Mmh, ja... Zu sagen, man brauche die Gesellschaft nicht, aber dann doch nach Sozialleistungen zu fragen, finde ich zumindest schwierig...
Wie auch immer: schon beim ALG 1- Bezug kannst Du nach Fortbildung fragen. Wichtig ist, dass Du nachweisen kannst, dass Dich die Fortbildung, die Du anfragst, wieder für den Arbeitsmarkt qualifiziert. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es hilft, wenn man ein paar Stellenausschreibungen vorlegt, in denen die Qualifikation die man erwerben möchte, erwähnt wird. Ich kann mir vorstellen, dass dann bei einer relativ teuren Fortbildung auch noch mal genauer hingeschaut wird, ob es wirklich nötig ist.
Während der Zeit der Fortbildung verlängert sich auch die Zeit in der Du Arbeitslosengeld beziehen kannst, bevor Du ALG2 in Anspruch nehmen musst. Details dazu bekommst Du bei der Agentur.
Zuletzt sei noch darauf hingewiesen, dass 120K Franken ein super Gehalt ist, allerdings die Kosten in der Schweiz auch entsprechend hoch sind. Im Idealfall kannst Du aber als Grenzgänger/in in D. leben und einkaufen, und z. B. in Basel arbeiten.
Ich würde mich noch mal gut darüber informieren, und auch über gesellschaftliche Fragen, Fremdenfeindlichkeit auch Deutschen gegenüber, etc.
Viel Erfolg!