Lieber friek!
Ich will Dir ja doch beistehen, daß Du ein richtiges Konzept aufstellen kannst. Ich könnte das nicht, Du aber doch offenbar Willens dazu bist. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Du mich immer vor den Kopf stößt.
Betreffs Deiner Fragen:
schicke mir doch
bitte mal den
Link für diesen Beitrag mit den Fragen. Es könnte aber sein, daß ich denke, daß man die aus meinen Texten rauslesen können sollte. Oder muß ich da mit ja oder nein antworten?
Also: Du bist der Meinung, Du siehst alles von oben ---> gesamtgesellschaftlich.
Ich stehe dann wahrscheinlich in einem noch etwas größeren Abstand, denn 10 Jahre sind nur 1 6tel meines Lebens.
Die Entwicklung "Familie" ist eine gesamte Entwicklung in der Geschichte der Menschheit, der Mensch-Werdung. Ich weiß, ich wiederhole mich
🙄.
Klassisch? Du sprichst von einer bestimmten Stufe der Entwicklung - der Zivisilation. Trotzdem gibt es auch noch derzeitig andere Familienformen, die auch nicht falsch sind, die aber die westliche Welt unbedingt ändern will.
Die Familienformen existieren aktuell unterschiedlich und damit auch diese Art Gesellschaftsform, wofür uns Westlern nicht das Recht zusteht, das ändern zu wollen.
Du meinst jetzt speziell die "klassische BRD-Paarungs-Klein-Familie" mit dem patriarchischen Erbrecht, wäre die Zeit gekommen zu ändern - das nenne ich freiweg: These. Das ist eine Behauptung zu der etwas mehr Allgemein- und Grundwissen gehört, um eine für die nächsten Generationen tragfähige Gesetzgebung vorzuschlagen.
In den 60ger Jahren gab es zum Beispiel (nicht nur) in der BRD Gruppenehen, (oder wie soll man dazu nun sagen: zeitweilige Sexgemeinschaften, Ehe-ähnliche-Wohngemeinschaften? also wie auch immer) zu einer gehörte auch unser ehemaliger Außenminister
J.F. und andere, durch die Politik bekannte Persönlichkeiten. Hat sich dieser Versuch bewährt? Ich kenne keine Gruppenehe, die noch immer Bestand hat.
Kennst Du eine einzige? Die könnte dann zu Erfahrungen dienen.
An welche Art Veränderung denkst Du, die tragfähig wäre für die nächsten Generationen? Immerhin würde ja eh der Bestandsschutz des Erbrechts gelten für die derzeitig geschlossenen Ehen, denk ich mal.
Wer soll das festlegen? Soll es für Deine Idee eine Volksbefragung geben? Wer darf da mitentscheiden? Dürfen da etwa Ausländer/Ausweißdeutsche mit einer anderen
Kulturprägung mitentscheiden?
u.s. w. u. s. f.
Zuerst mußt Du (wir) ja mal einen Vorschalg für die Änderung entwickeln. Bisher habe ich keinen zusammenhängenden Vorschlag von Dir gelesen. Oder sollte ich ihn überlesen haben? So schicke mir doch bitte den Link für diesen Beitrag als PN (wegen der vielen Beiträge bisher), falls Dir an meiner Meinung gelegen ist.
FG Gelinda