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dringend!!!!

Nach meiner Meinung hast du mit der Zustimmung
einen Tisch einer anderen Lieferfirma zu nehmen einen
erneuten Vertrag abgeschlossen,beziehungsweise
der Firma den Auftrag gegeben für Ersatz zu sorgen.
Nun gilt eine erneute Lieferfrist.

Hättest du nicht zugestimmt,hätte man dir dein Geld
auszahlen müssen.
Es kann kein Kunde gezwungen werden ein Produkt einer
anderen Firma zu akzeptieren.
Vielleicht hast du ja "Glück" und der zweite Tisch fällt
anders aus,als der zuerst gekaufte Tisch.

In diesem Fall würde ich dem Möbelhaus beide Tische wieder hinschleppen.
Bargeld verlangen.
Man hat schließlich zwei identische Modelle gekauft.

Hatte einen ähnlichen Fall mal mit zwei Korbsesseln,
der zweite Sessel hatte andersfarbige Holzlehnen.
Habe mein Geld damals anstandslos wiederbekommen






.

Das ist in der Regel auch so, daß Bargeld ausbezahlt wird.
 

Hallo Giesy,

schau mal hier: dringend!!!!. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo,

die Idee hatte ich heute Nachmittag auch als ich in dem Möbelgeschft angerufen habe,nur leider war der Geschäftsführer nicht zu sprechen.

Also ich warte jetzt fast 3 Wochen auf die zweite Bestellung,kann ich dem Geschäft eine Lieferungsfrist setzen von sieben Tagen??? Wenn er diese Frist nicht einhält kann ich doch theoretisch vom Vertrag zurück treten,oder nicht?

Als ich den Mitarbeiter gefragt habe wann ich denn mit der LIeferung rechnen könnte hat er nur gemeint das er es nicht wüßte.

Bei der ersten Bestellung des Tisches ist der Lieferant konkurs gegangen ohne das man mir bescheid gesagt hat,hab ich erst erfahren als ich selbst angerufen habe.

Wie wird es jetzt bei der erneuten Bestellung sein,wahrscheinlich geht dann der nächste LIeferant konkurs und immer so weiter oder wie stellen die sich das vor.

Bin total sauer,am liebsten würde ich morgen dort hinfahren und denen den Tisch auf den Tresen knallen. Dann hab ich nur ein Problem und zwar nichts mehr worauf ich meinen Teller stellen soll


sexy-hexy
 
Hallo,

brauche dringend euren Rat,ich versuche es mal ein bischen Zusammenzufassen.

Am 14.09. habe ich zwei Tische gekauft,einen konnte ich sofort mitnehmen und der andere war nicht mehr auf Lager und sollte bestellt werden. Lieferung in zwei Wochen.

Als die zwei Wochen um waren habe ich dort angerufen und nachgefragt ob die Lieferung mittlerweile eingetroffen ist. Man teilte mir mit das der Lieferant Pleite gegangen ist und ich somit das Ausstellungsstück gegen einen Rabatt von 30€ erhalten würde, ich willigte telefonisch ein und sagte dem Mitarbeiter das ich den Tisch am selben Tag abholen würde und man solle ihn mir transportfähig machen.

So weit so gut. Also bin ich dorthin gefahren und musste feststellen das der Tisch nicht transortfähig war,was ja eigentlich nicht so schlimm ist. Also fing der Mitarbeiter an den Tisch auseinander zu bauen und siehe da er beschädigte den Tisch beim auseinanderbauen. Somit fragte ich nach einem weiteren Rabatt dem er auch zustimmte. Naja,ich verstaute dann den Tisch ins Auto und ging zurück an den Tresen um mir das Rest Geld auszahlen zu lassen weil ich ja beim ersten Mal beide Tische auf einmal bezahlt habe. Da sagte doch der Mitarbeiter es würde kein Bargeld ausgezahlt werden sondern man bekäme nur einen Gutschein. Obwohl vorher in keinster Weise die Rede von einem Gutschein war.

Da ich den Tisch im Auto hatte und ihn zwei Tage später für den Geburtstag brauchte einigten wir uns dann am 2.10. das ich den kaputten Tisch als Leihgabe erstmal mitnehme bis eine weitere Lieferung des anderen Tisches vom anderen Lieferanten eintrifft.


Leider ist die neue Lieferung des Tisches heute 19.09. immer noch nicht eingetroffen so das ich im Möbelgeschäft angerufen habe und ihnen mitteilte das die den kaputten Tisch wiederbekommen und ich auf den neuen Tisch verzichte und mein Geld wiederhaben möchte.

So und nun ist es so, (nach langer hin und her telefoniererei) sagte man mir eben telefonisch das ich den kaputten Tisch herbringen kann und über den Gesamtbetrag dann eine Gutschrift erhalten könnte.

Ich will aber keine Gutschrift,ich will mein Geld zurück!!!!!

Was kann ich tun???

Der Laden beruft sich auf seine AGB´s die ich niemals zu Gesicht bekommen habe. Nur eine Rechnung das ich beide Tische am 14.09. bezahlt habe.


Bitte gebt mir schnellst möglich einen Rat,das kann doch nicht sein.

Das schlimmste ist, das überhaupt keine Freude mehr über den Tisch da ist,die hat man mir genommen.

LG sexy-hexy



hallo sexy hexy!

Hast du die denn mal gefragt ob sie dir die abg`s nicht einfach zeigen können?manchmal stehen die auch auf der rückseite von der rechnung.es kann natürlich sein das sie wirklich nur eine gutschrift in form eines gutscheines geben aus was für gründen auch immer!an deiner stelle würde ich den gutschein nehmen,immerhin noch besser als gar kein geld zu bekommen!aber vielleicht kann dir noch jemand anderes helfen der sich damit besser auskennt.

lg
 
Hey,

hab gestern mal mit meinem Chef gesprochen und der sagte,das es unmöglich ist was die sich erlauben. Er sagte wenn ich vom Kauf zurück trete ist es unzulässig mir einen Gutschein auszuhändigen ich könne auf Barauszahlung bestehen. Wenn die Leute das mit meinem Chef gemacht hätten,dann hätte er schon längst die Zeitung eingeschaltet. Ich persönlich weiß nicht was das bringen soll.Naja jeder auf seine Weise.

Werde jetzt noch ein paar Tage abwarten und dann werde ich mich dorthin begeben, schließlich habe ich den Tisch ja auch Bar bezahlt und nicht mit einem Gutschein,oder?

Bin echt sauer auf diesen scheiß Laden,im übrigen heißt er [...].

Ach ja,auf meiner Rechnung stehen keinerlei AGB´s

LG sexy-hexy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab was vergessen

"Deichgräfin"

Wie sieht die erneute Lieferfrist aus??? Warte ja schon wieder drei Wochen.

sexy-hexy
 
Hallo sexy - hexy,

ob man sich bei Möbelhäusern auf einen "genauen" Liefertermin
berufen kann, das glaube ich nicht.

Der "voraussichtliche" Liefertermin wird immer recht vage angegeben.

Oft ist es auch so, dass die Zulieferer unpünktlich liefern.

Bei preiswerten "Angeboten" in Möbelhäusern kann es auch vorkommen,
dass die Käufe / Bestellungen erst gesammelt werden und dann
beim Möbelhersteller bestellt wird.😉

Schöne Geschichten zur Entschuldigung gibt es gratis ,
aber darauf muß man sich nicht in jedem Fall einlassen.



Grundsätzliches zur Reklamation von Möbel:
  • Das Möbel wurde falsch geliefert oder hat Mängel, z. B falscher Stoff oder Kratzer an dem Möbel:
Nehmen Sie die Möbel an, obwohl die Mängel bekannt und offensichtlich sind, verlieren Sie Ihr Gewährleistungsrecht.
  • Wie sind die Fristen zur Ersatzlieferung wenn ich die Annahme verweigere:
Das hängt grundsätzlich vom Kaufvertrag ab den Sie geschlossen haben. Wenn die Lieferzeit z.B. 6 Wochen beträgt, sollten Sie dem Verkäufer schriftlich eine Frist mit genauem Datum setzen. Falls der neue Liefertermin nicht eingehalten wird, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Was ist wenn der Liefertermin um Wochen überschritten wird:
Achten Sie darauf schon beim Kauf einen konkreten Liefertermin festzulegen. Ist der Liefertermin überschritten setzten Sie dem Verkäufen nochmals eine Frist von zwei Wochen. Falls diese denn nicht eingehalten wird können Sie ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja,auf meiner Rechnung stehen keinerlei AGB´s
Die sollen laut Deiner Rechnung ja auch in einem Aushang ausgeführt sein. Deshalb meine Anmerkung, jemanden hinzuschicken, der mal nach den AGBs schaut. Die sind nur gültig, wenn sie gut sichtbar ausgehängt sind. Gibt es einen derartigen Aushang, solltest Du selbst nochmal hingehen und ihn Dir durchlesen.

Günter
 
Manchmal sind diese Aushänge wohl da, aber durch irgend etwas verstellt, sodaß man sie nicht auf Anhieb findet.

Das kann durchaus ein Vorteil sein.
 

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