Rat wurde aber echt schon umfangreich gegeben...
@ Chis:
http://www.hilferuf.de/forum/finanzen/59989-unterhaltspflicht.html
Siehe 18.3.08 oder mehrere Themen/Beiträge von Catherine -dort findest Du Antwort.
Sie muß es dann ja nicht immer noch mal auseinanderklamüsern.
Catherine hat auch noch eigene Themen verfaßt.
Auch das Problem "Hausumlage" hab ich schon letztes Jahr gelesen.
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Bei so einer Grundsituation
(Kindesunterhalt kann nicht als Einnahme verbucht werden,wird nicht erklagt - stabile eigene Einkünfte sind nicht in Sicht) -
würde ich zu einer generellen Neubewertung der privaten Lage raten.
Ich sehe hier KEIN Argument ,in einer unbezahlbaren Eigentumswohnung zu bleiben.
Sie ist unbezahlbar,weil Belastungen verboten sind (völlig unannehmbare Einschränkung von Eigentümerrechten) und für NK (Umlage fällt offenbar regelmäßig an) keine Reserve da ist.
Mich würde nicht nur der Wohnort nerven (Nähe zum Ex,Arbeitsplatzangebote gleich Null über Jahre),
auch so eine "Unfreiheit" bezüglich der Verfügbarkeit (immer vertraglich an die Eigentümergemeinschaft gebunden!) wäre mir die Sache nicht wert.
Könnte mir das nur "gemütlich" vorstellen,wenn man ein Rentnereheparr ist mit fester Pension ,bissel Geldreserve und 'nem Kleingarten oder Reisemobil.
Da ist doch jede Mietwohnung praktischer.
Das Preisleistungsverhältnis von ETW zu Altbauhäusern haut auch so gut wie nie hin --meine Erfahrung.
Kann natürlich nicht einschätzen,ob es ein "Schnäppchen" war.
Da müßte man Lage,Ausstattung,qm, NK...kennen.
Wieviel Geld hast Du gebunden?
Was wäre das monatlich für ein "Festgeldertrag" ?
Ein abbezahltes Objekt,das ZUVERLÄSSIG immer vermietet werden könnte ,würde ich als Argument gelten lassen--- brächte die Wohnung dann in den nächsten Jahrzehnten Deinen Kindern Einkommen,welches ihnen einen Teil des Unterhaltes (während des Studiums z.B.) brächte?
Da Du ja weiterdrin wohnst,eher erst mal nicht.
Für 2 oder drei Familien (Dich//Tochter mit Mann +Kind?) reicht sie nicht?
Du wirst wohl solange vor der unbefriedigenden Situation stehen,wie es Dir nicht gelingt ,eigenes Einkommen zu erlangen oder die rückständigen Unterhaltsschulden beizutreiben--oder dann Deine volljährigen Kinder damit zu beglücken.
Würde mich sputen ,einen vollstreckbaren Titel zu erklagen.
Gehe aber davon aus,daß Du mit den Ratschlägen nicht zufrieden bist. Hat sich nix geändert in den letzten Jahren . Schade.
Gruß!
Micky