Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bürokauffrau = minderwertiger Beruf?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 121113
  • Datum Start Datum Start
Genau. Der Beruf heißt jetzt Kauffrau für Büromanagement. Das ist eine ganz normale 3jahrige duale Berufsausbildung. Also Betrieb und Berufsschule. Mit Gehilfe oder Hilfskraft hat das nichts zu tun. Auch nicht wenn man die Anforderungen betrachtet. Das ist ein Facharbeiter für den Bürobereich sozusagen. Und diesen Beruf erlernen gute Realschüler.
Die schlechte Bezahlung rührt von der fehlenden Tarifbindung der Unternehmen her. Und damit geht besagtes Dirketionsrecht des AG einher. Mit Tarif sind dieser Willkür Grenzen gesetzt. Ohne Tarif geht noch erlaubtes wie zeitweise putzen nahtlos in illegales wie Brötchen für den Chef holen über. Wer aufbegehrt kann Glück haben und darf wieder richtige Arbeit machen. Oder wird entlassen.
 

Wie gesagt "Gehilfe" war noch bis in die 70er Jahre die normale Bezeichung für jemand der eine Ausbildung abgeschlossen hatte. Vereinzeilt gibt es noch Fleischergehilfen-Vereine. In meinem ersten Beruf sagten die Lehrer auch noch lange das man den "Gehilfen-Brief" bekommt, obwohl es schon lange ein normaes Ausbildungszeugnis war.

Unter dem Gehilfen stand der "Anlernling"
 
Wie gesagt "Gehilfe" war noch bis in die 70er Jahre die normale Bezeichung für jemand der eine Ausbildung abgeschlossen hatte. Vereinzeilt gibt es noch Fleischergehilfen-Vereine. In meinem ersten Beruf sagten die Lehrer auch noch lange das man den "Gehilfen-Brief" bekommt, obwohl es schon lange ein normaes Ausbildungszeugnis war.

Unter dem Gehilfen stand der "Anlernling"
Und was genau hat das nun mit der TE und ihrem Thema zu tun?
 
Und was bringt das? Diese Aussage ist Richterecht, dazu muss der/die TE vors Arbeitsgericht. Und da wertes jedes ArG anders. Jeder Chef wird über diese Googelei herzlich lachen. Das Direktionsrecht ist fest verankert und niemand kann einem Unternehmer vorschreiben wie er sein Unternehmen zu führen hat.
Wenn er meint jemand putzen zu lassen, dann ist das eben erst mal so. Wird natürlich jeder AG ungern machen aber alles Recht dazu hat er.

Das Direktionsrecht ist in §106 der Gewerbeordnung normiert, die Gesetzescharakter hat.
Man fragt sich, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, schaut nach, und liest folgendes:
( Punkt 3.1: Die Vorschriften des Arbeitsvertrages bilden die primäre Grenze des Direktionsrechts nach § 106 S. 1 GewO. )

Also bedarf es der Prüfung aber auch Auslegung des Arbeitsvertrages.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

dass Direktionsrecht nach §106 ist das Weisungsrecht des Arbeitgeber, seinen Betrieb nach seinem unternehmerischen Entscheidungen auszurichten.

Natürlich muss das Weisungsrecht immer auch dem " billigen Ermessen" entsprechen. Das bedeutet auch, dass man als Bürokraft nicht als Reinigungskraft beschäftigt werden darf. Die Zuweisung niedriger Tätigkeiten ist also gegen billiges Ermessen. Zumal auch jede Zuweisung das gleiche Gehalt beinhaltet, außer in Bereichen mit Provisionen und Sonderzulagen.

Hat dein Betrieb einen Betriebsrat?

In vielen Arbeitsverträgen steht oftmals die berufliche Bezeichnung sowie die zumutbare Zuweisung anderer Tätigkeiten( Versetzungsklausel). Falls der Arbeitsvertrag über keine Versetzungsklausel und mit Wortlaut die Berufsbezeichnung auslegt, darf er dich auch nur hier beschäftigen.
Arbeitsvertrag mit Versetzungsklausel bedeutet:
Der Arbeitgeber darf dir daher nur kaufmännische Aufgaben anhand Gleichwertigkeit zuweisen. Sprich er könnte dich in die Buchhaltung oder ins Controlling versetzen, auch wenn du als Allroundtalent wie Sekretärin eingestellt bist. Er muss dich davor aber schulen, falls du eine 4 in diesen Fächern hast, ist das auch sicherlich nicht gewinnbringend für den Unternehmer, aber vielleicht kostengünstiger, weil sich dann der Mitarbeiter schneller einen anderen Job sucht und er sich von Ansprüchen der Abfindungen befreit.

Ein Beispiel zum Weisungsrecht:

Zwei kaufmännische Mitarbeiter arbeiten seit 15 Jahren im Kundenservice eines öffentlichen Unternehmens. Der Arbeitgeber möchte diesen Bereich outsourcen an ein Callcenterunternehmen in xY , die Mitarbeiter möchte er aber nicht behalten. Der Betriebsrat stimmt dagegen und versetzt die zwei Mitarbeiter in eine andere Abteilung, in der Callcentertätigkeiten durchgeführt werden müssen, allerdings aus einem anderen Themenkreis. In dieser Abteilung fehlt aufgrund unzähliger Anrufe eine weitere Kraft. Die zwei Mitarbeiter bekommen als Entlastung die Reinigungskraft in Vollzeit mit Leserechtschreibschwäche präsentiert. Somit gibt es keine wirkliche Entlastung, die zwei Mitarbeiter sollen durch Überbürdung zur Aufgabe Ihres Arbeitsbereich gezwungen werden. Eine kaufmännische Kraft geht per Feststellungsklage an das Arbeitsgericht, hier wird unbillges Ermessen festgestellt, da eine Reinigungskraft gar nicht die Ansprüche einer kaufmännischen Ausbildung erfüllt. Der Arbeitgeber kündigt darauf der kaufmännischen Mitarbeiterin aufgrund Störung des Betriebsfrieden, sie wehrt sich und muss weiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber setzt Sie nun in eine andere Abteilung ein und entzieht alle Aufgaben. Der Betriebsrat ist machtlos - Gespräche mit Arbeitgeber bleiben erfolglos, da er sich auf das Weisungsrecht bezieht.

Wie du siehst, der Arbeitgeber sitzt oftmals am längeren Hebel und jemand der sich wehrt, wird oftmals zur Persona non grata. Einfach zu sagen, Mensch unter den heutigen Pandemiebedingungen ist es doch einfach - die eigene Existenz zu sichern und solch toxische Arbeitsbereiche zu verlassen, irrt sich. Im o.g. Fall sind beide Mitarbeiter über 50 Jahre und sind nicht mehr das Non Plus Ultra des Arbeitsmarkt. Beide wollen weg und haben sich beworben, finden aber keine Anstellung.
Der Arbeitgeber spekuliert auf Kündigung durch Krankheit. Tja das ist leider Realität.

Bezüglich Weihnachtsgeld - AGG beachten und Tarifverträge, Arbeitsverträge. Hier gilt auch das Günstigkeitsprinzip.

Bewerbe dich einfach weiter und nehme vieles einfach ironisch und mit Humor. Notfalls einfach mal krankschreiben lassen, dann sehen Sie welche Arbeit liegen bleibt.

LG Natalie
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben