Was hat das Versorgungsamt den gesagt, nachdem sie dich anerkannt haben? Weil normalerweise sollte damit auch alle anderen Leistungen geprüft werden. Um BSA und eine Höherbewertung wegen beruflichen Betroffenheit, welche es bei Anträgen vor 31.12.2023 noch gibt, zu bekommen ist es nicht entscheidend ob du EM-Rente von der DRV bekommst. Wichtig ist hier das du schädigungsbedingt nicht mehr so arbeiten kannst wie ohne Schädigung. Soweit du in Kindheit und Jugend geschädigt wird, wäre der vermutete Abschluss heranzuziehen. So wie ich dich verstehe, konntest du wegen der Schädigung nie so arbeiten, wie du es ohne Schädigung vermutlich geschaft hättest. Damit würde teoretisch (die Ämter legen es gerne anders aus) mit Antrag wenigstens die Höherbewertung der Beruflichen Betroffenheit vorliegen und wenn du Finanziell die ganze Zeit schlechter gestellt bist, eigentlich auch von Anfang an. Problem ist nur, dass "Reha vor Rente", es sei den eine Reha ist nicht zumutbar oder erfolgsversprechend, und bist du überhaupt eine Reha bekommst recht viel Zeit vergeht. Mit der Teil EM Rente sollte klar sein, dass eine Reha nicht erfolgsversprechend ist, um die Arbeitsfähigkeit wieder so zu erlangen wie sie ohne Schädigung vermutlich wäre.
Soweit ein seperater BSA Antrag gestellt wird, sollte immer auch Höherbewertung der besonderen Beruflichen Betroffenheit mit beantragt werden. Es sind zwei verschiedene Sachen, die getrennt geprüft und bewilligt werden. Gerade im Hinblick das SGB XIV sollte sie jetzt noch beantragt werden.
Soweit ein seperater BSA Antrag gestellt wird, sollte immer auch Höherbewertung der besonderen Beruflichen Betroffenheit mit beantragt werden. Es sind zwei verschiedene Sachen, die getrennt geprüft und bewilligt werden. Gerade im Hinblick das SGB XIV sollte sie jetzt noch beantragt werden.