Die Frankfurter Rundschau schreibt heute dazu:
In abgemilderter Form würde ich dem zustimmen.
Steinwerfer verletzen und töten andere Menschen mit Absicht. Das erfüllt mitunter sogar den Tatbestand des Totschlages.
Überträger von Krankheiten kann man sowas nur sehr schwer unterstellen.
Vermutlich hast du auch schon mal jemanden mit einer Grippe angesteckt und derjenige hatte eine zumindest geringe Wahrscheinlichkeit daran zu sterben.
Damit aus so einer Ansteckung eine strafbare Tötung wird, muss man m.E. A) erstmal wissen dass man infiziert ist und B) wissentlich die Krankheit verbreiten wollen. Ein wissentlich Aidskranker, der ungeschützten Verkehr hat, erfüllt diese Merkmale zum Beispiel.
Jemand, der vermutlich nicht mal infiziert ist und sich nur mit anderen Menschen trifft, ist meilenweit weg vom Totschlag.
Klar kann er die Pandemie verstärken. Vielleicht steckt er sich bei jemand anderem in der Masse und und könnte dann die Krankheit weiter verbreiten und dann könnte jemand schwer erkranken oder sterben.
Mit "vielleicht" und "könnte" lässt sich aber schwerlich von Absicht und Totschlag reden.
Eine ähnliche Diskussion hatten wir bei den Rennfahrern in Städten. Eine Geschwindigkeitsübertretung reicht nicht um von Totschlag zu sprechen - selber wenn Menschen dabei sterben! Die Geschwindigkeitsübertretung muss so gravierend sein, dass mit Sicherheit davon ausgegangen werden muss, dass Menschen sterben.
Und ich kann nicht mit Sicherheit davon ausgehen wenn ich mich als junger und gesunder Mensch mit vielen Anderen treffe, dass jemand dadurch sterben wird.
Es ist eine Ordnungswidrigkeit und zurecht untersagt, aber es ist meilenweit weg von Totschlag.
ich finde es zudem absurd, dass friedliche und angemeldete Demonstranten mit Steine werfenden Radikalen verglichen werden.