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BSA auch bei teilweiser Erwerbsminderung oder Mitgrund Arbeitsmarktsituation bei voller Erwerbsminderung?

Monk

Aktives Mitglied
Ich bin dauerhaft voll erwerbsgemindert. Was wenn es mir in den nächsten Jahren besser gehen sollte ? Kann ich dann einfach wieder so arbeiten gehen oder muß ich wieder erst zu Gutachtern ?
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich vermute mal, du kannst dann einfach bescheid geben beim VA, dass du einen Job hast und dann streichen die deine Erwerbsminderung. Aber genau weiß ich es nicht.
Hier ist das auch gar nicht das Thema, auch wenn Erwerbminderung im Titel des Themas steht. Du bist hier im Unterforum Gewalt und es geht hier um Berufsschadensausgleich (BSA), eine Rente, die Menschen mit Schädigung nach Gewalttaten evtl. zusteht. Daher werden dir in diesem Faden vermutlich nicht viele eine adäquate Antwort auf deine Frage geben können.
 

Höhnchen

Mitglied
So, ich hatte jetzt kurzfristig Kontakt zu meiner SB beim VA, es wird auf alle drei Leistungen (BSA, bbB und Ausgleichsrente) geprüft. Immerhin.

Dann habe ich gestern, dass erste mal meinen Bescheid vom VA näher betrachtet (triggert mich immer) und etwas von einer Hauptfürsorgestelle gelesen. Das Wort habe ich das erste mal gehört und dementsprechend kein Wissen dazu.
Auf jeden Fall habe ich meinen Mut zusammengenommen und da mal angerufen - eigentlich wollte ich einen Termin vereinbaren, um mich beraten zu lassen. Die Mitarbeiterin hat aber nun erstmal aufgenommen, dass ich Sozialhilfe und Eingliederungshilfe bekomme. Diese beiden Leistungen könnten - natürlich unter eingehender Überprüfung - zukünftig (evtl.) von diesem Amt übernommen werden. Nun habe ich keinen Plan welche Vorteile dies beinhaltet, oder besser noch, ob es überhaupt Vorteile diesbezüglich gibt.
Dann ist es so, dass ich demnächst schädigungsbedingt in eine Klinik gehen werde. Muss ich da dann Bescheid sagen, oder meiner KK - wegen irgendwelcher Ansprüche seitens der KK? Oder wegen Fahrkosten?
Ihr seht, ich bin ein absoluter Neuling und über Aufklärung erfreut und dankbar.
 

Silan

Aktives Mitglied
Dann ist es so, dass ich demnächst schädigungsbedingt in eine Klinik gehen werde. Muss ich da dann Bescheid sagen, oder meiner KK - wegen irgendwelcher Ansprüche seitens der KK? Oder wegen Fahrkosten?
Zuerst einmal, wegen Schädigungsfolgen brauchst du keine Zuzahlungen tätigen und die Klinik kann anders abrechnen. Evtl kannst du auch andere Leistungen in der Klinik bekommen. Fahrtkosten zur Klinik und zurück, auch zu Belastungswochenenden bekommst du ersetzt. Dafür musst du einen Antrag bei der Kk sellen.
So ist das auf jeden Fall deezeit. Wie genau das ab Januar laufen wird weiß ich nicht. Da gelten neue Gesetze.
 

logig

Mitglied
Bei Sozialhilfe wird meist angenommen, dass sie schädigungsbedingt ist. Sie wird dir dann nach dem SGB XII 3. Kapitel gegeben. Allerdings sind die Vermögensschonbeträge etwas höher. Weiterhin gibt es noch einen Freibetrag, wenn du z.B. EMR bekommst. Wobei BSA und Ausgleichsrente zu den Einkünften zählen, welche abgezogen werden. Ggf. wird auch Rückwirkend verrechnet.

Soweit du Eingliederungshilfe (EGH) schädigungsbedingt bekommst, wirst du es über die Hauptfürsorgestelle bekommen. Nach dem BVG sind die Freigrenzen bei Einkommen und Vermögen etwas höher als nach dem SGB IX. Soweit du EGH ausschließlich schädigungsbedingt bekommst bekommst du sie ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Ab 2024 wird Einkommen und Vermögen nicht mehr angerechnet. Meist wird die Bedarfsermittlung in Amtshilfe vom Fachamt für Eingliederungshilfe vorgenommen, sprich es wird sich für dich kaum etwas verändern, außer das der Bescheid von der Hauptfürsorgestelle kommt und bezahlt wird. Möglich ist, dass gewisse Eingliederungshilfebedarfe eher gesehen werden. Soweit du schädigungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel zur sozialen Teilhabe nutzten kannst, ist es leichter KFZ Hilfe zu bekommen.

Ab 2024 muss es beim Versorgungsamt Fallmanger/in geben, welche dir auch bei Bedarfen helfen sollen.
 

logig

Mitglied
Ich habe vom Versorgungsamt ein Schreiben bekommen, dass ich von den Kosten und Zuzahlungen für schädigungsbedingte Heilbehandlungskosten (dazu zählen auch Fahrtkosten zu stationären und ambulanten Behandlungen) befreit bin.
 

Höhnchen

Mitglied
Ich habe jetzt mal auf eure Anregung hin beim VA nachgefragt worauf geprüft wird. Dort wird tatsächlich auf alles drei (BSA, bbB und Ausgleichsrente) geprüft. Insofern erübrigt sich dieses Jahr noch ein Antrag.

Nun habe ich Post vom VA wegen dem Umstieg ins SGB XIV erhalten - nur erstmal als Info. Genaueres erfahre ich, laut Schreiben, nächste Woche. Aber es wird vermutlich so sein (so steht im Schreiben), dass ich 25% mehr Geldleistung bekomme und dann ein Jahr lang mein Wahlrecht ausüben darf, obwohl über oben genannte Leistungen noch nicht entschieden ist. Ob dies Ende 2024 entschieden ist wage ich zu bezweifeln. Ich bin mal gespannt, ob meine SB die Problematik erkennt und was dazu berichten kann.
 

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