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BSA auch bei teilweiser Erwerbsminderung oder Mitgrund Arbeitsmarktsituation bei voller Erwerbsminderung?

logig

Mitglied
Was hat das Versorgungsamt den gesagt, nachdem sie dich anerkannt haben? Weil normalerweise sollte damit auch alle anderen Leistungen geprüft werden. Um BSA und eine Höherbewertung wegen beruflichen Betroffenheit, welche es bei Anträgen vor 31.12.2023 noch gibt, zu bekommen ist es nicht entscheidend ob du EM-Rente von der DRV bekommst. Wichtig ist hier das du schädigungsbedingt nicht mehr so arbeiten kannst wie ohne Schädigung. Soweit du in Kindheit und Jugend geschädigt wird, wäre der vermutete Abschluss heranzuziehen. So wie ich dich verstehe, konntest du wegen der Schädigung nie so arbeiten, wie du es ohne Schädigung vermutlich geschaft hättest. Damit würde teoretisch (die Ämter legen es gerne anders aus) mit Antrag wenigstens die Höherbewertung der Beruflichen Betroffenheit vorliegen und wenn du Finanziell die ganze Zeit schlechter gestellt bist, eigentlich auch von Anfang an. Problem ist nur, dass "Reha vor Rente", es sei den eine Reha ist nicht zumutbar oder erfolgsversprechend, und bist du überhaupt eine Reha bekommst recht viel Zeit vergeht. Mit der Teil EM Rente sollte klar sein, dass eine Reha nicht erfolgsversprechend ist, um die Arbeitsfähigkeit wieder so zu erlangen wie sie ohne Schädigung vermutlich wäre.

Soweit ein seperater BSA Antrag gestellt wird, sollte immer auch Höherbewertung der besonderen Beruflichen Betroffenheit mit beantragt werden. Es sind zwei verschiedene Sachen, die getrennt geprüft und bewilligt werden. Gerade im Hinblick das SGB XIV sollte sie jetzt noch beantragt werden.
 

Höhnchen

Mitglied
Schönen guten Morgen,

das VA hat in dem Anerkennungsbescheid geschrieben, dass anschließend noch einkommensabhängige Leistungen geprüft werden sollen. Welche davon war keine Rede.
Mein Anwalt, den ich bis zur Rücknahme des Widerspruchs (Oktober 2023) noch hatte, meinte es müssten alle einkommensabhängigen Leistungen geprüft werden. Aber du hast Recht, da hake ich mal nach, weil die Unterlagen vom VA, die sie mir kürzlich zuschickten, nur vom BSA handelten.
Ansonsten ist es so, dass ich relativ viele krankheitsbedingte Ausfallzeiten in meinem Leben hatte (aber zu beweisen, dass sie schädigungsbedingt waren wird nicht einfach, höchstens in der Gesamtschau) und ich habe immer in sehr einfachen, sehr niedrig dotierten Arbeitsfeldern, sprich in Hilfsjobs gearbeitet, da ich mir nie etwas anderes zugetraut habe. Aber ich habe Abitur und einen Uniabschluss (mit Ach und Krach - schädigungsbedingt) abgelegt. In dem Beruf habe ich aber niemals gearbeitet - das hätte ich mir nicht zugetraut, da ich kein Selbstwertgefühl entwickelt habe.

Eine berufliche Reha habe ich von 2016 - 2018 basierend auf Eigeninitiative gemacht, in Form einer Umschulung, die ich bestanden habe.
Eine medizinische Reha habe ich 2019 gemacht, in der meine mangelnde Arbeitsfähigkeit das Thema war, ich hatte gerade knapp drei Monate im neu erlernten Beruf in Teilzeit gearbeitet - ich war damals sehr begeistert noch mal beruflich durchzustarten, als meine PTBS wieder durchbrach. Seitdem geht nichts mehr beruflich.
Von daher müsste ich eigentlich meinen Reha vor Renteteil abgelegt haben, oder?

Ich grüße in die Runde
 

logig

Mitglied
wie Silan schreibt, wenn du einen Uniabschluss hast, wird auch die ensprechende Besoldungsgruppe genommen. Wahrscheinlich nach Hochschulabschluss. Wenn noch weitere Leistungen geprüft werden, sollte BSA, Ausgleichsrente und Höherberwertung (die zwar nicht Einkommensabhängig ist, allerdings meist erst im nachherein geprüft wird). Ausgleichsrente gibt es ab einem GdB von 50 (incl. ggf. Höherbewertung) . Da die Ausgleichsrente allerdings 1:1 beim BSA angerechnet wird (wenigstens bei mir), ist es eigentlich soweit BSA anerkannt wird unerheblich ob sie berechnet wird. Die Höherbewertung wegen beruflicher Betroffenheit, kann allerdings beim Wechsel ins SGB XIV € 400,-- mehr ausmachen.

Durch die Uniabschluss, kann es auch ganz ohne Probleme gehen.
 

Höhnchen

Mitglied
Ihr Lieben,
Ich danke euch. Ich war schon sehr verunsichert, als ich lass meine Vollerwerbsfähigkeit beruht auch auf der Arbeitsmarktsituation, weil ich dachte nun hätte das VA ein Argument mich von weiteren Ansprüchen auszuschließen.

Gewundert habe ich mich, weil ich sämtliche Unterlagen über Geldzahlungen einreichen musste, die ich ab 07/2019 erhalten habe.
Ich dachte zunächst dies sei ein gutes Zeichen, bis ich das von der Arbeitsmarktsituation lass.
Vermutlich ist das aber auch nur ein Routinevorgehen bei der Antragstellung??

Wie lange hat bei euch das Prozedere nach der Anerkennung insgesamt gedauert?

Ich habe eine Freundin, die hat auch eine OEG Anerkennung und sie hat kürzlich die Höherbewertung (bes. beruflich. Betroffenheit) abgelehnt bekommen. Das hat zwei Jahre gedauert. Dauert der BSA jetzt wieder zwei Jahre? Wird wirklich jeder Schritt einzeln geprüft? Das hat doch beides berufliche Hintergründe….
Euch ein schönes Wochenende 🍵🍀
 

logig

Mitglied
Hattest du beim Antrag erwähnt, dass du einen Universitätsabschluss hast?

Bei mir hat das Amt mit Anforderungen der Einkünfte auch den Beurfsabschlussnachweis angefordert.

Ist immer schwer zu sagen, wie lange es noch dauert. Wahrscheinlich ein paar Monate.
 

Höhnchen

Mitglied
Hattest du beim Antrag erwähnt, dass du einen Universitätsabschluss hast?
Ich musste bereits während des ersten Antrags alle Zeugnisse einreichen. Das habe ich damals nicht verstanden, aber getan.
Und in dem Antrag selbst, bin ich ein wenig auf meinem beruflichen Werdegang eingegangen, also kam das Studium auch drin vor.
Wurden bei euch alle Dinge einzeln, mit größeren zeitlichen Abständen geprüft?

@Silan mit 3 - 4 Monaten war das aber sicher überdurchschnittlich schnell. Das habe ich bisher noch nirgendwo gelesen, eigentlich immer etwas von Jahren. Nun gut, für den ersten Teil habe ich Geduld gebraucht, also muss ich es jetzt auch haben.

Morgen frage ich mal schriftlich an, ob tatsächlich auf alle einkommensabhängigen Leistungen geprüft wird.

Was hat die Ausgleichsrente eigentlich für einen Vorteil, wenn sie mit dem BSA wieder einkassiert wird? Gibt es auch Fälle wo nur sie zum Zuge kommt?
Und auch mit der Erhöhung des GdS durch die bes. berufliche. B. wird der BSA verringert, wenn ich das richtig verstanden habe. Hätte ich dann überhaupt etwas durch diese Erhöhung?
Oder gibts da einen Verständnisfehler bei mir?

Nochmal eine ganz andere Frage: Seid ihr auch wegen "Straftaten im Kinder - und Jugendalter" beim VA? Mich wollten sie direkt wegschicken, weil es sooo lange her ist und erklärten mir "damit" bräuchte ich hier erst gar nicht ankommen. Das hat mich damals so eingeschüchtert und angetriggert, dass ich anschließend ausschließlich schriftlichen Kontakt hatte. Vielleicht bin ich deshalb auch so misstrauisch.
 

logig

Mitglied
Wenn du bereits den Nachweis zum Universitätsabschluss eingereicht hattest, sollte hoffentlich auch für den BSA entsprechend berechnet werden. Der Antrag insgesamt läuft i.d.R. mehrere Jahre, wenn nicht im Klageverfahren über ein Jahrzehnt. BSA u.ä. habe ich gehört läuft dagegen recht zügig. Ich habe mich auch gewundert, wie schnell dies miteinmal lief. Wobei wahrscheinlich auch nicht alles geprüft wurde. Soweit es wieder zu Widerspruch und evtl. Co. kommt, kann es auch wieder Jahre dauern.

Da die Ausgleichsrente mitlerweile komplett beim BSA angerechnet wird, wurde sie auch mit dem SGB XIV weggelassen. Allerdings kann die Ausgleichsrente Betroffenen etwas bringen, die kein BSA bekommen. Das BVG ist damals für Kriegsopfer entstanden und zu der Zeit waren auch die Berechnungen noch anders. Soweit damals der BSA geringer war, kann ich mir vorstellen, dass die Ausgleichsrente in einigen Fällen höher als der BSA ausgefallen ist. Wobei ich nicht sagen kann, ob da vielleicht nicht alles angerechnet wurde.

Zwar wird die Erhöhung wegen der Beruflichen Betroffenheit nach dem BVG ruhend gestellt bzw. angerechnet, allerdings gibt es mit dem SGB XIV die Höherbewertung nciht mehr. Soweit du zum 31.12.2023 nur Grundrente bekommst, wechselst du automatisch ins SGB XIV, soweit du bereits weiter Leistungen beziehst, hast du das Wahlrecht. Wie es aussieht, wenn noch nicht rechtskräftig über alle Leistungen entschieden ist, bleibt abzuwarten. Wenn du allerdings ins SGB XIV wechselst, dann werden die anerkannten Schädigungsfolgen und der gesamte GdS (also mit Höherbewertung) rechtskräftig übernommen. Sprich du bekommst die Grundrente entsprechend des gesamten GdS. Da es allerdings die Höherbewertung nicht mehr gibt, wurde auch ein Abzug dieser nicht mehr in die BSA Ausgleichsverordnung aufgenommen. Somit bringt dir die Höherbewertung evtl. einen Vorteil in Höhe von € 400,--.
 

Silan

Aktives Mitglied
@Silan mit 3 - 4 Monaten war das aber sicher überdurchschnittlich schnell. Das habe ich bisher noch nirgendwo gelesen, eigentlich immer etwas von Jahren. Nun gut, für den ersten Teil habe ich Geduld gebraucht, also muss ich es jetzt auch haben.
Ich kann das nicht beurteilen, ob das überdurchschnittlich schnell gewesen ist. Bei mir war es so, dass ich schon fast 15 Jahre Grundrente bekommen hatte, bevor ich überhaupt durch eine andere Geschädigte von BSA und co. erfahren habe. Da wir damals on einer akuten, auch finanziellen Krise waren, bin ich direkt zum VA hingefahren und hatte Glück, dass ich direkt auf den Leiter des Amtes getroffen bin, der halt 15 Jahre zuvor mein Sachbearbeiter war und sich gut an den Fall erinnern konnte. Er war ziemlich erschrocken darüber, dass bis dahin nur Grundrente gezahlt wurde ( heute weiß ich, warum...). Er hat persönlich, in seinem Büro, mehrere Sachbearbeiter mit verschiedenen Anträgen antreten lassen, die in seiner Gegenwart die Anträge mit mir ausfüllen mussten, die er versäumt hatte damals zu bearbeiten. Ok, ich bin nicht nachtragend und habe die vier Jahre die noch möglich waren nachgezahlt bekommen.
Ee sagte mir, dass ich nach 3 Monaten meinen Sachbearbeiter anrufen soll, wenn ich bis dato nichts von denen gehört habe. Das habe ich gemacht. Der vertröstete mich noch auf zwei weitere Monate, da der Vorgang gerade zur Überprüfung der Berechnung in ein übergeordnetes Amt geschickt wurde, konnte mir aber schon sagen, dass alles genemigt war. Er würde in 2 Wochen für 4 Wochen in Urlaub gehen und denke dass die Unterlagen danach zurück seien. Dann sollte ich ihm 14 Tage geben, alles fertig zu machen. Das war mitte September 2013. Anfang Oktober hatte ich das Geld auf dem Konto. Die Unterlagen waren wohl schneller zurück, als er erwartet hatte. Insgesamt hat das 3 ½ Monate gebraucht. Den Bescheid darüber haben wir aber erst im November, nach seinem Urlaub bekommen.
Eine Bekannte hatte 4 Monate nachdem sie ihren Anerkennungsbescheid bekommen hatte ihner BSA-Bescheid in Händen, das Geld wurde aber erst zum 1. des kommenden Monats ausgezahlt... Ganz unterschiedlich, wie das laufen kann, aber es dauert eigentlich keine Jahre mehr. Anerkannt ist deine Schädigung ja mittlerweile.
 

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