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Burka & Nikab in Europa

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Jawohl, das Vermummungsverbot gilt selbstverständlich nur für Demos. Das kann man - was natürlich niemand bedacht hat - NACHLESEN - und schon allein der Verstand müßte einem sagen: Dann müßte jeder Motorradfahrer und viele Karnevalisten schon allein deshalb bestraft werden, weil sie Masken tragen. Kann also nicht sein....
Und natürlich kann ein "ich möchte das Gesicht eines anderen sehen" keine gesetzliche Grundlage sein. Das wäre ja völlig absurd.

Zitat Wiki:

In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.
 
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Re: Burka & Nikab in Europa
Keine Ahnung weshalb du jetzt wieder rumheulst. Natürlich wird ein Motorradfahrer gebeten, seinen Helm abzulegen wenn er diverse Räumlichkeiten betreten möchte. Darum geht es ja und nicht darum generell keinen Helm tragen zu dürfen. Des weiteren gibt es individuelle Haus- und Betreiberrechte von Ladenbesitzern, die sowas regeln.


Mag aber sein, dass dies in Frankreich nicht so ist.
 
Selbstverständlich kann jemand im Lendenschurz zu einem Bewerbungsgespräch gehen. Wo soll da ein Verbot sein? Nur weil ein Arbeitgeber das wünscht, ist es nicht strafbar.

Deswegen sollte man ja auch einen Unterschied zwischen Gesetzen und gesellschaftlichen Regeln machen- hab ich ja auch geschrieben. Dennoch: Beides hat eine Berechtigung in der Gesellschaft und man kann nicht dran vorbeileben. Wenn Du den Job, für den Du Dich im Lendenschurz beworben hast nämlich nicht bekommst, kannst du zB rechtlich auch nicht viel dagegen machen.
Genauso eine Frau in Vollverschleierung: Die kann doch noch so gut in ihrem Job sein: sie wird vermutlich keinen Job bekommen. Da kann man sich nun drüber aufregen, oder man nimmt es hin, dass eben doch nicht alles immer und überall geht.

Das Vermummungsverbot gilt nur für Demonstrationen?
Dann versuche mal mit dem Motorradhelm eine Tankstelle, eine Bank, oder das Geschäft meiner Schwester zu betreten. Ruck zuck schaust du da in den Lauf einer doppelläufigen Schrotflinte.😛
Deine Schwester hat aber Haare auf den Zähnen😀. Aber es stimmt schon: Gesetz und gesellschaftliche Regel fließen eben ineinander und wenn man zB sein Hausrecht ausübt, muss man keine Vollverschleierung im eigenen Laden/Bank dulden, weil es eben auch eine Sicherheitsfrage ist. Du weißt ja nicht was drunter steckt: Eine Frau? Ein Mann? oder gar 2😀- oder was auch immer.

Die Frage ist halt: Wenn die Ausübung der Religion eine Teilhabe an der Gesellschaft stark behindert, ab wann wäre ein Verbot gerechtfertigt? Muss man Bürger nicht auch davor schützen, sich selbst zu schaden? Wie gesagt: Eine Frau in Vollverschleierung schadet sich selbst ja- sie kann keinen Job annehmen und an unserer Gesellschaft auch sonst nicht teilhaben-selbst wenn sie es wollte. Also im Grunde eine totale Isolation.

Ich finde, da kommen auch noch weitere Detail-Fragen auf, zB müsste das Arbeitsamt so einer Frau Hartz zahlen, wenn sie ja im Grunde selber an ihrer Arbeitslosigkeit schuld ist? Man ist ja verpflichtet, an der Arbeitssuche mitzuwirken. Wenn man sich aber vollverschleiert, geht das nicht. Welchen Job kann man dann denn überhaupt noch machen? Da geht ja noch nicht mal mehr putzen.
Man nimmt also freiwillig in Kauf, keine Arbeit zu finden- im Grunde dürfte es dann auch keine Zuschüsse geben (oder diese müssten zumindest gekürzt werden)
Ich meine: Stellt euch vor, ein Mann lebt von Hartz und will keinen Job- deswegen kommt er zum Bewerbungsgespräch im Lendenschurz, sagt das wäre seine Religion und wäre damit fein raus?
Ähm- so einfach geht das glaub ich nicht- Das Amt würde da sicher nicht mitspielen.

Also warum dann bei der Frau in Vollverschleierung?

Also wie seht ihr das? Nur mal so als Beispiel!
 
Nein, wenn konsequent selbst verantwortlich, dann in allen Bereichen.

Wenn die Vollverschleierung für Erwerbslosigkeit sorgt, dann müssen die Folgen dieser Entscheidung auch selbst getragen werden. Ergo: keine Sozialleistungen.
 
Deine Schwester hat aber Haare auf den Zähnen😀.

Ja, ich hab auch immer einen schweren Stand bei ihr. 😀


Ich finde, da kommen auch noch weitere Detail-Fragen auf, zB müsste das Arbeitsamt so einer Frau Hartz zahlen, wenn sie ja im Grunde selber an ihrer Arbeitslosigkeit schuld ist? Man ist ja verpflichtet, an der Arbeitssuche mitzuwirken. Wenn man sich aber vollverschleiert, geht das nicht. Welchen Job kann man dann denn überhaupt noch machen? Da geht ja noch nicht mal mehr putzen.
Man nimmt also freiwillig in Kauf, keine Arbeit zu finden- im Grunde dürfte es dann auch keine Zuschüsse geben (oder diese müssten zumindest gekürzt werden)
Ich meine: Stellt euch vor, ein Mann lebt von Hartz und will keinen Job- deswegen kommt er zum Bewerbungsgespräch im Lendenschurz, sagt das wäre seine Religion und wäre damit fein raus?
Ähm- so einfach geht das glaub ich nicht- Das Amt würde da sicher nicht mitspielen.

Also warum dann bei der Frau in Vollverschleierung?

Also wie seht ihr das? Nur mal so als Beispiel!

Exakt genau so wie du!
 
Es kommen keine Detail-Fragen auf, weil es in der BRD kein Gesetz gibt. Ganz einfach. Und weil es - anders als in Frankreich - auch kaum durchzusetzen wäre.
 
Zitat PC:

Keine Ahnung weshalb du jetzt wieder rumheulst. Natürlich wird ein Motorradfahrer gebeten, seinen Helm abzulegen wenn er diverse Räumlichkeiten betreten möchte. Darum geht es ja und nicht darum generell keinen Helm tragen zu dürfen. Des weiteren gibt es individuelle Haus- und Betreiberrechte von Ladenbesitzern, die sowas regeln.


Mag aber sein, dass dies in Frankreich nicht so ist.
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Du hast wirklich keine Ahnung. Es gibt in Frankreich sehr wohl ein Burka-Verbot. Sogar vom europäischen Gerichtshof bestätigt.
Beim Vermummungsverbot ( und das war ja Dein Thema, weil Du bezweifelt hast, daß es nicht für Burkas gilt ) geht es ausschließlich um das Versammlungsrecht. ( das Gesetz ) Nicht - was Du nicht zu begreifen scheinst - um private Vereinbarungen.

Hier ist eine Seite auf der das Thema gut erklärt wird:

Vermummungsverbot in Deutschland?Rechtsanwalt Florian Weilbächer
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Vermummungsverbot ( und das war ja Dein Thema, weil Du bezweifelt ahst, daß es nicht für Brkas gilt ) geht es ausschließlich um das Versammlungsrecht. ( das Gesetz ) Nicht - was Du nicht zu begreifen scheinst - um private Vereinbarungen.

Mir ging es um sämtliche Vereinbarungen. Nicht um den genauen Paragraphen der das Vermummungsverbot regelt. Was letzteres angeht hast du natürlich Recht.
 
Mal angenommen, jemand möchte immer und überall nackt herumlaufen, weil er an etwas bestimmtes glaubt, dürfte er dass dann hier? Nein, Glaube hin oder her. Und warum? Weil andere Menschen sich dadurch belästigt fühlen.
Bei diesem Menschen würde gar nicht danach gefragt oder überhaupt berücksichtigt werden, wie wichtig ihm sein Glaube ist. Er hätte schlicht Pech gehabt und man würde allenfalls sagen, dass er dann entweder zuhause so rumlaufen kann oder sich spezielle Orte aufsucht, wo FKK geduldet wird.

Das ist vielleicht ein extremes Beispiel, aber da frage ich mich trotzdem, worin der Unterschied zwischen anderen Glaubensrichtungen und Bräuchen/Kulturen besteht? Warum soll das Eine toleriert werden und das Andere nicht?

Und nochmal, warum ist es umgekehrt so ein großes Problem sich unserem Lebensstil ein Stück weit anzupassen?
Wenn ich umgekehrt in solche Länder reise, wo es nicht gern gesehen wird, dass eine Frau zu viel Haut zeigt, sei es nur die Schultern, dann achte und respektiere ich das, auch, wenn ich es völlig anders kenne und gewöhnt bin.
Ansonsten reise ich nicht dorthin.

Abgesehen davon, möchte ich nicht diese frauenfeindliche und menschenunwürdige Kleidung und damit die Macht der Männer, die das verlangen, unterstützen. Um hier dauerhaft leben zu können und sich integrieren zu können, sollte man das Gesicht sehen können. Alles andere würde Parallelgesellschaft bedeuten. Was kommt dann als nächstes?
 
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[FONT=trebuchet ms,arial,helvetica]Ursprünglich wurde die afghanische Burka nur in der Stadt getragen. Im Dorf war die Verschleierung des Gesichtes eher unüblich. Da die Burka die Islamische Anforderungen zur Verhüllung [hidschab] übertrifft, wird sie vor allem aus traditionellem Gründen getragen.

Heißt das , es gibt diese Religiöse Pflicht gar nicht ??
[/FONT]
 
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