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Darlehensvertrag was kann ich tun

CityJoker

Neues Mitglied
Hallo zusammen.
Mein anliegen ist das ich einer Freundin im jahr 2013 für private Zwecke 2000€ geliehen habe. Daraufhin habe ich einen Darlehensvertrag mit ihr abgeschlossen mit der Vereinbarung das es in 50€ raten abgezahlt wird , anfangs hat es ganz gut geklappt bis sie umziehen musste und es finanziell nicht mehr so gut aussah.. Von den 2000€ sind 1250€ noch offen. Ich habe sie vor ein paar tagen darauf angesprochen das es zeit wird die restlichen 1250€ abzuzahlen..und es mir recht wäre wenn ab dem 1.3.18 weiter gezahlt wird mit einer 50€rate, darauf hab ich natürlich keine Antwort bekommen..Meine Frage ist jetzt wie gehe ich am besten dagegen vor. Wo sind meine Anlaufstellen und was muss ich beachten das ich mein Geld schnellstmöglich auch bekomme. Vielen dank im voraus.

MFG CityJoker
 
D

DunklerElf

Gast
Mahnung schreiben und wenn nicht reagiert wird, nochmals und gerichtlichen Mahnbescheid androhen und wenn sie dann weiterhin schweigt, gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und durchsetzen.
 
G

GrayBear

Gast
Nun ja, wenn Du schon weist, dass es bei ihr gerade finanziell schlecht läuft und sie das Geld gerade einfach nicht hat, dann erhöht ein Mahnbescheid (Gibt es im Schreibwarenladen. Kostet ca. 70€ und muss von Dir nur zum Gericht geschickt werden, gibt es auch online) zwar den Druck, aber was soll das bringen? In einer leeren Tasche ist nun mal nichts zu finden, auch wenn man sie noch so sehr schüttelt.

Wenn Du hingegen den Verdacht hast, dass Du in ihrer Prioritätenliste weit hinter "Lippenstift und Spaß" gerutscht bist, dann wäre es natürlich eine Überlegung wert.

Hast Du einen schriftlichen Darlehensvertrag in dem ein Rückzahlungsziel und eventuelle Zinsen aufgeführt sind? Das wäre schon mal gut. Vielleicht ergibt sich in einem Gespräch eine andere Möglichkeit oder auch eine Sicherungsleistung, die das Ganze etwas entspannt, bevor es "seinen Gang gehen muss". Einem Mahnbescheid kann auch widersprochen werden und dann nützt er nichts weiter, es sei denn, sie "verbummelt" den Widerspruchstermin und Du bekommst einen vollstreckbaren Titel. Aber auch dann kann man sich nur holen, was zu holen ist, wenn gleich das dann einige Jahre dauern darf.
 

Adreju

Aktives Mitglied
Eines habe ich mir geschworen: verleihe niemals Geld - auch nicht unter "Freunden". Hat mein Vater 2x im Leben gemacht und ist beides mal böse hingefallen.
 
K

kasiopaja

Gast
Naja - wie lautet das alte Sprichwort:

"Fasse einem nackigen Mann in die Tasche."

Im Endeffekt kannst Du nur einen Titel erwirken und hoffen, dass die Dame irgendwann zu Geld kommt.
 

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