JadeFalke
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Es gibt keine Verfassung für die BRD, nur ein Grundgesetz. Das einzige Land das über einer Verfassung verfügt ist das freistaat Bayern indem ein Grundgesetz als Teil der Verfassung enthalten ist.Die Verfassung heißt Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Nö, es hieß einfach entweder so oder gar nicht. Das kann man natürlich nicht als Zwang ansehen.🙄Schön, nur steht im gesamten 2+4-Vertrag - wie ich bereits ausführte, lies dazu meinen Verweis auf Ress (oben) - kein Wörtchen eines gegen die Bundesrepublik bzw. gegen das vereinte Deutschland gerichteten Zwanges.
Ich kann mich nicht erinnern daß die Deutschen gefragt worden sind, aber ich habe womöglich eine Episode verpasst.Alle dort niedergelegten Bestimmungen wurden jedoch mit ausdrücklich deutscher Zustimmung und einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien geregelt.
Was ich jetzt nicht alles erfahre!😱Sonst hättest du ja auch längst erfahren, dass der Verbleib ausländischer Streitkräfte keine Einschränkung der Souveränität Deutschlands ist, wenn mit den ausländischen Staaten der Aufenthalt ihrer Streitkräfte vertraglich vereinbart worden ist - und dies außerdem nicht im Sinne einer Besatzungspolitik, sondern wohlgemerkt im Sinne des NATO-Truppenstatuts.
Dir ist aber anscheinend entgangen daß wir 1966 die NATO verlassen haben und 30.000 fremde Soldaten (meistens US) Frankreich verlassen müssten. Wir sind erst vor kurze zeit die allianz wieder beigetreten was wiederum ermöglichte die Stationierung von 800 BW soldaten in Illkirch/Frankreich.
Also als NATO-Truppen waren wir ganz bestimmt nicht in Deutschland. Tja unter welche statuten dann?😕
Falsch. Es wäre ein verstoß gegen den "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland".Übrigens können diese Verträge auch einseitig durch Deutschland gekündigt werden: wieder ein Beweis für die volle Souveränität Deutschlands.
So einfach ist das nunmal nicht.
Deine Definition von "Freiwilligkeit" läßt ein wenig zu wünschen übrig.Wie ich bereits schrieb: das geschieht alles auf Basis der Freiwilligkeit.
Autsch! krasser Gegensatz, konkretes Eigentor!😉Da wir Deutschen - wie natürlich und ganz selbstverständlich jede andere souveräne Nation auch - in unseren gesetzgebenden Körperschaften Deutscher Bundestag und Bundesrat mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit unser Grundgesetz ändern können... -
Und da können wir so Lustig wie wir sind ohne daß die UNO beleidigt ist, in Deutschland einmarschieren.so lustig wie wir sind -, könnten wir theoretisch den Art. 24 GG auch ins Nirvana schicken. Und siehe da: wieder ein Beweis für die deutsche Souveränität.
Aber wollen wir das? Nein, wir sind schon da! Na sowas aber auch...
Oja, du hast mich sowas von überzeugt!:daumen:Und merkste was: deine Argumente lösen sich bei näherer Betrachtung allesamt in Luft auf. 🙂
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