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Bürgergeld Anspruch

Moin,

weiß jemand von euch, ob man Bürgergeld Anspruch hat, wenn beide Eltern arbeiten gehen und man über 25 ist und nicht arbeiten geht und in einem Haushalt lebt? Ich finde genug Beispiele mit Lebenspartner aber nicht mit Eltern und Kind über 25 Jahre. Evtl. arbeitet ja jemand beim Amt, Danke 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
ja man hat in so einem Fall auch jetzt schon Anspruch auf ALG 2.
Dann wird es beim Bürgergeld genauso sein.
 
Hallo,

was hast du denn derzeit für einen Status ?

Hast du schonmal gearbeitet, beziehst du derzeit H4 ?

Das dürfte mit Bürgergeld auch so sein.

Gruß Hajooo
 
Der Eintrag von Obse ist gelöscht, Hajo, nur dein Zitat noch nicht. Aber das kannst du selbst machen.
Denn du hast recht.
 
Moin,

weiß jemand von euch, ob man Bürgergeld Anspruch hat, wenn beide Eltern arbeiten gehen und man über 25 ist und nicht arbeiten geht und in einem Haushalt lebt? Ich finde genug Beispiele mit Lebenspartner aber nicht mit Eltern und Kind über 25 Jahre. Evtl. arbeitet ja jemand beim Amt, Danke 🙂
Kinder und Eltern bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Auch dann, wenn das Kind über 25 ist.

Das heißt, dass das Kind kein ALG II bekommt, wenn die Eltern durch ihre Arbeit so viel verdienen, dass der errechnete Bedarf gedeckt ist. Was der Fall sein müsste, wenn es sich dabei nicht um Minijobs oder um Teilzeitjobs mit wenigen Stunden im Bereich des Mindestlohns handelt.

Einen eigenen Anspruch könnte das Kind erwirken, wenn die Eltern und das Kind innerhalb des Zusammenlebens getrennte Hausstände begründeten. Das bedeutet, die Eltern müssten mit dem Kind einen Untermietvertrag schließen und auch genau festlegen, wie Leistungen wie Strom, Internet usw. abgegolten werden sollen. Dann muss eine räumliche Trennung her inklusive deutlicher Trennung der Lebensmittelversorgung (separater Kühlschrank oder wenigstens -fach).
 
In der Praxis dürfte die Antwort kurz "nein" lauten.
Wenn beide Eltern arbeiten, existiert vermutlich genug Einkommen um das erwachsene Kind mit zu unterhalten und das Jobcenter geht von einer Bedarfsgemeinschaft aus, in der die Eltern das Kind mit versorgen.

Weidebirke hat zwar Recht, dass theoretisch der Haushalt auch getrennt werden kann, dies ist aber meist praxisfremd und auch nur schwer zu beweisen.

Die Bürgergeldansprüche sind nicht wesentlich anders als die Hartz 4 Ansprüche. Vermutlich bekommst du doch jetzt auch kein Hartz 4. Dann geh davon aus, dass du auch kein Bürgergeld erhalten wirst.
 
In der Praxis dürfte die Antwort kurz "nein" lauten.
Wenn beide Eltern arbeiten, existiert vermutlich genug Einkommen um das erwachsene Kind mit zu unterhalten und das Jobcenter geht von einer Bedarfsgemeinschaft aus, in der die Eltern das Kind mit versorgen.

Weidebirke hat zwar Recht, dass theoretisch der Haushalt auch getrennt werden kann, dies ist aber meist praxisfremd und auch nur schwer zu beweisen.

Die Bürgergeldansprüche sind nicht wesentlich anders als die Hartz 4 Ansprüche. Vermutlich bekommst du doch jetzt auch kein Hartz 4. Dann geh davon aus, dass du auch kein Bürgergeld erhalten wirst.
Doch als ü 25 hat man einen ALG 2 Anspruch ( eigene Erfahrung).
Ein Mietvertrag mit den Eltern könnte weiterhelfen.
 

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