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Brauche Dringend hilfe!!! ein paar sehr wichtige Fragen....

StepToMe

Mitglied
Hallo zusammen :)

Ich hab einige wichtige Fragen..Meine Situation ist ein bisschen kompliziert: Ich und mein Freund bekommen in 8 Wochen ein Baby, ich bin (noch) 17 Jahre alt und lebe im Moment bei meiner Mum. Nun will ich in ein paar Monaten zu ihm ziehen und möchte wissen, welche Gelder mir eigentlich zustehen. (ich hab noch einen termin beim jugendamt und bei pro familia deswegen, aber das daaauert noch :( )

1. Frage: Darf ich mir als Minderjährige schon ALLEINE ein Konto einrichten oder muss das mein Erziehungsberechtigter für mich machen?

2. Kann ich diese ganzen Gelder , die mir zustehen schon beantragen oder muss ich dafür auch erst 18 sein?

3. Also ich würde dann bei ihm wohnen,er lebt bei seiner mutter und die haben ein großes haus,müsste also keine mieter oder so zahlen. Was für Gelder würden mir zustehen? Also ich weiß bis jetzt: 154 € Kindereld für mich, 154€ KG für mein baby. DAnn habe ich bei pro familia gelesen, dass mir in meinem Falle noch Wohngeld
( 300€ ?) zusteht (gibt da so ausnahmen für Studierende mit Kind).
Gibt es sonst noch was??? Und was ist mit Unterhalt? meinfreund geht ja auch noch grad sein abi und arbeitet noch nicht.


Ich würde mich soo sehr über Antworten freuen!! das ist alles so kompliziert ich weiß nciht mehr weiter :(
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo StepToMe,


soweit ich weiß, darfst Du gar nicht ausziehen, sofern Du kein eigenes Einkommen hast ( arbeitslose Jugendliche U25 ).
Auch das Kindergeld was für Dich gezahlt wird, steht Dir nicht zu, sondern Deiner Mutter, sofern sie es Dir nicht freiwillig gibt.

Da ich in meinem Geburtsvorbereitungskurs auch eine Minderjährige bei hatte, die kurz nach mir Mutter wird, weiß ich, dass das Sorgerecht für Dein Kind eigentlich das Jugendamt trägt, da Du noch mi nderjährig bist. Heißt aber nicht, dass sie es Dir wegnehmen oder so, sondern lediglich alle wichtigen Entscheidungen treffen.

Alles was Dir an Gelder zustehen wird, wäre eventuell das Kindergeld für das Kind ( in Deinem Fall weiß ich nicht genau ob auch wirklich Du es bekommst ) und das Elterngeld.

Gruß,
Gefangen

Edit : Unterhalt zahlen muss der Vater des Kindes nur dann, wenn ihr euch getrennt habt und Du darauf bestehst.

Edit2 : Wieso Studierende mit Kind ? Laut Profil machst Du doch Abitur ?
 
Zuletzt bearbeitet:
M

mafl

Gast
hallo,
dir steht eine eigene wohnung zu da du ein kind hast bzw. bekommst.
wenn du zu deinem freund ziehst steht dir kein wohngeld zu auser ihr habt dort eine eigene wohnung und einen mietvertrag.
das kindergeld von dir und von deinem kind steht dir dann auch zu da du noch in der ausbildung bist bzw. in der schule.
das sorgerecht könnte auch deine mutter oder seine mutter übernehmen bis du 18 bist oder natürlich auch der kindsvater wenn er schon 18 ist
lg mafl
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo mafl,


zum Teil mag dies alles stimmen, aber wenn es so einfach wäre, wäre es ja echt toll.
Denn diese ganzen Ansprüche, hängen doch schon von einigen Faktoren ab, habe ich zumindestens gerade nachgelesen und da wir nichts über ihr Umfeld wissen ( bspw. Verhältnis und Einkommen zur / der Mutter ) ist es reine Spekulation zu behaupten, sie hätte definitiv Anspruch.

Gruß,
Gefangen
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hm...da stimmen aber einige Antworten ganz und gar nicht -das ist meine völlig subjektive private Ansicht.

Ich versuche mal,systematisch meine Sicht dazu zur Diskussion zu stellen...
und empfehle Dir UNBEDINGT, (!) Dich unabhängig juristisch zu informieren ->

wenn der Freund schon 18 ist,kann er sich einen Beratungsschein (10Eu) beim AG holen und Ihr geht gemeinsam zu einem Fachanwalt für Familienrecht --es sind einfach ZU VIELE WICHTIGE FRAGEN(!) ,die ich nie ohne RA angehen würde.

Schon gar nicht unbedingt in dieser Lage als noch-Minderjährige
nur mit dem Jugendamt,denn:
da kommt es SEHR auf den jw.Mitarbeiter an.



- Natürlich kann sie ausziehen,wenn ihre Mutter es erlaubt und diese das alleinige Sorgerecht für sie hat. Ab 16 geht das!

Ab 18 kann sie auch gegen den Willen der Mutter ausziehen.
(Grundgesetz BRD)

Die angedeutete "Umzugseinschränkung" betrifft nur die dann evl.mögliche "Sozialleistungsteilverweigerung" ->
ALG2 /Sozialhilfe - Beantrager bis 25 bekämen u.U.(!) keine Kosten der Unterkunft bewilligt (da man die Eltern als Pflichtige sieht) .

- je nach Status und Einkommen der Eltern steht dem jungen Paar seitens der Eltern ein Unterhalt zu .

Hier also: Schülerin ?

Ausbildungsunterhalt ,VORRANGIG BERECHTIGTE!

Student? Was macht der junge werdende Papa? ca.670Eu Bedarf.

Die Mutter/der evl.vorhandene Vater müssen dem Mädel bis zum 18.Geburtstag Unterhalt so zahlen: der Vater entsprechend seinem Einkommen ZU HÄNDEN DER NOCH SORGEBERECHTIGTEN MUTTER.
(Gibt es ein vollstreckbares Urteil,einen Titel?)

Die Mutter durch "Beherbergen/Essenbereitstellen..." in ihrem Haushalt.

Wenn das Mädel auszieht GENEN MUTTERWILLEN,könnte die Mom
natürlich hart sein und deshalb alle Mittel einstellen.
Da sie aber wegen der offenbar noch betriebenen Ausbildung der Tochter aber noch kindergeldberechtigt ist , müßte zumindest hier ein Kompromiß erzielbar sein: Mama reicht KG weiter, reicht KU weiter .

Das KG für das Baby steht demjenigen zu,in dessen Haushalt das Baby aufgenommen wurde--also: dem Kindesvater z.B.,wenn er 18 ist oder den Großeltern väterlicherseits (also den "Schwiegereltern" des Mädels ). Muß man mal die jw.Gesetze/bestimmungen googeln!


Das Sorgerecht für das Baby hat NICHT AUTOMATISCH das JA.
Das ist doch keine automatische Regelung ?! korrigiert mich...

Hier bin ich zwar nicht sattelfest,aber--wegen der weitreichenden rechtlichen Auswirkungen über den 18.Geburtstag der jungen Mama hinaus ,würde ich hier auch die Übertragung des Sorgerechtes auf dem jungen Papa oder einen Rechtsanwalt prüfen,der bis zur Volljährigkeit der jungen Mama das Baby als "Vormund" vertritt.

So,wie ich das Gesetz verstehe,kann sowohl das JA aber auch jede andere,fähige erwachsene Person AUF ANTRAG BEIM FAMILIENGERICHT als Vormund bestellt werden!
Muß man eben mal fix in die Gänge kommen und tätig werden !

Da muß man echt nachdenken,wem man hier vertraut!

WANN wird die werdende Mama 18 sein?

Das Elterngeld ist m.E. ebenso eine Leistung,die z.B. dem volljährigen (?) Papa zustünde oder halt evl. der noch ggü.dem Mädel sorgeberechtigten Mutter . (Gesetz wälzen!)

Natürlich steht dem Baby ab dem Tag der Geburt auch Unterhalt zu!
Wieso soll der entfallen beim Zusammenleben?
Höchstens variiert die Form... Geld oder Barleistungen...

Lediglich der "Pflichtige" ist evl. solange der Großvater/die Großmutter (die Eltern des jungen Papas) ,wie dieser noch kein ausreichendes eigenes Einkommen hat.
Da muß aber geguckt werden: wie sind die Selbstbehalte,ist Barunterhalt möglich...
kann z.B. das baby im Großelternhaushalt mit versorgt werden--freies Wohnen + NK+Essen...

Ich würde an Stelle der jungen Mama sofort nach der Geburt vom Vormund des Babies (oder vom Papa) beim JA im Namen des Babies
den Unterhaltsvorschuß beantragen (den gibt es längstens 72 Monate) .
Ich würde bei der KG-Kasse für das Baby Kindergeld UND Kindergeldzuschlag (140Eu) beantragen (lassen).

Gibt es nicht auch durch die KK Zuschuß?
Erstausstattung durch Stiftungen oder Sozialamt?

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist es möglich,schon ab 14,eigene Konten einzurichten.Es soll sogar Banken geben,die weit jüngeren Kindern Konten führen.

Meine Kinder haben jw.ab dem 14.Geburtstag KOSTENLOSE KONTEN,die auf Guthabenbasis geführt werden.

Für "Notlagen" ist es auch immer möglich,beim Sozialamt Darlehen o.Zuschüsse zu beantragen...
MEHR ALS ZU ABLEHNUNG KASSIEREN ,wird nicht riskiert!

Ob jemandem Leistungen zustehen,wird immer anhand des
konkreten EINZELFALLES geprüft!

Da niemand hier ALLE FAKTEN kennt,ist es auch nicht möglich, gültige Ratschläge zu erteilen.

Schon gar nicht ist es möglich,jemandem zu sagen
"Dir steht nichts zu" . Das geht gar nicht,finde ich.

***********************************************
So...noch zu Dir,werdende Mama: GLÜCKWUNSCH und alles Gute für den "schweren" Rrest der Schwangerschaft!

Hast Du ein gutes Verhältnis zu Deiner Mama?

Bist Du bis zur Geburt noch in der Lage und Willens,die Schule zu besuchen?
Hast Du eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz beantragt ?

Als Schülerin/Studentin (auch der Papa!) hat man in vielen Städten
einen Vorrang auf Kita-Versorgung und oft Anspruch auf einen Freiplatz (auch für jugendamtsgestellte Tagesmutter zahlt man NUR maximal den je Stadt festgesetzten Eigenanteil !).

Juristische kostenlose Beratung gibt es auch für Studenten über den Stura oder den Justitiar der UNI .

Sag mal,was Du noch brauchst oder --vielleicht gibt es etwa in Deiner Gegend... auch konkretere Hilfe über örtliche Börsen /Mütternetzwerke.

Lüneburger vor...

Gruß und alles erdenklich Gute !
Micky
 

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo Micky,


bei minderjährigen Müttern geht das Sorgerecht automatisch zum Jugendamt.
Es kann aber bspw. von ihrer Mutter / dem Vater oder dem vater des Babys beantragt werden.
Beim Vater des Kindes ist es allerdings so, dass er erstmal die Vaterschaftsanerkennung machen muss, sonst wird das nichts mit dem Sorgerecht.

Hätte mein Verlobter nicht die Vaterschaftsanerkennung gemacht und wir somit beide das Sorgerecht beantragt, würde das Kind auotmatisch an das Jugendamt gehen, sollte mir was bei der Geburt passieren, sprich sollte ich dabei sterben.
Der leibliche Vater hätte keinerlei Rechte und müsste dieses erstmal über lange Wege einklagen und damit es im Extremfall nicht soweit kommt, haben wir diesen Weg gewählt.

Ich bin 23, nun kannst Du Dir vorstellen, wie es bei einer Minderjährigen ist - nämlich noch viel komplizierter.

Den KK den Du meinst nennt sich Mutterschaftsgeld.
dem Bekommt man kurz vor und kurz nach der Geburt ( glaube je 8 Wochen ). Aber auch da gibt es ganz komische Regelungen und da müsste man sich dann bei der jeweiligen Krankenkasse erkundigen inwiefern es jemandem zusteht ( freiwillige Verischerte z.B. haben darauf keinen Anspruch ).

Gruß,
Gefangen
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Moderator
Hi StepToMe,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deiner Schwangerschaft, auch wenn sie vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant war.

Ich rate dir, dich möglichst bald an
pro familia
zu wenden. Das kannst du entweder online machen, oder aber in einer der Beratungsstellen, deren Adressen du auf der Seite findest.

Es gibt Stiftungen, die bei der Erstausstattung behilflich sind. Außerdem stehen dir in jedem Fall 12, vielleicht sogar 14 Monate lang 300 € Elterngeld zu. Wohngeld wirst du eher nicht beantragen können, da du ja keine Miete bezahlen musst.

Mach den Fehler nicht und kaufe die Babyklamotten alle neu. Die kleinen Würmchen wachsen viel zu schnell aus ihren Sachen raus und auf Flomärkten oder bei ebay bezahlt man einen Bruchteil für meist sehr gut erhaltene Sachen.

Wann wirst du denn 18? Es könnte passieren, dass das Jugendamt von dir verlangt, in eine Mutter-und-Kind-Einrichtung zu gehen. Das kommt ganz auf den Eindruck an, den man dort von dir gewinnt. Ob man dir zutraut, dich gut um dein Kind kümmern zu können oder ob man denkt, du benötigst noch etwas Anleitung und Unterstützung um der Aufgabe ein Kind großzuziehen auch gewachsen zu sein.

Ich habe gesehen, dass du das Gymnasium besuchst. Willst du weiterhin zur Schule gehen, wenn das Baby da ist? Wirst du auf Unterstützung der künftigen Großeltern zählen können?

Lass den Kopf nicht hängen, deine Situation ist zwar schwierig, aber durchaus lösbar.

Alles Gute
Sisandra
 
G

Gast

Gast
Kindergeld für dich bekommt deine Mutter.
Kindergeld für dein Kind bekommt das Jugendamt, wenn du noch nicht volljährig bist, im Falle der Volljährigkeit bekommst du es.
Eine Wohnung steht dir U25 nur zu, wenn die Wohnsituation bei deinen Eltern ABSOLUT keinen Platz für das Kind lässt.
Du kannst aber auch in jeden Falle U25 ausziehen, sofern du die Kosten selber trägst. Dieses Gesetz verbietet nur die Unterstützung.
Wenn du keine Miete dann zahlen solltest oder Unkosten für die Wohnung hast, bekommst du auch kein Wohngeld. Solltest du Unkosten haben und ausgezogen bist, obwohl Platz bei den Eltern wäre, bekommst du auch kein Wohngeld.
Unterhalt bekommst du nur vom Vater des Kindes bei getrenntleben und Beantragung. Zahlt der Vater nicht, bekommste Unterhaltsvorschuss vom Staat.

Das einzige was du bekommst ist Kindergeld für dein Kind, Elterngeld, ggf Unterhalt/-svorschuss und Erstaustattung.
Der Rest ist bürokratischer Kampf.

Und keiner wird verlangen in eine Mutter-Kind-Klinik/Heim zu gehen. Das ist rechtlich unmöglich.
 

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