Andreas900
Sehr aktives Mitglied
Ja, man kann einen Mietvertrag machen und den Kühlschrank aufteilen. Wenn man dies sehr glaubwürdig macht, hat man Chancen mit ü25 ALG2 bzw. Bürgergeld zu erhalten.Doch als ü 25 hat man einen ALG 2 Anspruch ( eigene Erfahrung).
Ein Mietvertrag mit den Eltern könnte weiterhelfen.
Mit der Formulierung "man hat einen Anspruch" wäre ich aber vorsichtig.
In der Regel wohnt das erwachsene Kind immer noch im Kinderzimmer, die Eltern waschen die Wäsche und es wird gemeinsam eingekauft, gemeinsam gegessen und man nutzt alles gemeinsam. Es entsteht selten ein echtes Mietverhältnis, sondern diese wird meist eher vorgetäuscht um die Sozialleistung zu erhalten.
Besonders wenn die Eltern gut verdienen, wird das daher meist sehr genau geprüft. Zumal man die Eltern indirekt bereichert. Hat das Kind bislang natürlich mietfrei gelebt, stellen die Eltern jetzt plötzlich einen Mietvertrag aus und das Amt bezahlt den Eltern Miete dafür, dass sie das Kind im Kinderzimmer leben lassen, aber eigentlich gar keine Kosten haben. Auf diese Weise kann eine Familie relativ geschickt ihr Gesamteinkommen erhöhen.