Sofakissen
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Wie die anderen schon sagten: auf keinen Fall zahlen!
Mal ganz nebenbei: wenn du letztes Jahr erst 17 warst, bezahlst doch sicher nicht du den Internetanschluss, sondern einer deiner Eltern? In dem Fall könnte kein Abmahner wissen, wer da auf kinox.to gestreamt hat. Selbst wenn du dort gestreamt hättest und einer der Rechteinhaber die IP mitgeloggt hätte, könnte er über einen Richter nur erfahren, wem der Anschluss gehört. Dann wäre die Abmahnung an jenen gegangen, der den Anschluss gebucht hat. Und sicher nicht an dich.
Dazu: Vollstreckungsbescheide werden nicht per Mail geschickt. Das ist bestimmt eins der Dinge, die dir gegen Unterschrift als Einschreiben überreicht werden. Der hätte dann sicher auch ein Aktenzeichen, schließlich muss man den Fall eindeutig zuordnen können.
Mal ganz nebenbei: wenn du letztes Jahr erst 17 warst, bezahlst doch sicher nicht du den Internetanschluss, sondern einer deiner Eltern? In dem Fall könnte kein Abmahner wissen, wer da auf kinox.to gestreamt hat. Selbst wenn du dort gestreamt hättest und einer der Rechteinhaber die IP mitgeloggt hätte, könnte er über einen Richter nur erfahren, wem der Anschluss gehört. Dann wäre die Abmahnung an jenen gegangen, der den Anschluss gebucht hat. Und sicher nicht an dich.
Dazu: Vollstreckungsbescheide werden nicht per Mail geschickt. Das ist bestimmt eins der Dinge, die dir gegen Unterschrift als Einschreiben überreicht werden. Der hätte dann sicher auch ein Aktenzeichen, schließlich muss man den Fall eindeutig zuordnen können.