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BRD oder Deutsches Reich?

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Die Verfassung heißt Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt keine Verfassung für die BRD, nur ein Grundgesetz. Das einzige Land das über einer Verfassung verfügt ist das freistaat Bayern indem ein Grundgesetz als Teil der Verfassung enthalten ist.

Schön, nur steht im gesamten 2+4-Vertrag - wie ich bereits ausführte, lies dazu meinen Verweis auf Ress (oben) - kein Wörtchen eines gegen die Bundesrepublik bzw. gegen das vereinte Deutschland gerichteten Zwanges.
Nö, es hieß einfach entweder so oder gar nicht. Das kann man natürlich nicht als Zwang ansehen.🙄

Alle dort niedergelegten Bestimmungen wurden jedoch mit ausdrücklich deutscher Zustimmung und einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien geregelt.
Ich kann mich nicht erinnern daß die Deutschen gefragt worden sind, aber ich habe womöglich eine Episode verpasst.

Sonst hättest du ja auch längst erfahren, dass der Verbleib ausländischer Streitkräfte keine Einschränkung der Souveränität Deutschlands ist, wenn mit den ausländischen Staaten der Aufenthalt ihrer Streitkräfte vertraglich vereinbart worden ist - und dies außerdem nicht im Sinne einer Besatzungspolitik, sondern wohlgemerkt im Sinne des NATO-Truppenstatuts.
Was ich jetzt nicht alles erfahre!😱
Dir ist aber anscheinend entgangen daß wir 1966 die NATO verlassen haben und 30.000 fremde Soldaten (meistens US) Frankreich verlassen müssten. Wir sind erst vor kurze zeit die allianz wieder beigetreten was wiederum ermöglichte die Stationierung von 800 BW soldaten in Illkirch/Frankreich.
Also als NATO-Truppen waren wir ganz bestimmt nicht in Deutschland. Tja unter welche statuten dann?😕

Übrigens können diese Verträge auch einseitig durch Deutschland gekündigt werden: wieder ein Beweis für die volle Souveränität Deutschlands.
Falsch. Es wäre ein verstoß gegen den "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland".
So einfach ist das nunmal nicht.

Wie ich bereits schrieb: das geschieht alles auf Basis der Freiwilligkeit.
Deine Definition von "Freiwilligkeit" läßt ein wenig zu wünschen übrig.

Da wir Deutschen - wie natürlich und ganz selbstverständlich jede andere souveräne Nation auch - in unseren gesetzgebenden Körperschaften Deutscher Bundestag und Bundesrat mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit unser Grundgesetz ändern können... -
Autsch! krasser Gegensatz, konkretes Eigentor!😉

so lustig wie wir sind -, könnten wir theoretisch den Art. 24 GG auch ins Nirvana schicken. Und siehe da: wieder ein Beweis für die deutsche Souveränität.
Und da können wir so Lustig wie wir sind ohne daß die UNO beleidigt ist, in Deutschland einmarschieren.
Aber wollen wir das? Nein, wir sind schon da! Na sowas aber auch...

Und merkste was: deine Argumente lösen sich bei näherer Betrachtung allesamt in Luft auf. 🙂
Oja, du hast mich sowas von überzeugt!:daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ausländische Soldaten Frankreich verlassen mußten stimmt auf gar keinen Fall. Als ich vor 14 Jahren hierherkam, waren im Nachbarort Kanadier stationiert.
 
@Mikenull
Die waren nicht "stationniert" sondern als Gast für einer unsere unzähliger Übungen. Dann hieß es ab nach Hause ohne Pause.
Die erste fremde Soldaten die in Frankreich stationniert sind, sind 800 Deutsche in Illkirch und das seit erst 2010.
 
Ergänzung:

In Art. 24 II GG heißt es beispielsweise, dass der Bund es kann, aber nicht muss. Ebenso steht in demselben Satz in Art. 24 III GG, in welchem das Wort "obligatorisch" zu finden ist, auch etwas von Vereinbarungen. Und diesen musste die Bundesrepublik natürlich erstmal aus freien Stücken zustimmen, selbst wenn sie darin eine eigene Verpflichtung sah bzw. im Grundgesetz verankerte. Und natürlich sind dem auch andere Staaten beigetreten, haben das IGH-Statut (Statute of the Court | International Court of Justice) anerkannt - z. B. auch Frankreich - und sind dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag unterworfen.

So steht auch in Maunz, "Grundgesetz. Kommentar", Bd. 2, S. 25: "Dagegen darf Art. 24 III seinem Sinn und seiner Entstehungsgeschichte nach nicht so verstanden werden, als ob er sich ausschließlich auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit beziehe. Gemeint ist vielmehr jede Art der Streitentscheidung durch unabhängige zwischenstaatliche Instanzen, also vor allem neben der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit auch die internationale Gerichtsbarkeit [...]"

Benatrevqre
 
Es gibt keine Verfassung für die BRD, nur ein Grundgesetz. Das einzige Land das über einer Verfassung verfügt ist das freistaat Bayern indem ein Grundgesetz als Teil der Verfassung enthalten ist.

[...]

Oja, du hast mich sowas von überzeugt!:daumen:

Komplett falsch. Du hast einfach keine Ahnung. Wer heute noch behauptet, das Grundgesetz sei keine Verfassung, hat sowieso die letzten 21 Jahre vollkommen verpennt!

Hier, geh dich mal seriös informieren, wenn man schon Blödsinn schreibt: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Benatrevqre/Grundgesetz = Verfassung.

Der Rest deines Postings ist auch Kokolores, denn am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. II 1955, S. 253) zwischen der Bundesrepublik und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Vereinigtes Königreich, USA) eine vertragliche Grundlage für den Aufenthalt der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland geschaffen. Der Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des 2+4-Vertrages weiter und kann mit einer zweijährigen Frist beiderseitig gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990, BGBl. II 1990, S. 1390 und vom 16. November 1990, BGBl. II 1990, S. 1696). Er gilt auch weiterhin nicht in den neuen Bundesländern und Berlin.

Und wenn ein gleichberechtigter NATO-Mitgliedstaat und internationaler Truppensteller wie Deutschland angegriffen würde, dann tritt selbstverständlich in einem System kollektiver Sicherheit der Bündnisfall ein.

Dass darüber hinaus die deutsche Bundesregierung mit ausländischen Staaten Vereinbarungen über Einreise und vorübergehenden Aufenthalt ihrer Streitkräfte in Deutschland für Übungen, Durchreise auf dem Landwege und Ausbildung von Einheiten abschließen kann, steht ebenso eindeutig im Streitkräfteaufenthaltsgesetz vom 20. Juli 1995 (BGBl. II 1995, S. 554).

Soviel dazu!


Benatrevqre
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzung:
In Art. 24 II GG heißt es beispielsweise, dass der Bund es kann, aber nicht muss.
Er kann müssen in diesem Fall. Da muss ich mich wieder auf den "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" berufen.

Ebenso steht in demselben Satz in Art. 24 III GG, in welchem das Wort "obligatorisch" zu finden ist, auch etwas von Vereinbarungen. Und diesen musste die Bundesrepublik natürlich erstmal aus freien Stücken zustimmen, selbst wenn sie darin eine eigene Verpflichtung sah bzw. im Grundgesetz verankerte.
Genauso ist es, obligatorische Vereinbarungen. Über das aus "freiem Stück" hatten wir schon. keine Zusage (Beispiel: verbleib Ausländische Truppen), keine Wiedervereinigung. Ende.
So steht auch in Maunz, "Grundgesetz. Kommentar", Bd. 2, S. 25: "Dagegen darf Art. 24 III seinem Sinn und seiner Entstehungsgeschichte nach nicht so verstanden werden, als ob er sich ausschließlich auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit beziehe. Gemeint ist vielmehr jede Art der Streitentscheidung durch unabhängige zwischenstaatliche Instanzen, also vor allem neben der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit auch die internationale Gerichtsbarkeit [...]"
Was Maunz nicht so alles interpretiert. Eine unabhängige zwischenstaatliche Instanze gibt es nunmal nicht! Weder politisch noch ökonomisch.
Das gilt übrigens nicht nur für die BRD...
Hier, geh dich mal seriös informieren, wenn man schon Blödsinn schreibt: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutze...z = Verfassung.
Wenn der Verfasser Benatrevqre heißt, bin ich um mich milde auszudrücken etwa...skeptisch!😀
Davon abgesehen, habe ich nie Wikipedia als zuverlässige Quelle betrachtet. Wie man sieht, kann jeder schreiben was er will.
am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. II 1955, S. 253) zwischen der Bundesrepublik und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Vereinigtes Königreich, USA) eine vertragliche Grundlage für den Aufenthalt der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland geschaffen. Der Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des 2+4-Vertrages weiter und kann mit einer zweijährigen Frist beiderseitig gekündigt werden
Und wie soll das bitte beiderseitig gehen mit 8 Vertragspartner?
Und wenn ein gleichberechtigter NATO-Mitgliedstaat und internationaler Truppensteller wie Deutschland angegriffen würde, dann tritt selbstverständlich in einem System kollektiver Sicherheit der Bündnisfall ein.
NATO ernstfall, nichts neues für euch. Belanglos für uns seit 1966 und wieder ein Novum seit kurzem. ich erinnere mich noch ganz gut nach dem 11en September, da rief dableju Bush den NATO ernstfall und wir haben ihn "No!" gesagt. Hat der getobt der Gütster 🙂
Dass darüber hinaus die deutsche Bundesregierung mit ausländischen Staaten Vereinbarungen über Einreise und vorübergehenden Aufenthalt ihrer Streitkräfte in Deutschland für Übungen, Durchreise auf dem Landwege und Ausbildung von Einheiten abschließen kann, steht ebenso eindeutig im Streitkräfteaufenthaltsgesetz vom 20. Juli 1995 (BGBl. II 1995, S. 554).
In der Tat, aber nichts über dessen stationierungen!
Interessant für dich zu lesen wäre das Buch "NATO Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen.
ISBN.3406590950
Achja, und die Floskeln wie "du hast keine Ahnung" oder "kokolores" übersehe ich kommentarlos.
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] keine Wiedervereinigung. Ende.
Schwachsinnige Antwort. Ein weiterer Beleg dafür, dass du absolut im Nebel stocherst.
Wie abermals aufgezeigt, gibt es zwar ausländische Truppen in Deutschland, doch ihre Stationierung erfolgt auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge und nicht aufgrund einer Besatzungsabsicht oder gar -rechts. Sie sind da, weil Deutschland es ausdrücklich erlaubt hat.

Wenn der Verfasser Benatrevqre heißt, bin ich um mich milde auszudrücken etwa...skeptisch!😀
Oh wie nett, und ich hatte ja wirklich gedacht, dass du des Lesens mächtig wärst. Leider und ganz offensichtlich habe ich mich darin getäuscht. Naja, die Gabe der Medienkompetenz hat halt eben nicht jeder, du gehörst - wenn man deinen Kommentaren folgen mag - wohl dazu. Würdest du auch nur ansatzweise über juristische Grundkenntnisse verfügen - die du ja ausweislich nicht hast -, dann hättest du die dort weiterführenden Fundstellennachweise aus der einschlägigen Rechtsliteratur gelesen - und vielleicht auch verstanden, bestensfalls aber mir konträre Auffassungen namhafter Staatsrechtler aufgezeigt.

Davon abgesehen, habe ich nie Wikipedia als zuverlässige Quelle betrachtet. Wie man sieht, kann jeder schreiben was er will.
Zumindest ist sie weitaus zuverlässiger als deine absurden wie gleichermaßen abstrusen Thesen, die du so gerne ohne haltbare Belege aufstellst. Woher kennt man das bloß...? Ach ja, richtig - von all diesen Verschwörungs"neurotikern", die postulieren in ihren Elaboraten denselben untauglichen Quark. Fakt ist, das Grundgesetz ist die gültige Verfassung, ist so auch in mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu finden.

Du weißt doch nicht mal, was die Wesensmerkmale einer "Verfassung" sind. Ich sehe es daher als nicht zielführend, näher auf deine belanglose und im akademischen Diskurs abwegige Mindermeinung einzugehen.

Und wie soll das bitte beiderseitig gehen mit 8 Vertragspartner?
Aua, sag ich dazu nur. 😉 Da hast du offenbar etwas gehörig missverstanden in der Bedeutung dieses Wortes. 😀
Die Frage ist außerdem nicht, wie das gehen soll, sondern entscheidend ist, dass es geht und vertraglich vereinbart ist.

NATO ernstfall, nichts neues für euch. Belanglos für uns seit 1966 und wieder ein Novum seit kurzem. ich erinnere mich noch ganz gut nach dem 11en September, da rief dableju Bush den NATO ernstfall und wir haben ihn "No!" gesagt. Hat der getobt der Gütster 🙂
In der Tat, aber nichts über dessen stationierungen!
Ach, das verkommt doch jetzt zu einer Sinnlosdiskussion; hat auch alles nichts mehr mit der Eingangsfrage dieses Threads zu tun.

Achja, und die Floskeln wie "du hast keine Ahnung" oder "kokolores" übersehe ich kommentarlos.
Das sind rein deskriptive Aussagen über den fragwürdigen Inhalt jener deiner Beiträge in diesem Thread, die auch bewusst so (und nicht anders) verstanden werden wollen. Denn die Tatsache, dass du deine Thesen bislang auch ohne zuverlässige Literaturbelege geschrieben hast, bestätigen mich in dieser Wertung.

Benatrevqre
 
Anmerkung: Nein, jadefalke, diese Kanadier haben hier nur nicht dauerhaft gewohnt, sie haben einen ganzen Militärflugplatz betrieben. Den Flugplatz gibt es wohl noch - militärisches Sperrgebiet - aber so wie ich sehe funktioniert dort nur noch das VOR. Trainingsgebiet also für die ( französischen? ) A 10 ohne Nationalitätskennzeichen. Und selbstverständlich gibt es noch eine Menge kanadischer Familien die damals einfach hiergeblieben sind.
 
OH! Er ist gereizt, wird überheblich, verliert die Contenance und letzendlich wird er beleidigend.
Technisches KO. 😀
Sehr bedauerlich Argumentation durch diffamierung zu ersetzen, das entzieht jede Grundlage für eine Diskussion.
Wenn dem so ist, komme ich zum schluß. Wie du dein Land siehst, wie du eure Gesetze interpretierst und vor allem wie du es an deine Landsleute verkauft oder verkaufen möchtest entspricht nicht die Auffassung meiner Regierung. Viele andere Regierungen übrigens auch nicht.
Damit du besser schlafen kannst, wir haben den UN Artikel 53 als Obsolet bezeichnet *kicher* wir meinen es nur gut...
Schrei weiterhin so laut wie du möchtest, auf dem Diplomatischen parket wirst du eine noch bessere Figur abgeben als Chruschtschow vor der 15en UN versammlung.
Alles Gute.

@Mikenull
OK Mike, gib mir Bitte einfach nur den Standort wo diese kanadier gewesen sind.
und was meinst du Bitte mit VOR? Und diese A 10 wovon du sprichst, meinst du damit die Autobahn oder der Thunderbolt?
ich habe dich nicht ganz verstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein VOR ist ein Funkfeuer, daß hier auch zivil genutzt wird. Zahlreiche Routen in den Süden führen hier vorbei. Und mit A 10 ist selbstverständlich das Erdkampfflugzeug gemeint, daß die Franzosen ( oder sitzen Amis drin? ) hier benutzen.
Ich lese das auf dem ehemaligen Flugplatz zahlreiche NVA-Abwehrkanonen installiert worden sind - als Trainingsziele.
Die Kanadier waren hier von 1951 - 1964. ( der Franzose allgemein ist in der Zeitbestimmung wohl nicht so gut ) Es leben aber noch Kanadier hier.
 
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