Rose
Urgestein
Da gäbe es arbeitsrechtliche Probleme. Wenn man seinen Dienst antritt und dann Arbeitsverweigerung betreibt, also Kunden umsonst fahren läßt in diesem Fall, ist es ein Kündigungsgrund. Dienst nicht antreten = Streik.
Oder würdest du, wenn der Einzelhandel mal streikt, statt mitzustreiken den Laden öffnen und sich die Kunden kostenlos bedienen lassen? .
Brauche ich gar nicht, da mein Arbeitgeber überdurchschnittliche Gehälter zahlt und sämliche Zulagen und Zuschläge.