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BRD oder Deutsches Reich?

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OH! Er ist gereizt, wird überheblich, verliert die Contenance und letzendlich wird er beleidigend.
Technisches KO.
Ich und gereizt? Nicht doch. Ich zeig dir nur auf, dass du nunmal ahnungslos bist, was das konkrete Hintergrundwissen anbelangt. 😀

War mir aber klar. Warum nur führst du keine Sachargumente auf? Wieso meinst du, dass man dich diffamieren würde, wenn du - nicht nur aus juristischer Sicht - unsinnige Thesen aufstellst? Dieses "Unschuldslamm"-Geplänkel ist in meinen Augen jämmerlich!

Ich stelle damit abermals fest: Du hast keine reputablen Quellen genannt, deine irrigen Kommentare und Mutmaßungen etwa über den 2+4-Vertrag basieren nach wie vor auf bloßen eigenwilligen bis seltsamen Paraphrasen persönlicher Wahrnehmung, die aber mit der Normativität des Faktischen, also der rechtlichen wie politischen Realität so gut wie nichts gemein haben. Die herrschende Literaturmeinung ist dir offensichtlich gänzlich unbekannt, sonst hättest du ja entsprechend von ihr Gebrauch gemacht.

Sehr bedauerlich das Ganze, denn aufgrund fehlender tragfähiger und haltbarer Sekundärquellen, also Fundstellennachweise aus dem im akademischen Diskurs maßgeblichen sowie für wissenschaftliches Arbeiten notwendigen Schrifttum, disqualifizierst du dich für eine weitergehende Sachdiskussion; dir fehlen damit jene notwendigen Hilfsmittel, die man aber für gewöhnlich selbst bei Studenten zwingend voraussetzt.

Und doch: ich stütze mich in jedem meiner Beiträge auf die hM in Literatur und Rechtsprechung, auf erstere begründet sich ebenso die Auffassung deiner Regierung. Vieler anderer Regierungen übrigens auch. Ich schreibe daher nicht aus meiner Sicht - wie du es etwa aber machst -, sondern ich formuliere meine Sätze so, dass es durch die einschlägige Fachliteratur belegt ist und durch sie nachvollzogen werden kann. Wieso hältst du dich nicht auch an diese Prinzipien?

Soviel dazu.

Benatrevqre
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo JadeFalke,

@Nightrider20



Mir persönlich ging es in besagtem thread einzig und allein darum, ob Gesetze nach dem zweiten Weltkrieg und der Wiedervereinigung falsch interpretiert bzw. angewandt wurden.
Ja und das werden die weiterhin.


Nimm als beispiel das Grundgesetz an. Zuerst heißt die Grundgesetz für die BRD und nicht Grundgesetz der BRD.

Also ich denke, dass an der ganzen Geschichte weitaus mehr dran ist, als momentan öffentlich zugegeben wird.
Wär ja nicht das erste Mal ...
 
Sag ich doch. Wenn da überhaupt was dran wäre, gäbe es in diesem Land gerade genug Leute, die längst den Klageweg beschritten hätten. Scheint aber nicht so zu sein.
 
Dieses "Unschuldslamm"-Geplänkel ist in meinen Augen jämmerlich!
Das Einzige was hier jämmerlich ist deine arrogante Tonlage.
Du hast keine reputablen Quellen genannt
Aber sicher, wurden von dir beiseite geschoben als nicht-existent da nicht in deiner Linie, also wozu die Mühe?:
NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen | beck-shop.de
Übrigens, es ist ein BUCH zum lesen und nicht eine Links-Ansammlung von Personen die mir, wie ein Mullah, sagen wollen wie ich eine Zeile zu interpretieren habe!
auf erstere begründet sich ebenso die Auffassung deiner Regierung.
Das darf du natürlich glauben. Schliesslich leben wir in einer Demokratie, oder ist das nur ein Demokratisches System? Peu importe...
Ich danke dir mein Tag bereichert zu haben, einige Fachleute (zudem ich mich nicht zähle) werden demnächst bei Wikipedia ein Auge werfen und einige Seite begutachten.
Schönes WE.
 
Sag ich doch. Wenn da überhaupt was dran wäre, gäbe es in diesem Land gerade genug Leute, die längst den Klageweg beschritten hätten. Scheint aber nicht so zu sein.

Hat doch Jemand!

Pressemeldung:Internationaler Strafgerichtshof ermittelt gegen die GEZ

Internationaler Strafgerichtshof ermittelt gegen die GEZ

Der internationale Gerichtshof ermittelt gegen die GEZ und weitere. Viele Juristen handeln illegal und wissen es. Doch die Gier ist bisher stärker als das Recht. Offenkundig handeln die meisten Juristen nach ungültigen Gesetzen und Vorschriftenund müssten sich daher selbst bestrafen.



... hat nunmehr der Internationale Strafgerichtshof den Strafantrag angenommen und die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die römischen Statuten und die Konvention für die Menschenrechte und Grundfreiheiten aufgenommen.

Die genannten Körperschaften des Öffentlichen Rechts und Behörden hatten das seit 2007 nicht mehr gültige Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG und die seit 2006 nicht mehr gültige Strafprozessordnung (StPO weiterhin angewendet.

Was dann dabei herauskommt, wird man ja sehen ...
 
Ja, eine tolle Seite! Inzwischen kommt das auch alle Stunde in den Nachrichten😀
Und immer ist dieser Frühwald dabei. Schlimm.😀 Weiß das eigentlich noch jemand? Hieß der Mann nicht Hubert Czaja? "SCHLESIEN BLEIBT UNSER!
 
Ja, eine tolle Seite! Inzwischen kommt das auch alle Stunde in den Nachrichten😀
Und immer ist dieser Frühwald dabei. Schlimm.😀 Weiß das eigentlich noch jemand? Hieß der Mann nicht Hubert Czaja? "SCHLESIEN BLEIBT UNSER!

Das haben wir doch geklärt. Dachte ich zumindest😕😕😕

Für mich als OttoNormalbürger, der in Polen wie vllt. andere keine Pferdezucht betreiben will, sondern höchstens mal in Urlaub dahin fährt, stellen sich ganz andere Fragen:

1. Warum nimmt der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag diese Strafanzeige an?

2. Warum nimmt er Ermittlungen auf?

3. Warum steht die Frage im Raum, dass das OWIG-Gesetz seit 2007 und die StPO seit 2006
nicht mehr angewandt werden dürften?

4. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dieser Anzeige und den rechtlichen Vorgängen
nach 1945 bzw. 1990?
 
Das Einzige was hier jämmerlich ist deine arrogante Tonlage.
Ist subjektiv, also wieder kein Sachargument.

Aber sicher, wurden von dir beiseite geschoben als nicht-existent da nicht in deiner Linie, also wozu die Mühe?:
NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen | beck-shop.de
Ich erkenne leider nicht, was dieses Buch mit der eingangs gestellten Frage zu tun haben soll oder der Frage um die allgemein unbestrittene Souveränität Deutschlands. Du verlinkst auf ein Buch, dass du vermutlich selbst gar nicht gelesen hast, ansonsten würdest du mir ja daraus entsprechend zitieren oder zumindest Seitenzahlen oder Randnummern nennen.

Übrigens, es ist ein BUCH zum lesen und nicht eine Links-Ansammlung von Personen die mir, wie ein Mullah, sagen wollen wie ich eine Zeile zu interpretieren habe!
Du weißt wohl immer noch nicht, was der akademische Diskurs ist und welche Meinungen letztlich reputabel sind und welche davon irrelevant. Da du nun selbst zugibst, nicht über die notwendige Fachkenntnis zu verfügen, ist es unabdinglich, hier auf die Lehrmeinung zurückzugreifen, sprich auf die fundierten Beiträge der Staatsrechtslehre zu verweisen. Doch dahingehend kommt von dir ja nichts - im Gegenteil: du kommst stattdessen mit wilden Spekulationen und einer Privatinterpretation mit einer überholten Argumentation, die noch aus einer Zeit vor 1990 stammt.

Wesen und Zweck des 2+4-Vertrags scheinst du auch nicht verstanden zu haben. Dazu solltest du unbedingt mal grundlegend informieren, denn den dortigen Art. 7 leugnest du ja mit deinen widerspruchsvollen Kommentaren geflissentlich.

Und von dem Abschlussbericht der Gemeinsamen Verfassungskommission 1994 hast du scheinbar auch noch nichts gehört, sonst kämst du zu der Erkenntnis, dass die Verfassungsfrage seitdem "in und mit der Verfassungskommission gestellt wurde" (Geltungskraft und Geltungsverlust ... - Google Bücher), demnach die Forderung aus Art. 5 Einigungsvertrag erfüllt worden ist (vgl. Geltungskraft und Geltungsverlust ... - Google Bücher) und der "räumliche Geltungsbereich der Verfassung [...] das Bundesgebiet [ist], das aus den Bundesländern besteht" (zit. n. Knut Ipsen, Recht zwischen Umbruch und Bewahrung ... - Google Bücher).

Das darf du natürlich glauben. Schliesslich leben wir in einer Demokratie, oder ist das nur ein Demokratisches System? Peu importe...
Was ich glaube oder nicht, spielt keine Rolle. Ebenso wenig, was du aus subjektiver Sicht letztlich meinst.

Ich danke dir mein Tag bereichert zu haben, einige Fachleute (zudem ich mich nicht zähle) werden demnächst bei Wikipedia ein Auge werfen und einige Seite begutachten.
Schönes WE.
Da warte ich liebend gerne drauf, denn fachliche Artikelverbesserungen, so sie denn wirklich brauchbar und hilfreich sind, sind natürlich gewollt. Ich stehe ja in Kontakt mit denen.

Bis dann.
Benatrevqre
 
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