Wenn man nicht angekündigt hätte, das gestreikt wird, hätte das doch keiner bemerkt. Wenn durch Warnstreiks etwas erreichen wollen würde, so ließe man für einen bestimmten Zeitraum alle Passagiere kostenfrei und ohne Kontrolle mitfahren. So ist doch alles wie immer.
Da gäbe es arbeitsrechtliche Probleme. Wenn man seinen Dienst antritt und dann Arbeitsverweigerung betreibt, also Kunden umsonst fahren läßt in diesem Fall, ist es ein Kündigungsgrund. Dienst nicht antreten = Streik.
Oder würdest du, wenn der Einzelhandel mal streikt, statt mitzustreiken den Laden öffnen und sich die Kunden kostenlos bedienen lassen?
Es macht keinen Sinn zu vergleichen. Jede Berufsgruppe hat es selbst in der Hand, für seine Rechte einzutreten und sich zu organisieren.
Es ist typisch, anderen ihren Arbeitskampf zu missgönnen. Statt sich dort zu beschweren, wo die Missstände verursacht werden, schimpft man auf die Arbeiter. Statt zusammenzuhalten, fällt man dem Bruder in den Rücken. Zugegeben, klingt zu pathetisch. Aber mich ärgert das so.
Weil man selbst nicht den Mut hat für seine Rechte zu kämpfen, hackt man auf denen rum, die es tun. So funktioniert Unterdrückung par excellence.
Wie heißt es ja auch so schön: Die größten Feinde der Sklaven sind andere Sklaven. Prima hier zu beobachten.
Jo, lieber ein paar lächerliche Stunden streiken, da lachen doch die Bahnchefs herzlich drüber.
Zumindest haben sie dann lachend
allen Forderungen der Gewerkschaft zugestimmt.
Und das nennst Du eine anmessene rechtzeitige Ankündigung!?! 😕
Da ja hier so gerne andere Länder zitiert werden - in Frankreich z.B. werden Streiks bei der SNCF auch gerne mal mit ner sportlichen Stunde Vorlauf angekündigt. Wenn man Glück hat.
😀
Wenn angesichts des aktuell geltenden deutschen Streikrechts die Freiheit von Millionen von Bürgern unangemessen beeinträchtigt wird (durch simple Arbeitsverweigerung weil man etwas mehr Geld will!) so sind am Rechtscharakter dieses Teils des deutschen Rechts Zweifel angebracht.
Nochmal: Arbeitsverweigerung und Streik sind 2 völlig unterschiedliche Dinge. Arbeitsverweigung ist ein Kündigungsgrund, Streik nicht. Bei einer Arbeitsverweigerung wird der Dienst zwar angetreten, der AN verweigert aber in der bezahlten Arbeitszeit seinem AG die Arbeit. Streik - er tritt gar nicht erst an, wird für den Fall vom AG auch gar nicht bezahlt. Das übernimmt nämlich im Streikfall die Gewerkschaft.
Ich sagte bereits, dass sich die Streikenden nach aktuellem geltendem deutschen Recht möglicherweise korrekt verhalten haben. Dass dasselbe aber oft Unrecht oder Ungerechtigkeit praktiziert. Oder dass das Grundgesetz in dieser Hinsicht möglicherweise falsch interpretiert wird.
😀 Diverse Richter interpretieren also das GG falsch und du bist der Einzige, der den Durchblick hat. Respekt....
Wenn man meint, dass man zuwenig Geld bekommt, dann überlegt man sich, ob man den Job wechseln sollte. Ich kann natürlich auch schreien und trampeln und Arbeitsverweigerung praktizieren. Solange sich der Arbeitgeber an Recht und Gesetz hält und nicht gegen die guten Sitten verstößt, werde ich - auch aus Klugheitsgründen - nicht streiken.
Ok, dann kündigen alle Zugbegleiter, Lokführer usw, leben von Papa Staat und also auch deinen Steuern, denn so schnell bekommt man die Masse an Leuten ja nicht wieder in Lohn und Brot und dann? Dann fährt trotzdem, oder erst recht, nix, weil es keine Leute gibt, die diesen Job machen. Und schon stehste wieder am kalten Bahnsteig und kommst nicht weg.
Mir hat noch nie ein Bahnmitarbeiter einen Entschädigungsantrag ausgeteilt - trotz vieler Verspätungen. Liegt wohl daran, dass Regionalexpresse überhaupt kein Personal mehr haben. Vom Fahrer abgesehen.
Nicht existierendes Personal kann im übrigen nicht unfreundlich sein 😉. Man kann aber fehlendes Personal als Ignoranz gegenüber dem Kunden deuten.
Falsch. Welches Eisenbahnunternehmen mit wieviel Personal auf den Regionalstrecken unterwegs ist, entscheiden nicht die Bahnen, die die Strecken fahren, sondern der Eigentümer des Verkehrsverbundes. Alle paar Jahre werden Strecke und Personal und wasweißich ausgeschrieben und wenn dein Verkehrsverbund sagt, auf Strecke xy sollen im 3 Stdundentakt 2 Wagen fahren ohne Personal, dann kommen die Angebote darauf bezogen auch rein. Wenn dir also zu wenig Personal auf den Zügen ist, beschwere dich bei den richtige Leuten. Und die sitzen nicht bei der Die Bahn, dem Metronom oder bei sonstigen Bahnen, sondern bei den Bestellern der Verkehrsverbünde.
Und nein, ich schaffe nicht bei der DB, mich hat der Streik auch betroffen, aber ja - ich bin uneingeschränkt für das Wahrnehmen des Streikrechts durch den Arbeitnehmer.