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BSA auch bei teilweiser Erwerbsminderung oder Mitgrund Arbeitsmarktsituation bei voller Erwerbsminderung?

Höhnchen

Mitglied
Hallo liebe Foris,

ich habe mal ein paar Fragen an euch:
Ich habe im Januar 2020 wegen PTBS Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit und im Sommer 2020 Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit zugesprochen bekommen.. Beide Bescheide habe ich im Juli 2020 datiert auf Juli 2020 in einem Umschlag erhalten. Von daher wusste ich nichts von der Teilerwerbsunfähigkeit ab Januar 2020, bevor ich als befristet vollerwerbsunfähig im Juli 2020 eingestuft wurde. Der Befristungsgrund war die Arbeitsmarktsituation. Was bedeutet das? Hat das was damit zu tun, weil ich schon älter bin?

Nur in dem Bescheid der Vollerwerbsunfähigkeitsrente wurde als Mitgrund die Arbeitsmarktsituation benannt. Ich hatte zuvor erst eine berufliche Reha absolviert und konnte mir die Jobs im neu erlernten Beruf (Abschluss Januar 2018) aussuchen. Ist das der Grund? Da beide Bescheide gemeinsam bei mir eintrudelten sah ich damals keinen Grund einen Widerspruch einzureichen - ich hatte ja meine Vollerwerbsunfähigkeitsrente erreicht.

Hat der Mitgrund Arbeitsmarktsituation nun Nachteile für meinen BSA-Antrag?
Hatte das schon mal jemand von euch oder hat etwas von diesem Fall gehört?

Die Teilerwerbsminderungsrente hat keine "Einschränkungen" und wurde damals auch nicht befristet.

Nachdem was ich hier gelesen habe ist das Erreichen des BSA eine sehr große Hürde, nun habe ich Angst den aus genannten Gründen sie nicht zu durchzubekommen. Oder dass es mir damit schwer gemacht wird.

Vielen Dank fürs lesen und beantworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 124895

Gast
Was bedeutet das? Hat das was damit zu tun, weil ich schon älter bin?
Mit deinem Alter hat das weniger zu tun, sondern damit, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für dich verschlossen ist. Du bekommst daher die sogenannte "Arbeitsmarktrente":
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen

Ob und wie sich das auf den BSA-Antrag auswirkt, kann ich dir leider nicht sagen, denn damit kenne ich mich leider nicht aus.
 

Höhnchen

Mitglied
@Asiola Solaris Danke für den Link

Hi Silan,
Ja, einen OEG - Antrag habe ich im Juli 2019 gestellt und die Anerkennung dafür im Mai diesen Jahres mit 40 GdS erhalten.
Mein damaliger Anwalt wollte nochmal einen Blick auf auf das Gutachten werfen, also hatte er erst einen Widerspruch eingereicht, diesen aber im Oktober zurückgezogen.
Nun hat mir das VA die Unterlagen für den BSA geschickt, die ich vor ein paar Tagen ausgefüllt habe. Dabei habe ich das mit der Arbeitsmarktsituation entdeckt. Und da ich hier schon einiges gelesen habe, war ich ziemlich geschockt. Das VA macht ja alles um nicht zahlen zu müssen.
Viele Grüße
 

logig

Mitglied
BSA ist recht schwer und scheint mir verschieden ausgelegt zu werden. Nach dem Gesetz bekommst du BSA wenn deine Einkünfte wegen der Schädigungsfolgen geringer sind. Allerdings erst wenn Rehamaßnahmen abgeschlossen sind. Was bei dir durch die Teilerwerbungsunfähigkeitsrente auf Dauer, der Fall sein sollte. Aus dem Gesetzt ergibt sich nicht, dass volle EMR vorliegen muss. Eher im Gegenteil, da besondere Berufliche Betroffenheit und ab 2024 auch BSA schon vorliegt, wenn du nicht mehr gleichwertig arbeiten kannst. Wenn du mit der PTBS nach dem OEG anerkannt bist, müsste das Vergleichseinkommen, was du ohne Schädigung hättest (nach Besoldungsgruppen berechnet) höher als deine Teilerwerbsunfähigkeitsrente und dein Zuverdienst sein. Hier sehe ich allerdings das Problem du hast keinen Zuverdienst, weil es die Arbeitsmarktsituation nicht zulässt. Rein von der logig kann allerdings gesagt werden, dass Vollzeitarbeitsverdienst höher liegen wird als Teil EMR zzhg. Teilarbeitsverdienst. Damit wären die Voraussetzungen teoretisch gegeben. Entscheidend ist was das Entschädigungsamt sagt. Es ist wichtig, dass du wegen der anerkannten Schädigungsfolgen nicht mehr oder nicht mehr in dem Ausmaß wie vor der Schädigung arbeiten kannst (was bei Teilerwerbsminderungsrente nach meiner Ansicht der Fall ist). Bei BSA ist dazu ein geringerer Verdienst erforderlich.
 

Höhnchen

Mitglied
Danke für die Erläuterung.
In Wahrheit bin ich gar nicht mehr arbeitsfähig, ich mache ein Ehrenamt einmal wöchentlich für drei Stunden. Da arbeite ich vollkommen selbstbestimmt, was mir sehr wichtig ist, also optimale Bedingungen für mich. Ich bin aber jedes Mal platt wegen der wenigen Stunden und an dem Tag geht gar nichts mehr.
Ansonsten bekomme ich Rente und aufstockend Sozialhilfe. Ich konnte schädigungsbedingt (Kindheit und Jugend) nie wirklich beruflich Fuss fassen. Das sollte für wenig Verdienst fürs VA eigentlich reichen.
Das wäre schon sehr hart, wenn mir der BSA nicht zuerkannt würde. Dabei geht’s für mich vom Gefühl her überwiegend um Rehabilitation.
Rehabilitation für mein Scheitern, welches ich mir immer selbst angekreidet habe und wo ich heute weiß, dass es schwerwiegende Gründe dafür gibt.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Hörnchen,
ich sehe das wie Logig, dass du Anspruch hast. Die größte Hürde, die Anerkennung hast du ja bereits gemeistert.
Wo du vorsichtig sein musst ist das Wort ''Rehabilitation''. Ich verstehe was du damit meinst. Aber das Versorgungsamt könnte da was anderes draus machen, nämlich dass du noch berufliche Rehabilitatiin anstrebst. Und da beim BSA der Grundsatz ''Reha vor Rente'' gilt, könnte es sein, dass die da komusch reagieren, wenn du von ''Rehabilitation'' sprichst.
Ansonsten habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, mit meiem Sachbearbeiter zu telefonieren. Immer wenn ich Fragen habe bekomme ich dort die beste Auskunft. Da die ja mit meinem Fall direkt vertraut sind. Du bist nicht mehr im OEG- Bewilligungsverfahren, deine Anerkennung ist erstmal fix. Damit hast du das schlimmste hinter dir. Jetzt arbeiten die für dich, das ist qualifikativ ein großer Unterschied.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Hallo liebe Foris,

ich habe mal ein paar Fragen an euch:
Ich habe im Januar 2020 wegen PTBS Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit und im Sommer 2020 Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit zugesprochen bekommen.. Beide Bescheide habe ich im Juli 2020 datiert auf Juli 2020 in einem Umschlag erhalten. Von daher wusste ich nichts von der Teilerwerbsunfähigkeit ab Januar 2020, bevor ich als befristet vollerwerbsunfähig im Juli 2020 eingestuft wurde. Der Befristungsgrund war die Arbeitsmarktsituation. Was bedeutet das? Hat das was damit zu tun, weil ich schon älter bin?

Nur in dem Bescheid der Vollerwerbsunfähigkeitsrente wurde als Mitgrund die Arbeitsmarktsituation benannt. Ich hatte zuvor erst eine berufliche Reha absolviert und konnte mir die Jobs im neu erlernten Beruf (Abschluss Januar 2018) aussuchen. Ist das der Grund? Da beide Bescheide gemeinsam bei mir eintrudelten sah ich damals keinen Grund einen Widerspruch einzureichen - ich hatte ja meine Vollerwerbsunfähigkeitsrente erreicht.

Hat der Mitgrund Arbeitsmarktsituation nun Nachteile für meinen BSA-Antrag?
Hatte das schon mal jemand von euch oder hat etwas von diesem Fall gehört?

Die Teilerwerbsminderungsrente hat keine "Einschränkungen" und wurde damals auch nicht befristet.

Nachdem was ich hier gelesen habe ist das Erreichen des BSA eine sehr große Hürde, nun habe ich Angst den aus genannten Gründen sie nicht zu durchzubekommen. Oder dass es mir damit schwer gemacht wird.

Vielen Dank fürs lesen und beantworten.

Ich wurde 2012 zu 100% Ewerbsunfähig erklärt und beziehe seither Rente,, seit 2018 unbefristet.

Der Verweis auf die Arbeitsmarktsituation kann bedeuten das du in deinem Beruf auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar bist.

Schau mal auf deinen Rentenbescheid.
Bei mir steht da nämlich zu 100% nicht mehr vermittelbar auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt.

Ich denke mal das soetwas auch in deinem drin steht. Dier Aussage legt fest ob und in welchem Umfang du einer evt. Beschäftigung du nachgehen könntest.
 
Zuletzt bearbeitet:

Höhnchen

Mitglied
Ich habe mir jetzt noch mal meine RV Bescheide angeschaut, in denen steht absolut nichts konkretes.

Teilerwerbsunfähigkeit: Sie haben die Voraussetzungen erfüllt.

Vollerwerbsunfähigkeit: Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.

So stehts dort…
 

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