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Darf ich per Firmenlaptop privat ins Internet?

Farnmausi

Aktives Mitglied
... kommt auf den Arbeitgeber an. Ohne Erlaubnis würde ich es lassen. Empfehle mal für die Superklugen den Film "LIMO" derzeit noch in der ARD abrufbar. Es geht so viel und mein Job wäre mir wichtiger als ein bisschen surfen. Farnmausi
 

_Tsunami_

Urgestein
Wenn ich den Winlog aussmache sollte das doch keiner sehen?
Keine Ahnung, was der "Winlog" ist - habe mich schon lange nicht mehr mit den "Innereien" von Windows befasst. Der Incognito-Modus, den ja heutzutage so ziemlich jeder Browser hat, dürfte vollkommen ausreichend sein.

Aber ganz ehrlich, ich halte das Ganze für "nicht der Rede wert". Als Arbeitgeber würde mich so ein "Kiki" gar nicht interessieren.
 

Uri

Aktives Mitglied
Aber ganz ehrlich, ich halte das Ganze für "nicht der Rede wert". Als Arbeitgeber würde mich so ein "Kiki" gar nicht interessieren.
Mich interessiert sowas sehr, denn privates Surven stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
Das Sicherheitsrisiko besteht unabhängig von der Arbeitszeit.

Und was passiert wohl, wenn ein Arbeitnehmer ohne den Chef zu fragen, einfach irgendwelche Werkzeuge oder andere Betriebsmittel mit nach Hause nimmt, weil er zuhause was privat bauen will?

Aber auch als Arbeitnehmer bin ich dem Risiko der Überwachung ausgesetzt, den ein Firmenlaptop der nicht für Privates vorgesehen ist, darf in gewisser Hinsicht natürlich überwacht werden.

Arbeit ist Arbeit. Privat ist Privat.
 

_Tsunami_

Urgestein
Mich interessiert sowas sehr, denn privates Surven stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
Das Sicherheitsrisiko besteht unabhängig von der Arbeitszeit.

Und was passiert wohl, wenn ein Arbeitnehmer ohne den Chef zu fragen, einfach irgendwelche Werkzeuge oder andere Betriebsmittel mit nach Hause nimmt, weil er zuhause was privat bauen will?

Aber auch als Arbeitnehmer bin ich dem Risiko der Überwachung ausgesetzt, den ein Firmenlaptop der nicht für Privates vorgesehen ist, darf in gewisser Hinsicht natürlich überwacht werden.

Arbeit ist Arbeit. Privat ist Privat.
Verstehe die Sicherheitsbedenken durchaus, sehe die bei "normalem Surfen" aber als unfundiert. Da dürfte man ja auch im Arbeitskontext nicht mehr im Internet surfen. Manche Jobs erfordern das ja.

Der andere von dir erwähnte Fall ist vollkommen anders geartet. Alles was in Richtung Diebstahl geht oder gedeutet werden könnte, und seien es auch nur zwei Büroklammern, kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
 

WuffWuff

Mitglied
Ja, wennst einen Beweis hast, wird ein Strafprozess für die unterliegende Partei sehr teuer. Ohne Beweise wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Psychopathen gibts grad in Führungspositionen gehäuft.
 

Uri

Aktives Mitglied
Verstehe die Sicherheitsbedenken durchaus, sehe die bei "normalem Surfen" aber als unfundiert. Da dürfte man ja auch im Arbeitskontext nicht mehr im Internet surfen. Manche Jobs erfordern das ja.
Das ist sehr fundiert! Die Kompetenzfrage ist sogar Grundlage einer Firma.
Der Chef trägt die Verantwortung und das Risiko. Er muss deshalb über alles Bescheid wissen, damit er ggf. Maßnahmen ergreifen kann.
Sagt er dem Angestellten, surve hier und da, dann trägt der Chef das Risiko.
Survt der Angestellte ohne Freigabe und weiß der Chef nicht Bescheid kann er ggf. keine Maßnahmen ergreifen (Administratorcheck etc.).

Eine Firma muss auch mit Kundendaten pfleglich umgehen.
Falls es zum Datendiebstahl kommt, muss wenigstens unverzüglich die Ursache ermittelt werden.

Also....
Frage Deinen Chef. entweder er sagt ja oder nein.

Der andere von dir erwähnte Fall ist vollkommen anders geartet. Alles was in Richtung Diebstahl geht oder gedeutet werden könnte, und seien es auch nur zwei Büroklammern, kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Ich meinte, wenn der Angestellte natürlich die Sachen wieder zurückbringt. Aber egal.
 

Uri

Aktives Mitglied
Joa, in Anbetracht der deutschen Datenschutzgesetze hätte man dann eine ganz gute Grundlage, um den Arbeitgeber zu verklagen. Sowas kann verdammt teuer werden.
Wie soll das gehen, wenn der Chef den Laptop gar nicht frei gegeben hat?
Das ist ja so, als wenn ich in das Grundstück meines Nachbarn ungefragt einbreche und ihn anschließend verklage, weil mich seine Überwachungskamera gefilmt hat.

Andes sieht es aus, wenn der Chef eindeutig sagt: Ja, Sie dürfen privat surven.
Da darf ohne Einwilligung nichts geloggt/mitgeschnitten werden.

Deshalb mein Tip....
Frage den Chef!
 

_Tsunami_

Urgestein
Wie soll das gehen, wenn der Chef den Laptop gar nicht frei gegeben hat?
Das ist ja so, als wenn ich in das Grundstück meines Nachbarn ungefragt einbreche und ihn anschließend verklage, weil mich seine Überwachungskamera gefilmt hat.

Anders sieht es aus, wenn der Chef eindeutig sagt: Ja, Sie dürfen privat surven.

Deshalb mein Tip....
Frage den Chef!
Nein, vollkommen unpassender Vergleich. Es gibt Datenschutzgesetze, und diese untersagen es einem jedem Arbeitgeber auch, willkürlich Daten über seine Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
 

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