G
Giesy
Gast
Nach meiner Meinung hast du mit der Zustimmung
einen Tisch einer anderen Lieferfirma zu nehmen einen
erneuten Vertrag abgeschlossen,beziehungsweise
der Firma den Auftrag gegeben für Ersatz zu sorgen.
Nun gilt eine erneute Lieferfrist.
Hättest du nicht zugestimmt,hätte man dir dein Geld
auszahlen müssen.
Es kann kein Kunde gezwungen werden ein Produkt einer
anderen Firma zu akzeptieren.
Vielleicht hast du ja "Glück" und der zweite Tisch fällt
anders aus,als der zuerst gekaufte Tisch.
In diesem Fall würde ich dem Möbelhaus beide Tische wieder hinschleppen.
Bargeld verlangen.
Man hat schließlich zwei identische Modelle gekauft.
Hatte einen ähnlichen Fall mal mit zwei Korbsesseln,
der zweite Sessel hatte andersfarbige Holzlehnen.
Habe mein Geld damals anstandslos wiederbekommen
.
Das ist in der Regel auch so, daß Bargeld ausbezahlt wird.