Eine strafbare Geldwäsche (§ 261 StGB) liegt nur dann vor, wenn die Herkunft von Geld, das aus Straftaten stammt, oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung solchen Geldes verborgen, vereitelt, verschleiert oder gefährdet wird.
Bei Überweisungen von Lohnzahlungen ist dies nicht der Fall, da es sich hier um Geld handelt, das aus einer legalen Quelle stammt.
Von Geldwäsche kann hier keine Rede sein.
@Doratio hat es bereits angedeutet. Das Geld auf dem Konto des Themenerstellers ist ja von dessen Partner legal verdient und versteuert worden. Zumindest gehe ich davon aus.
@Saskia hat dahingehend Recht, dass es hier schon mindestens einen Vollstreckungstitel geben muss, sonst hätte die gegenerische Kanzlei gar keine Kenntnis darüber, wo der Lohn des Partners hinfliesst. Wenn das Geld erst dann umgeleitet wurde, NACHDEM es den Vollsteckungstitel gab, könnte es für den Themenersteller juristisch brisant werden. In der Regel bleibt dem Schuldner ein Restgehalt nach Pfändung welches er für seinen Lebensunterhalt nutzen kann. Wenn er nun, sehr stümperhaft, versucht der Pfändung durch Umleiten des Geldes zu entgehen und der Themenersteller ihm dabei geholfen hat, ist das nicht ohne. Sie müssten dem Themenersteller aber dann erstmal nachweisen, dass er von dem Pfändungstitel gewusst hat.
Ging das Geld aber bereits vorab auf das Konto, sehe ich keinen Handlungsbeadarf bezüglich Anwalt. Dieser Vorgang ist prinzipiell nicht verboten. Ich rate nur dazu, dann immer wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.
Lieber Themenersteller,
könntest du dich hierzu bitte genauer äußern? Das würde meines Erachtens einige Missverständnisse ausräumen.
Wichtig wäre es auch zu wissen ob denn das Geld des Partners noch auf dem Konto ist und man die (hoffentlich berechtigten) Forderungen der Kanzlei damit bedienen kann.
Sollte obiges nicht der Fall sein, könnte die gegenerische Kanzlei versuchen, dich anzuzapfen.
In jedem Fall rate ich auch zu einem Anwalt / Rechtsberatung für Themenersteller und Partner / Schuldner.