DevilMagic
Aktives Mitglied
Eine Verpflichtung zur Privathaftpflicht halte ich gar nicht für so verkehrt.
Wenn ein Schadenverursacher keine Haftpflicht abgeschlossen hat und insolvent ist, dann bleibt der Geschädigte nämlich auf seinen Kosten sitzen.
Für diesen fall gibt es in der Haftpflicht eine Klausek die nennt sich Forderungsausfalldeckung. 🙂