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drohende Drittschuldnerklage

Saskia

Aktives Mitglied
Es ist auch nicht ungewöhnlich, wenn Partner sich gegenseitig unterstützen und man das Konto des Partners mit benutzt, wenn man verschuldet ist. Eben damit, falls irgendwann mal gepfändet werden sollte
Die Voraussetzung für eine Drittschuldnerklage ist, dass der Gläubiger bereits einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Schuldner besitzt.
Es geht deshalb nicht nur um eine Gefälligkeit um die Miete zahlen zu können.
Es wurde also versucht ein krummes Ding zu drehen.
Nichts dagegen wenn man sich gegenseitig stürzt und hilft.
Aber wenn versucht wird den Partner in illegale Machenschaften reinzuziehen und er dann am Ende die Suppe alleine auslöffeln muss, ist der Bogen mehr als überspannt.
 
S

Santino

Gast
Die Voraussetzung für eine Drittschuldnerklage ist, dass der Gläubiger bereits einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Schuldner besitzt.
Es geht deshalb nicht nur um eine Gefälligkeit um die Miete zahlen zu können.
Es wurde also versucht ein krummes Ding zu drehen.
Nichts dagegen wenn man sich gegenseitig stürzt und hilft.
Aber wenn versucht wird den Partner in illegale Machenschaften reinzuziehen und er dann am Ende die Suppe alleine auslöffeln muss, ist der Bogen mehr als überspannt.
Du kannst nicht beliebig irgendwelchen Leuten Straftaten unterstellen. Sorry, geht gar nicht. Wir wissen so gut wie gar nichts über den Fall des TE. Dazu hat er gar nicht genug Informationen gegeben. Auf so eine dürftige Information lässt sich absolut keine solche Unterstellung stützen.
 

Maya111

Aktives Mitglied
Es könnte durchaus sein, dass du dich wegen Beihilfe zum Betrug verantworten musst.
Oder hat dein Freund da etwa noch weitere krumme Dinger gedreht? Dann könnte es noch schlimmer kommen, dann hat man dich evtl. wegen Mittäterschaft und Helerei dran.
An deiner Stelle würde ich mich kooperativ verhalten und das Geld, welches dir nicht gehört, das du ja nur stellvertretend entgegen genommen hast, den Behörden aushändigen.
Und sofort musst du einen Anwalt einschalten, es ist deine einzige Chance mit weißer Weste da raus zu kommen.
Ich wundere mich nur, wie naiv man sein kann.
Habt ihr wirklich gedacht, dass es niemand mitbekommt, wenn er seine Kohle bei dir überweisen lässt?
Oder war es ihm schnurzegal wenn man dich auch dranbekommt?
Denk mal drüber nach!
So ein Unsinn. TE schreibt, dass das Gehalt auf ihr Konto ging und nicht irgendein "Drogengeld" oder ähnliches.

Liebe TE, die Sache solltest du klären und sie sollte sich leicht klären lassen.
Hast du denn die Drittschulderklärung ausgefüllt? Dort kannst du ankreuzen, dass du kein Geld vom Schuldner (deinem Freund) hast.
 

Maya111

Aktives Mitglied
Habe ich noch eine Chance das ganze abzuwenden?
Ja! Drittschulderklärung ausfüllen und entsprechend darin vermerken, dass das letzte Gehalt für März auf dein Konto einging und seitdem nichts mehr. Ebenfalls vermerken, dass sich auf deinem Konto kein Geld deines Freundes mehr befindet. Damit ist die Sache erledigt und eine Klage wird es nicht geben.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Ich bin mir nicht so sicher, ob die TE wirklich problemlos da wieder herauskommt.
Immerhin unterschreibt man normalerweise bei der Kontoeröffnung, dass man nur auf eigene Rechnung handelt. Der Lohn eines anderen gehört da meiner Meinung nicht dazu. Erst recht wenn er direkt von der Firma auf ein fremdes Konto überwiesen wird.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang den im folgenden Link beschriebenen Fall.
Es ist zwar nicht eins zu eins auf das beschriebene Problem übertragbar, zeigt aber sehr deutlich welche Folgen ein solches Verhalten nach sich ziehen kann.
 

Maya111

Aktives Mitglied
Eine strafbare Geldwäsche (§ 261 StGB) liegt nur dann vor, wenn die Herkunft von Geld, das aus Straftaten stammt, oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung solchen Geldes verborgen, vereitelt, verschleiert oder gefährdet wird.
Bei Überweisungen von Lohnzahlungen ist dies nicht der Fall, da es sich hier um Geld handelt, das aus einer legalen Quelle stammt.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Eine strafbare Geldwäsche (§ 261 StGB) liegt nur dann vor, wenn die Herkunft von Geld, das aus Straftaten stammt, oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung solchen Geldes verborgen, vereitelt, verschleiert oder gefährdet wird.
Bei Überweisungen von Lohnzahlungen ist dies nicht der Fall, da es sich hier um Geld handelt, das aus einer legalen Quelle stammt.
Hast du meinen verlinkten Artikel gelesen?
Dort geht es nicht um illegales Geld aus Straftaten, sondern darum das der Sohn auf seinen Namen für den Vater ein Konto eröffnet hat.
Ob in diesem Fall auch eine verdeckte Kontoführung vorliegt, kann ich als Laie nicht beurteilen. Warum aber der Freund sein Gehalt auf ein fremdes Konto überweisen lässt, wurde hier im Thread aber auch nicht erläutert.
Da kann man bisher nur spekulieren.
 

Styx.85

Aktives Mitglied
Eine strafbare Geldwäsche (§ 261 StGB) liegt nur dann vor, wenn die Herkunft von Geld, das aus Straftaten stammt, oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung solchen Geldes verborgen, vereitelt, verschleiert oder gefährdet wird.
Bei Überweisungen von Lohnzahlungen ist dies nicht der Fall, da es sich hier um Geld handelt, das aus einer legalen Quelle stammt.
Von Geldwäsche kann hier keine Rede sein.

@Doratio hat es bereits angedeutet. Das Geld auf dem Konto des Themenerstellers ist ja von dessen Partner legal verdient und versteuert worden. Zumindest gehe ich davon aus.

@Saskia hat dahingehend Recht, dass es hier schon mindestens einen Vollstreckungstitel geben muss, sonst hätte die gegenerische Kanzlei gar keine Kenntnis darüber, wo der Lohn des Partners hinfliesst. Wenn das Geld erst dann umgeleitet wurde, NACHDEM es den Vollsteckungstitel gab, könnte es für den Themenersteller juristisch brisant werden. In der Regel bleibt dem Schuldner ein Restgehalt nach Pfändung welches er für seinen Lebensunterhalt nutzen kann. Wenn er nun, sehr stümperhaft, versucht der Pfändung durch Umleiten des Geldes zu entgehen und der Themenersteller ihm dabei geholfen hat, ist das nicht ohne. Sie müssten dem Themenersteller aber dann erstmal nachweisen, dass er von dem Pfändungstitel gewusst hat.

Ging das Geld aber bereits vorab auf das Konto, sehe ich keinen Handlungsbeadarf bezüglich Anwalt. Dieser Vorgang ist prinzipiell nicht verboten. Ich rate nur dazu, dann immer wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

Lieber Themenersteller,

könntest du dich hierzu bitte genauer äußern? Das würde meines Erachtens einige Missverständnisse ausräumen.

Wichtig wäre es auch zu wissen ob denn das Geld des Partners noch auf dem Konto ist und man die (hoffentlich berechtigten) Forderungen der Kanzlei damit bedienen kann.

Sollte obiges nicht der Fall sein, könnte die gegenerische Kanzlei versuchen, dich anzuzapfen.

In jedem Fall rate ich auch zu einem Anwalt / Rechtsberatung für Themenersteller und Partner / Schuldner.
 
Zuletzt bearbeitet:

Maya111

Aktives Mitglied
Hast du meinen verlinkten Artikel gelesen?
Dort geht es nicht um illegales Geld aus Straftaten, sondern darum das der Sohn auf seinen Namen für den Vater ein Konto eröffnet hat.
Ob in diesem Fall auch eine verdeckte Kontoführung vorliegt, kann ich als Laie nicht beurteilen. Warum aber der Freund sein Gehalt auf ein fremdes Konto überweisen lässt, wurde hier im Thread aber auch nicht erläutert.
Da kann man bisher nur spekulieren.
Habe ich gelesen. Auch wenn die TE wenig Angaben macht, scheint sie Sachlage bei ihr komplett anders.

Von Geldwäsche kann hier keine Rede sein.
Habe ich auch nicht behauptet. Mein Beitrag bezog sich auf die Diskussion zuvor.
 

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