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Dringende Hilfe zum Thema Krankengeld und Arbeitslosengeld

Cuchu

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich entschuldige mich vorab für Fehler die ich gemacht und gedanklich falsch zugeordnet habe, da ich naiv und dumm war zu glauben, das schon alles gut wird. Ich bin romanschreiber, nein... ich schreibe leider viel, es fällt mir schwer kkk (kurz, knapp, knackig) zu schreiben, da ich mich leider gerne erkläre, wie es bereits jetzt schon passiert, aber egal, i will try...

Hintergrund zu mir:
Die letzten Jahre waren nicht schön, von privaten Problemen durch Verluste etc., zu burnout durch meinen Job als Recruiter in den letzten fast 8 Jahren, hin zur neuen krankheit meiner Elefantenbeine wie man es schimpft, sowie zur Einstellung, dass ich mir selbst egal bin/war etc. ging es einfach nur noch bergab. Bitte nicht falsch verstehen, ich gehörte mit meiner Kollegin zu den besten in der Firma, da habe ich keine Zweifel aufkommen lassen, loyal af immer und jederzeit, aber auf mich habe ich nicht mehr wirklich geachtet. Regulär bin ich kein Ängstlicher Mensch, aber klingeln an der Tür oder Post ist für mich ein Angstzustand geworden.

Hintergrund meiner dummen Situation:
Damit es kein vollständiger Roman wird, halte ich mich kürzer als geplant. Viele Menschen haben Sorgen, nöte und was sonst noch alles, ich stelle mich nicht drüber, andere Menschen erleben schlimmeres, jedoch habe ich durch Fehler meinerseits nach fast 15 Jahren im Job eine bedingte Aufhebung zum 31.03.2025 erhalten. Am 01.04.2025 wurde ich krank geschrieben und war auch am selbigen Tag beim Arbeitsamt, die mich drum baten bei meiner Krankenkasse dann Krankengeld zu beantragen und ich wurde lediglich Arbeitslos gemeldet, da ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst kommt, wenn ich wieder Arbeitsfähig bin. Zu diesem Zeitpunkt, sei nur Krankengeld möglich.

Naiv wie ich war, habe ich geglaubt das Krankengeld wird schon spätestens zu Anfang Mai kommen, was es nicht tat. Nach erneutem Kontakt mit der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Anspruch auf Krankengeld habe, da ich ja erst am 01.04.2025 krank geschrieben wurde und nicht vorher, wo ich noch beschäftigt war. Ich müsse das mit meinem Arbeitsamt dann klären und man gab mir den Hinweis, ich solle mich lieber nicht mehr krank schreiben lassen, damit ich vom AA Geld erhalte.
Beim AA erneut erschienen erklärte ich meine bredouille, dass ich seit April kein Geld mehr habe und Miete/Rechnungen/Kredit zahlen muss etc, worauf man mir sagte, wenn mein Arzt meine Krankschreibung (30.05.2025) korrigiert, würde ich ab dem 16.05 dann Geld vom Amt erhalten, ansonsten erst ab dem 31.05.2025.

Das ich scheisse gebaut habe ist mir vollkommen bewusst. Jedoch hoffe ich, dass jemand mit genug Ahnung mir einen Hinweis oder Tipp geben kann, wie ich doch für den Zeitraum 01.04.-15.05 Anspruch auf Geld habe, in welcher Form auch immer.

Ich danke fürs lesen meiner Worte und wünsche euch noch eine angenehme Restwoche.

Aktueller Stand: KS wurde auf meine Bitte hin zum 15.05.2025 korrigiert als Enddatum und morgen habe ich ein Termin beim Amt, damit ich ab dem 16.05.2025 Geld bekomme, da ich dummerweise sagte, dass ich alles tue, damit dies hier funktioniert und ich nicht meine Wohnung und Lebensraum verliere.

Lieben Dank und Gruß

Cuchu
 
Naja, Scheiße gebaut finde ich eine sehr harte und ungerechtfertigte Selbstzuschreibung. Du hast es halt nicht besser gewusst.

Für April ist der Zug durch, denn Leistungen kannst Du nur für den Antragsmonat erhalten, nicht für Zeiten davor. Für den halben Mai kannst Du noch Bürgergeld beantragen. Denn Du bist ja nicht dauerhaft krank, sondern vorübergehend.

Und für die Zukunft: Nicht abwimmeln lassen, sondern schriftliche Anträge stellen. Denn die müssen schriftlich mit Begründung beschieden werden. Und einen schriftlichen Ablehungsbescheid kann man rechtlich prüfen (lassen) und ggf. dagegen angehen und am Ende vielleicht doch noch Geld bekommen.

Kein Antrag = kein Bescheid = keine rechtliche Handhabe.
 
Naja, Scheiße gebaut finde ich eine sehr harte und ungerechtfertigte Selbstzuschreibung. Du hast es halt nicht besser gewusst.

Für April ist der Zug durch, denn Leistungen kannst Du nur für den Antragsmonat erhalten, nicht für Zeiten davor. Für den halben Mai kannst Du noch Bürgergeld beantragen. Denn Du bist ja nicht dauerhaft krank, sondern vorübergehend.

Und für die Zukunft: Nicht abwimmeln lassen, sondern schriftliche Anträge stellen. Denn die müssen schriftlich mit Begründung beschieden werden. Und einen schriftlichen Ablehungsbescheid kann man rechtlich prüfen (lassen) und ggf. dagegen angehen und am Ende vielleicht doch noch Geld bekommen.

Kein Antrag = kein Bescheid = keine rechtliche Handhabe.

Ersteinmal danke für deine Hinweise, dem werde ich nachgehen.

Frage zum Antragsmonat: Wenn ich wegen dem Bürgergeld für Mai nachgehe, ist meine erste Meldung, wo ich am 01.04.2025 schon da war und eigentlich Arbeitslosengeld wollte, aber wegen Krankengeld abgelehnt wurde, weiterhin eine Erstmeldung? Würde es nicht Krankengeld sein, wäre ja ein Antrag regulär entstanden?!
 
Betriebsbedingte Aufhebung war es. Genaueren Wortlaut habe ich grad nicht zur Hand, aber auch nicht hierbei grad wichtig.
Hallo, das kann aber wichtig werden. Es ist durchaus möglich, dass das Arbeitsamt Dich für 3 Monate für das Arbeitslosengeld sperrt, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Ich möchte Dir da wirklich keine Angst machen, aber es liegt im Bereich des Möglichen. Schau mal HIER.
 
Hallo, das kann aber wichtig werden. Es ist durchaus möglich, dass das Arbeitsamt Dich für 3 Monate für das Arbeitslosengeld sperrt, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Ich möchte Dir da wirklich keine Angst machen, aber es liegt im Bereich des Möglichen. Schau mal HIER.
Das ist geregelt, die Aufhebung ist betriebsbedingt gefallen, damit keine Sperre ensteht, wie von dir beschrieben, aber danke für den Hinweis.
 
Es könnte schon wichtig sein.
Warum hast Du da zugestimmt?
Dafür gibt es viele Gründe, die jetzt hier zu erläutern, würde zu privat werden. Sagen wir es mal so, Ees war definitiv von Vorteil für mich, jedoch von meiner Seite aus im nachhinein nicht vernünftig genutzt. Daher auch im Vorwort der Hinweis mit Fehlern die ich gemacht habe. Das annehmen dieser Aufhebung war nicht der Fehler direkt, sondern was ich am Ende draus gemacht habe oder besser gesagt nicht gemacht habe. Hoffe es ist ohne zu viele Details, ein wenig verständlicher.
 

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