phalle deutlich übertrieben.


Wo habe ich das geschrieben? Es geht nicht darum, serienweise Betrug betreiben zu können, sondern allgemein darum, dass oftmals überhaupt nicht bewiesen oder nachvollzogen werden kann (oder gar nicht soll), wer von beiden Parteien recht hat.
Ich finde es schlicht eine Frechheit, dass - sobald ein Fall geöffnet wird - das Geld im Paypal-Konto umgehend als Minus angezeigt wird, ohne dass überhaupt irgendwas geklärt wurde, oder Kontakt zum Käufer aufgenommen werden konnte. Gleicht man sein Konto dann nicht aus, ist es auch für eigene Kaufzwecke quasi gesperrt.

Letzterer kann also die Story vom Pferd erzählen, weil er den Artikel einfach nicht mehr will.
In eurem Fall mag das rechtens sein, wenn der Verkäufer schlicht nicht reagiert, aber in der Praxis ist und bleibt das extrem verkäuferunfreundlich.
 
Dem Käufer geht es bei ebay grundsätzlich besser als einem Verkäufer. Jedoch muss man nicht übertreiben.
"nicht gefallen" ist kein Grund um Geld zurück zu erhalten. Und wenn ein Verkäufer imstande ist im Diskussionsfall ordentlich zu kommunizieren anstatt versuchen es aus zu sitzen, bekommt auch nicht einfach so das Geld eingezogen. Normalerweise muss der Käufer belegen das die Ware zurückgeschickt wurde. Also nix mit "ich mache lauter schnäppchen indem ich auf ebay bestelle und danach das Geld einfach so wieder hole..."

Theoretisch ja. "Nicht gefallen" ist kein Rückgaberecht bei Privatauktionen auf Ebay.

In der Praxis aber schon. Es reicht Ebay irgendeine Behauptung zum Artikel wie "Kratzer" oder "nicht wie beschrieben" und der Käufer erhält sein Geld zurück.

Damit ist der Käufer erstmal aus dem Schneider und es beginnt für den Verkäufer der Hürdenlauf um bei Ebay. Nun muss der Verkäufer beweisen, dass der Artikel in Ordnung ist.

Ich möchte soweit gehen und sagen, dass Ebay sich hier widerrechtlich verhält.
Ja, auch der private Verkäufer haftet wenn ein Artikel wirklich defekt oder nicht wie beschrieben ist. Die Beweispflicht obliegt aber dem Käufer. Er müsste z.B. Ebay Fotos von dem Artikel schicken und darlegen inwieweit der Artikel nicht wie beschrieben ist. Erst dann dürfte Ebay Geld erstatten. Da hilft es auch nicht, dass der Käufer den Artikel zurück schicken muss. Ist der Artikel einwandfrei und der Käufer lügt, will ich als Verkäufer ja keinen Artikel zurück, ich will das Geld behalten!

Ebay erstattet aber dem Käufer aber ungeprüft das Geld zurück, spielt damit Richter und Henker in einem ohne irgendwas geprüft zu haben.

Wie Phalle vollkommen richtig schreibt:

Letzterer kann also die Story vom Pferd erzählen, weil er den Artikel einfach nicht mehr will.
 
Ich finde es schlicht eine Frechheit, dass - sobald ein Fall geöffnet wird - das Geld im Paypal-Konto umgehend als Minus angezeigt wird, ohne dass überhaupt irgendwas geklärt wurde, oder Kontakt zum Käufer aufgenommen werden konnte.

Das meinte ich. Sowas ist uns noch nie passiert. Wenn ein Fall eröffnet wurde, muss ich als Verkäufer sogar zunächst mal Stellung beziehen. Und wie das dann ausgeht, kann natürlich ganz individuell sein. Vorher bucht ebay überhaupt nichts zurück.
 
Es wird zwar nicht sofort Geld abgebucht, aber ich muss das negative Paypalkonto ausgleichen, sonst ist es unbrauchbar.
Das heißt meine Kreditkarte ist dann sofort belastet.

Man hat gar keine Wahl das vernünftig zu klären, sondern wird gleich gegängelt.

Ist mir 3x passiert, wird nie wieder passieren.
 
Ehrlich gesagt habe ich den Anspruch an mich selbst auch ohne ebay, eine Mängelrüge vernünftig zu klären. 😉

Immer wieder gibt es Verkäufer die meinen, das einfach aussitzen zu können oder unbrauchbare Antworten zu liefern. Dann wird natürlich nach Ablauf der Frist zurück gebucht.
 
Wobei dem Verkäufer klar sein muss, dass "Aussitzen" genau zum unerwünschten Zustand führt.

Dennoch ist es sehr einseitig.

Obwohl der Privatverkäufer Rücknahme eindeutig ausschließen darf, hat der Käufer immer das Druckmittel schlechte Bewertung und/oder Käuferschutz. Ich will nicht wissen wie viele kleinbei gegeben haben und dann zurückgenommen haben, obwohl es im Grunde unberechtigt war.
 
Das denke ich auch. Wer Paypal einrichtet ist im Streitfall in einer schlechteren Verhandlungsposition als bei einem reinen Privatverkauf üblich ist. Über mein Privatkonto verkaufe ich nichts über Paypal. Sorry, aber wer das nicht begriffen hat, der ist doch dann auch selbst schuld irgendwie. 😉

Des weiteren trifft ihn normalerweise dann nur, dass er am besten den Artikel zurücknimmt und das Geld zurück überweist. Dann ist für den Verkäufer im Grunde, immer noch nichts weltbewegend negatives passiert. Wie gesagt, ordentliche Abwicklung auf beiden Seiten vorausgesetzt.
 
Dann ist für den Verkäufer im Grunde, immer noch nichts weltbewegend negatives passiert. Wie gesagt, ordentliche Abwicklung auf beiden Seiten vorausgesetzt.

In meinem Fall bin ich auf geöffneten und "ausprobierten" Artikeln sitzen geblieben, die ich mangels Gerät nicht mal auf Funktionsfähigkeit prüfen, geschweigedenn erneut verkaufen konnte.
 

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