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dringend!!!!

S

sexy-hexy

Gast
Hallo,

brauche dringend euren Rat,ich versuche es mal ein bischen Zusammenzufassen.

Am 14.09. habe ich zwei Tische gekauft,einen konnte ich sofort mitnehmen und der andere war nicht mehr auf Lager und sollte bestellt werden. Lieferung in zwei Wochen.

Als die zwei Wochen um waren habe ich dort angerufen und nachgefragt ob die Lieferung mittlerweile eingetroffen ist. Man teilte mir mit das der Lieferant Pleite gegangen ist und ich somit das Ausstellungsstück gegen einen Rabatt von 30€ erhalten würde, ich willigte telefonisch ein und sagte dem Mitarbeiter das ich den Tisch am selben Tag abholen würde und man solle ihn mir transportfähig machen.

So weit so gut. Also bin ich dorthin gefahren und musste feststellen das der Tisch nicht transortfähig war,was ja eigentlich nicht so schlimm ist. Also fing der Mitarbeiter an den Tisch auseinander zu bauen und siehe da er beschädigte den Tisch beim auseinanderbauen. Somit fragte ich nach einem weiteren Rabatt dem er auch zustimmte. Naja,ich verstaute dann den Tisch ins Auto und ging zurück an den Tresen um mir das Rest Geld auszahlen zu lassen weil ich ja beim ersten Mal beide Tische auf einmal bezahlt habe. Da sagte doch der Mitarbeiter es würde kein Bargeld ausgezahlt werden sondern man bekäme nur einen Gutschein. Obwohl vorher in keinster Weise die Rede von einem Gutschein war.

Da ich den Tisch im Auto hatte und ihn zwei Tage später für den Geburtstag brauchte einigten wir uns dann am 2.10. das ich den kaputten Tisch als Leihgabe erstmal mitnehme bis eine weitere Lieferung des anderen Tisches vom anderen Lieferanten eintrifft.


Leider ist die neue Lieferung des Tisches heute 19.09. immer noch nicht eingetroffen so das ich im Möbelgeschäft angerufen habe und ihnen mitteilte das die den kaputten Tisch wiederbekommen und ich auf den neuen Tisch verzichte und mein Geld wiederhaben möchte.

So und nun ist es so, (nach langer hin und her telefoniererei) sagte man mir eben telefonisch das ich den kaputten Tisch herbringen kann und über den Gesamtbetrag dann eine Gutschrift erhalten könnte.

Ich will aber keine Gutschrift,ich will mein Geld zurück!!!!!

Was kann ich tun???

Der Laden beruft sich auf seine AGB´s die ich niemals zu Gesicht bekommen habe. Nur eine Rechnung das ich beide Tische am 14.09. bezahlt habe.


Bitte gebt mir schnellst möglich einen Rat,das kann doch nicht sein.

Das schlimmste ist, das überhaupt keine Freude mehr über den Tisch da ist,die hat man mir genommen.

LG sexy-hexy
 

Hallo sexy-hexy,

schau mal hier: dringend!!!!. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Stehen auf der Rechnung nicht die AGB`s? Die meisten Kaufhäuser geben heutzutage bei Rückgabe eines Artikels, das Geld kulanterweise bar zurück.

Sofern bar, oder mit EC-Karte bezahlt wurde. Bei Kreditkarte wird der Betrag auf`s Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
 
Hallo Giesy,

nein, ich habe keinen regülären Kaufvertrag sondern nur eine Rechnung mit Kopie das ich die Ware bezahlt habe.

Zu meinen Erschrecken musste ich gerade feststellen,das auf der einen Kopie steht:

Danke für den Autrag,den wir gemäß unserer AGB`s im Aushang ausführen.

Und das habe ich unterschrieben weil ich glaubte nur den Kauf mit meiner Unterschrift zu bestätigen. War ein Durchdruck von drei Seiten wo man auf der ersten Seite unterschreiben muss ohne die letzte Seite zu sehen.


Außerdem habe ich noch eine Frage und zwar:

Die hatten an einer Halle eine Reklame mit der Aufschrift: Geld zurück Garantie. Daraufhin habe ich den Mitarbeiter des Geschäftes heute drauf hingewiesen und er sagte mir,das man nur sein Geld zurück erhält wenn man deren Ware woanders billiger erhält.

Ist das Rechtens??? Ich dachte die machen keine Barauszahlungen wie man mir sagte.

sexy-hexy
 
auf die Schnelle und ohne Obligo.

Die AGB`s sollten deutlich sichtbar angebracht sein.

Zum Problem:
Grundsätzlich gilt, dass Sie mit dem Kaufvertrag und der Begleichung der Rechnung gegenseitig die Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages eingegangen sind.

Ist der Verkäufer nun nicht in der Lage, seinerseits den Vertrag zu erfüllen, steht ihnen die Rückabwicklung zu.
Ob dies nun den gesamten Vertrag oder nur einen Teil betrifft ist von den Umständen abhängig.
In ihrem Fall eindeutig Geld zurück für den 2 .Tisch, der nicht geliefert werden konnte.

Jetzt haben Sie aber abweichend davon eingewilligt, ein Ersatzangebot des Händlers (hier Ausstellungsstück), anzunehmen.
Damit hat der Händler wiederum seinen Teil des Vertrages erfüllt.
Da sich aber beim Auseinanderbauen weitere Mängel gezeigt haben, wurde durch den Verkäufer Preisminderung zugesagt.
(Diese Minderung ist in Geld auszuzahlen, nicht in Gutscheinen. Oder haben Sie den Kaufpreis auch mit Gutscheinen bezahlt? 🙄)
Diese Zusage des Mitarbeiters ist verbindlich, auch wenn die AGB etwas anderes bestimmen.
Da Sie davon ausgehen können, dass der Mitarbeiter die eigenen AGB kennt und abweichend davon Individualvereinbarungen treffen kann.
Zum anderen hat der Käufer einer Ware bei Mängeln als erstes mal ein Recht auf Nachbesserung.
Dies scheint der Verkäufer gar nicht angeboten zu haben.

M.E. gab es vor längerer Zeit im Zusammenhang mit Anzahlungen bei Möbelhäusern mal ein BGH Urteil, in dem der Anzahlungzwang und die genannte Regelung in den AGB für ungültig erklärt wurde.

Helfen kann nun in ihrem Falle am ehesten noch die Verbraucherzentrale oder die Androhung des Rechtsweges unter Hinweis auf die Nichtigkeit der AGB, da diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz entsprechen.

Hier noch der BGH zu AGB`s http://lexetius.com/2006,3757
 
Zuletzt bearbeitet:
Sexy-hexy, Du mußt bevor du unterschreibst, alles durchlesen.

Die Geld-Zurück-Garantie bezieht sich nur, wie der Mitarbeiter sagte, auf identische Waren, die man woanders billiger bekommt. Das ist meines Erachtens nie der Fall.

Aber rechtes ist das schon.

Hast Du denn bar bezahlt?
 
Ein Händler ist grundsätzlich nicht verpflichtet bei Rückgabe einer Ware Bargeld auszuzahlen.

Die gängige Praxis heute ist es aber, das der Kunde das Geld bei Rückgabe der Ware in bar erhält, sofern er bar, oder mit EC-Karte bezahlt hat.
 
Hallo sexy-hexy

nein, ich habe keinen regülären Kaufvertrag sondern nur eine Rechnung mit Kopie das ich die Ware bezahlt habe.

Zu meinen Erschrecken musste ich gerade feststellen,das auf der einen Kopie steht:

Danke für den Autrag,den wir gemäß unserer AGB`s im Aushang ausführen.

Und das habe ich unterschrieben weil ich glaubte nur den Kauf mit meiner Unterschrift zu bestätigen. War ein Durchdruck von drei Seiten wo man auf der ersten Seite unterschreiben muss ohne die letzte Seite zu sehen.
Ich sage Dir jetzt etwas, was ich nicht sicher weiß, sondern nur noch undeutlich in Erinnerung habe. Es ist auch schon ein paar Jahre her.

Damals hatte ein Bekannter von mir einen Teppich gekauft. Ich weiß nicht mehr, was damit war (irgendeine Reklamation), und was er vorhatte. Aber er bat mich, das Geschäft nach einem gut sichtbaren Aushang der AGB´s zu durchsuchen. Den Gefallen habe ich ihm auch getan, und konnte beim besten Willen keine AGB´s finden.

Ich nehme nun an, dass es bei einer derartigen Rechnung tatsächlich einen gut sichtbar angebrachten Aushang der AGB´s geben muss. Vielleicht solltest Du Dich mal in dieser Richtung erkundigen und evlt auch jemanden auf die Suche nach diesem Aushang schicken. 😉

Günter
 
Hier wurde ein Tisch als Leihgabe zur Verfügung
gestellt, bis der zweite Tisch ,von der anderen Firma
eintrifft.
Nach meiner Meinung kann die Firma darauf bestehen, dass
der zweite Tisch abgenommen wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein fester
Liefertermin schriftlich festgemacht wurde.


Mit dieser Geld - Zurück - Garantie ist gemeint,..
solltest du einen Artikel woanders billiger bekommen,
wird dir der Differenzbetrag ausgezahlt.
Oder man bekommt den Artikel zu dem Preis der Konkurrenz.

Dazu muss man aber einen schriftlichen Beleg der Konkurrenz
über den niedrigeren Preis vorweisen können.

Gruß Karin
 
Hallo Ihr LIeben,

danke erstmal für die Antworten.

Giesy: Habe alles sofort Bar bezahlt.

Ihr habt Recht,man sollte vor allen immer das kleingedruckte Lesen.

Auf der Rechnung habe ich eben noch gelesen,das der Tisch den ich in der 37 Kalenderwoche bezahlt und bestellt habe in der 40 Kalenderwoche abgeholt werden kann. Das sind gute 3 Wochen. Jetzt aber warte ich schon wieder 3 Wochen auf die zweite Lieferung. Gilt der erste Kaufvertrag mit den Lieferangaben auch für den zweiten???

sexy-hexy
 
Nach meiner Meinung hast du mit der Zustimmung
einen Tisch einer anderen Lieferfirma zu nehmen einen
erneuten Vertrag abgeschlossen,beziehungsweise
der Firma den Auftrag gegeben für Ersatz zu sorgen.
Nun gilt eine erneute Lieferfrist.

Hättest du nicht zugestimmt,hätte man dir dein Geld
auszahlen müssen.
Es kann kein Kunde gezwungen werden ein Produkt einer
anderen Firma zu akzeptieren.
Vielleicht hast du ja "Glück" und der zweite Tisch fällt
anders aus,als der zuerst gekaufte Tisch.

In diesem Fall würde ich dem Möbelhaus beide Tische wieder hinschleppen.
Bargeld verlangen.
Man hat schließlich zwei identische Modelle gekauft.

Hatte einen ähnlichen Fall mal mit zwei Korbsesseln,
der zweite Sessel hatte andersfarbige Holzlehnen.
Habe mein Geld damals anstandslos wiederbekommen.






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