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Dringend Hilfe! Harzt4! Müssen wir Auto verkaufen?

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Hallo Leute,
bitte helf uns, wir wissen nicht, was machen weiter.Ich habe heute Brief bekommt von Arbeitsamt, sie möchte Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und km-Stand von Auto vorlegen. Ich habe Angst, dass wir müssen Auto verkaufen, aber wir wollen unsere Auto nicht verkaufen.
Wir haben 1.05.2004 Audi A4, Baujahr 96, ca km-Stand jetzt 130000km, gekauft per Kredit 9365€+2500Zinsen,weil damals wir habe gearbeitet.
Seit 1.Januar 2006 mein Mann bekommt von Harzt4 und ich weiter arbeiten, aus finanzielle Probleme in Firma würde mein Gehalt niedriger bekommt, deshalb bekomme wir Zuschusse von Hartz4.
Wir müssen noch für Restkredit zahlen 5060€. Müssen wir Auto trotzdem verkaufen? Gib ingerdwelche Lösung, damit wir Auto können behalten. ich bekomme in nächste Jahr ein Kind, immer hoffen, dass ingerdwann mein Mann finden arbeiten, ohne auto kann man nicht eine arbeitstelle zu finden, weil überalle braucht man ein PKW. Und wir wohnen in eine andere stadt, weit von unsere Eltern, Freunde, am Wochenende immer besuchen mit Auto. Ich kann mich nicht vorstellen, ohne Auto einkaufen usw. Bitte helf mir. Danke!
 
Halo, also ich denke das Ihr euer Auto verkaufen m´üsst und dann mit dem "Gewinn" erstmal über die Runden kommen. Könnt Ihr das Auto nicht schnell ummelden auf jemand anders(Familie?). Dann ist es ja eh nicht mehr euer...Viel Glück!!!
 
Mikie meinte:
Halo, also ich denke das Ihr euer Auto verkaufen m´üsst und dann mit dem "Gewinn" erstmal über die Runden kommen. Könnt Ihr das Auto nicht schnell ummelden auf jemand anders(Familie?). Dann ist es ja eh nicht mehr euer...Viel Glück!!!


Falsch gedacht. Eine Ummeldung bedeutet nicht einen Eigentümerwechsel. Steht sogar in den Zulassungsbescheinigungen drin, dass der eingetragene Namen keine Aussage über die Eigenschaft als Eigentümer macht.

Somit bliebe nur noch ein Kaufvertrag mit den Verwandten übrig und das Arbeitsamt würde fragen, wo das Geld geblieben ist.

Einfach bei ARGE sagen, dass das Auto für die Fahrt der Ehefrau zur Arbeit genutzt wird.

Außerdem ist es noch finanziert und mit Sicherheit als Sicherheit an die Bank abgetreten. Vor diesem Hintergrund kann also nichts passieren.
 
Mikie meinte:
Halo, also ich denke das Ihr euer Auto verkaufen m´üsst und dann mit dem "Gewinn" erstmal über die Runden kommen.

Welchen Gewinn?

Es sind noch über 5.000 € an der alten Mühle abzuzahlen!

Diese Fahrzeuge werden zur Zeit mit ca. 2.500 € gehandelt. Also wo ist der Gewinn? Ist eher ein Verlustgeschäft.

Behaupte einfach mal, der Wagen wurde vor 2 Jahren zu teuer für das Geld von fast 10.000 € gekauft. Da war er schon 8 Jahre alt.

Modelle des A4 ab Baujahr 1999 mit entsprechender Laufleistung und TÜV und AU bekomme ich heute für weniger als die bestehende Restschuld in Höhe von 5.000.- €.

Ich stelle mir nur die Frage, wie die Finanzierung des Darlehens bei Hartz IV weiterhin sichergestellt sein soll.

Quelle: www.mobile.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem teueren Auto sag ich nichts. Mich interessiert aber was anderes:
Wem wird das Auto eigentlich zugerechnet. Dem Hartz 4 Antragsteller oder der ganzen Wohngemeinschaft? Und fast noch wichtiger, kann die Behörde auch bei der Zulassungsstelle Einsicht nehmen, wer Eigentümer ist?
 
mikenull meinte:
Zu dem teueren Auto sag ich nichts. Mich interessiert aber was anderes:
Wem wird das Auto eigentlich zugerechnet. Dem Hartz 4 Antragsteller oder der ganzen Wohngemeinschaft? Und fast noch wichtiger, kann die Behörde auch bei der Zulassungsstelle Einsicht nehmen, wer Eigentümer ist?

Das braucht die Behörde nicht, aber das kann sie. Der Antragsteller hat eine Mitwirkungspflicht nach dem SGB. Dazu wurde er ja aufgefordert. Kommt er dieser nicht nach, gibt es keine Leistung. Außerdem kann die Behörde diese sogenannte Kontoabfrage tätigen.

Da die Behörde eine Bedarfsgemeinschaft unterstützt, dürfte das Kfz. für alle angerechnet werden.

In diesem speziellen Fall sehe ich da keine Probleme, da ja kein realer Wert vorhanden ist. Eher das Gegenteil. Außerdem wird das Kfz. zur Arbeitssuche bzw. Fahrten der Ehefrau zur Arbeit benötigt. Und dann gibt es noch die Vermögensfreigrenzen, obwohl hier eigentlich ja kein Vermögen vorhanden ist.

Als Antragsteller würde ich hier mit Gelassenheit in die Zukunft blicken.
 
Ja, eben weil noch zuviel Belastung drauf ist. Wie ist es wenn ein Auto tatsächlich verkauft werden muß. Wer macht das? Der Besitzer selbst, oder die Behörde etwa?
 
mikenull meinte:
Ja, eben weil noch zuviel Belastung drauf ist. Wie ist es wenn ein Auto tatsächlich verkauft werden muß. Wer macht das? Der Besitzer selbst, oder die Behörde etwa?

Die Behörde könnte verlangen, dass er es verkauft. Kommt aber auch immer auf den Wert des Wagens an.

Bei einem Bentley dürfte der Wunsch der Behörde sicherlich größer sein als bei einem 10 Jahre alten Audi.

Da brauchen die eigentlich nur die Daten, um revisionssicher zu sagen, der Wagen muss nicht veräußert werden, um selber abgesichert zu sein.

Würde dem Fragesteller auch empfehlen, nicht nur die Kfz.-Papiere, sondern auch den entsprechenden Darlehensvertrag vorzulegen.
 

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