mikenull
Urgestein
Jawohl, das Vermummungsverbot gilt selbstverständlich nur für Demos. Das kann man - was natürlich niemand bedacht hat - NACHLESEN - und schon allein der Verstand müßte einem sagen: Dann müßte jeder Motorradfahrer und viele Karnevalisten schon allein deshalb bestraft werden, weil sie Masken tragen. Kann also nicht sein....
Und natürlich kann ein "ich möchte das Gesicht eines anderen sehen" keine gesetzliche Grundlage sein. Das wäre ja völlig absurd.
Zitat Wiki:
In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.
Und natürlich kann ein "ich möchte das Gesicht eines anderen sehen" keine gesetzliche Grundlage sein. Das wäre ja völlig absurd.
Zitat Wiki:
In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.
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