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[ebay Kleinanzeigen] Beanstandung der Bewertung/en beweisen ?

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

ab und an verkaufe ich etwas in ebay Kleinanzeigen.

Jetzt habe ich mir mein Bewertungsprotokoll übermitteln lassen.
Da sind jetzt auch wenige mittelmäßige bis schlechte dabei.

Hierzu habe ich gebeten, diese überprüfen zu lassen.

Daraufhin kam die erste Anfrage:
Hallo,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Da der Bewertung auch Tatsachenbehauptungen zugrunde liegen, ist es erforderlich, dass diese auch bewiesen werden. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der eine Tatsache behauptet, diese auch beweisen muss.
Daher die Frage an dich: Hast du [Fotos, E-Mails und/oder andere Beweis-mittel benennen, die hier Sinn machen] oder vergleichbare Beweismittel, die deine Aussage belegen? Oder kannst du Zeugen benennen, die uns eine entsprechende Bestätigung (E-Mail genügt zunächst) zukommen lassen können?
Wir erwarten deine Rückmeldung (bzw. die Bestätigung des von dir benannten Zeugen) innerhalb von 14 Tagen. Anderenfalls werden wir deine Bewertung löschen. Wir würden die Bewertung natürlich auch löschen, wenn du hiervon Abstand nehmen möchtest. Wir freuen uns auf deine Rückmeldung.

Hierzu habe ich geantwortet:
Hallo,​
vielen Dank für die Anfrage.​
Ich bin etwas überrascht über die teilweise sehr negativen Bewertungen.​
Hierzu habe ich in der Kommunikation mit den Nutzern keinerlei Hinweise bekommen.​
Daher habe ich zu den Verläufen auch keine Notizen, etc.​
zumal diese bei www.ebay Kleinanzeigen.de noch in der AndroidApp​
auch nicht vorgesehen ist.​
Da die Beweislast aus ihren Worten beim Bewerter liegt,​
möchte ich sie bitten, mit diesen Kontakt aufzunehmen.​
Alternativ will ich ggf. hierauf verweisen:​
„Wir würden die Bewertung natürlich auch löschen, wenn du hiervon Abstand nehmen möchtest.“​
Als Verbesserungsvorschlag fände ich es gut, Sie würden auf Ihrer Webseite/in der App​
eine Funktion implementieren, in dieser ich meine Bewertungen​
einsehen kann.​
Gerne auch mit Benachrichtigungsfunktion.​
Jetzt kam eine ähnliche Anfrage:

Hallo,​
vielen Dank für deine Rückmeldung.​
Bitte teilen uns die Gründe für deine Beanstandung der Bewertungen mit.​
Hast du Fotos, Chatverlauf, E-Mails oder andere Beweismittel die der Bewertung wiedersprechen, sende uns diese bitte zu.​
Wir freuen uns auf deine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen.​

Jetzt werde ich wieder in ähnlicher Weise antworten.

Was passiert dann ?

Welche Erfahrungen habt ihr ?

Gruß Hajooo
 
Zuletzt bearbeitet:

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Hallo Hajooo,

ich vermute bei dir geht es um Bewertungen, die du vorwiegend als VERkäufer erhalten hast, oder?

Meine Erfahrung bei Ebay ist, dass ich selber als Verkäufer eigentlich immer den Käufer bewerte aber umgekehrt nur sehr selten eine Bewertung von Käufer erhalte. Die meisten zufriedenen Käufer vergessen die Bewertung oder sind zu faul dafür. Ist dann doch mal ein einzelner Käufer unzufrieden, schreibt er i.d.R. eine Bewertung und reißt den Schnitt sehr nach unten.

Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass Käufer extremst anspruchsvoll sind und keine Verständnis dafür haben wenn man selber Privatverkäufer ist.
Es wird schnellster Versand und allem im perfektem Zustand erwartet. Ein Paket von mir kam zuletzt beschädigt an. Schuld war die Post. Der Artikel war aber noch in sehr gutem Zustand, lediglich an der Verpackung konnte man eine kleine(!) Druckstelle sehen. Nichts was aber so nicht auch sogar in Geschäften noch verkauft wird. Der Käufer forderte auf extrem patzige Art "sein Geld schnellstmöglichst" zurück.

Du hast als Verkäufer bei Ebay keine Chance, auch kaum gegen unfaire Bewertungen. Ebay agiert extrem käuferfreundlich. Seit dem Ebay das Bezahlverfahren umgestellt hat, ziehen die dir auch einfach dein Geld wieder vom Konto ab. Bei Ebay Kleinanzeigen nicht so dramatisch, aber bei den Auktionen ist es echt eine Frechheit, dass man als Verkäufer 10% Provision an Ebay zahlen muss für garnichts...

Wenn dich Emails nach Beweisfotos fragt (wie du schreibst) kannst du diese ja faktisch garnicht erbringen. Wie willst du auch Beweisfotos machen, dass deine Artikel einwandfrei waren, zumal du auch nicht weiß WARUM dich die User negativ bewertet haben. Sollst du zu langsam gewesen sein, zu unfreundlich, der Artikel schlecht? Die Beweispflicht liegt bei denen, die dir eine schlechte Bewertung geben.

Wird Ebay aber nicht interessieren. Ebay wird den Teufel tun bei den Bewertern nachzufragen, weil dies Kunden verschrecken und Ebay Geld kosten könnte. Zumal Ebay davon ausgeht, dass im Zweifel der Käufer immer Recht hat. Der Kunde ist König und Ebay will mit Gewalt durchboxen, dass auch bei Privatverkäufen der Kunde (zu) viele Rechte hat.

Falls du das noch nachvollziehen kannst, würde ich mich direkt an die User wenden, die dir schlechte Bewertungen gegeben haben. Mit einer betont freundlichen Email, in der du das Urteil nicht in Frage stellst sondern ganz höflich fragst, wie du es hättest besser machen können.

Das würde ich generell bei jeder Negativbewertung machen (möglichst direkt nach Kauf/Verkauf), die du nicht nachvollziehen kannst. Dann kannst du Ebay auch gezielt anschreiben und sagen: User X hat mich negativ bewertet und gibt mir weder eine Auskunft warum noch kann er Beweise vorlegen.

Nur wenn du es so konkret machst, habe ich bei Ebay Hoffnung. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du pauschal nachgefragt, weil du einige schlechte Bewertungen bekommen hast. So eine "Nachforschung" wird Ebay für dich nicht machen.
 
G

Gelöscht 119712

Gast
Also die Beweispflicht liegt bei dem, der etwas gelöscht haben will… und die Anhaltspunkte/Kritikpunkte hast du ja in der Bewertung beschrieben. Wenn die Bewertung keine Anhaltspunkte enthält, kannst du auch nix dagegen machen, es sein denn der Bewerter hat dir irgendwas geschrieben wie „zahl Mir 10 € oder ich bewerte dich schlecht„
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Mach dir doch keine Gedanken, ob du nun gut oder schlecht bewertet worden bist. Ich hatte einen, der was gekauft und einen Knick im Karton hatte, seitdem wird der mit seinem Leben nicht mehr fertig. Der ruft mich ständig an, schickt mir die tausendste E-Mail und droht mit Anwalt. Den käuferschutzantrag hat er bereits eröffnet, da war ich gerade bei der Post. Es gibt Leute, die haben einfach nicht mehr alle Tassen im Schrank.
 
G

Gelöscht 117143

Gast
Tut mir leid, ich hab gar nichts verstanden.

Hast du eine negative Bewertung BEKOMMEN und möchtest sie löschen lassen?

Oder hast du eine Bewertung GESCHRIEBEN und musst diese jetzt beweisen?

Ich werde aus diesen Mails nicht schlau, was du jetzt genau wissen willst.

Normalerweise muss der, der eine negative Bewertung schreibt, diese beweisen. Und der, der sie löschen will, weil sie nicht den Tatsachen entsprechen, muss beweisen, dass die Bewertung nicht stimmt.

Wie genau da zu verfahren wäre, weiß ich nicht, da ich auf eBay bisher nur positive Bewertungen bekommen habe. Und Email-Verläufe sind ebenfalls gespeichert.
 
G

Gelöscht 117143

Gast
Mach dir doch keine Gedanken, ob du nun gut oder schlecht bewertet worden bist. Ich hatte einen, der was gekauft und einen Knick im Karton hatte, seitdem wird der mit seinem Leben nicht mehr fertig. Der ruft mich ständig an, schickt mir die tausendste E-Mail und droht mit Anwalt. Den käuferschutzantrag hat er bereits eröffnet, da war ich gerade bei der Post. Es gibt Leute, die haben einfach nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Zu viele negative Bewertungen sind aber unattraktiv für den Käufer. Da kauft er dann wo anders, wenn es Alternativen gibt.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Tut mir leid, ich hab gar nichts verstanden.

Hast du eine negative Bewertung BEKOMMEN und möchtest sie löschen lassen?
Kann passieren :)

Ja, ich wurde negativ bewertet
Oder hast du eine Bewertung GESCHRIEBEN und musst diese jetzt beweisen?
Das wird in dem Profil nicht angezeigt, nur Bewertungen die du/ich erhalten habe
Normalerweise muss der, der eine negative Bewertung schreibt, diese beweisen. Und der, der sie löschen will, weil sie nicht den Tatsachen entsprechen, muss beweisen, dass die Bewertung nicht stimmt.
Das wäre ja für beide Seiten.

Nur finde ich es blöd, wenn du Beispielsweise einen Artikel für 50 € VHB einstellst.
Jetzt biete ich 30 €, da der gleiche Artikel auch für 20 € angeboten wird.
Du lehnst ab.
Danach bewerte ich dich mit:
Richtig schlecht > Unangemessene Preisvorstellung.
Das passt für mich nicht so ganz.

Gruß Hajooo
 
G

Gelöscht 117143

Gast
Nur finde ich es blöd, wenn du Beispielsweise einen Artikel für 50 € VHB einstellst.
Jetzt biete ich 30 €, da der gleiche Artikel auch für 20 € angeboten wird.
Du lehnst ab.
Danach bewerte ich dich mit:
Richtig schlecht > Unangemessene Preisvorstellung.
Das passt für mich nicht so ganz.

Gruß Hajooo
Sowas würde ich tatsächlich löschen lassen. Ich wüsste auch nicht, was man da "beweisen" müsste? Niemand ist gezwungen, dein Angebot anzunehmen oder mit dir einen Kaufvertrag zu schließen. Ich darf doch selbst bestimmen, wie ich den Preis setze.

Ich habe auch oft Preise nach 2 Tagen runtergesetzt, um das Ding schnell loszuwerden bzw. Käufer-Angebote abgelehnt. Hab dann mal 'ne Mail bekommen, dass die Person es schade findet, dass ich abgelehnt habe, aber was soll ich jetzt machen? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
 

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