rolando
Mitglied
Hi,
also gestern war ich bei der Sparkasse gewesen und habe mal direkt nach dem "pfändungssichererm Konto" nachgefragt.
Es muss extra beantragt werden und ist für diejenigen gedacht, die Sozialleistungen erhalten! Da wären z. B. Kindergeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosenversicherung etc.
Da auch bei solchen Menschen Kontopfändungen durchgeführt werden ist der Arbeitsaufwand der Bank sehr hoch. Und pfänden darf der Gläubiger die Sozialleistungen nicht! Daher wäre es eine enorme Arbeitsersparnis der Bank und der Bankkunde muss sich keine Gedanken machen.
Ich sehe das sehr positiv, denn jeder kann einmal abrutschen, davor ist keiner sicher!
Für jemanden der einer normalen Arbeit nachgeht, also angestellt ist trifft dieses Konto nicht zu wurde mir gesagt.
Also ich hoffe ich konnte mir meinem Comment einigen weiterhelfen...
Grüsse Rolando
also gestern war ich bei der Sparkasse gewesen und habe mal direkt nach dem "pfändungssichererm Konto" nachgefragt.
Es muss extra beantragt werden und ist für diejenigen gedacht, die Sozialleistungen erhalten! Da wären z. B. Kindergeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosenversicherung etc.
Da auch bei solchen Menschen Kontopfändungen durchgeführt werden ist der Arbeitsaufwand der Bank sehr hoch. Und pfänden darf der Gläubiger die Sozialleistungen nicht! Daher wäre es eine enorme Arbeitsersparnis der Bank und der Bankkunde muss sich keine Gedanken machen.
Ich sehe das sehr positiv, denn jeder kann einmal abrutschen, davor ist keiner sicher!
Für jemanden der einer normalen Arbeit nachgeht, also angestellt ist trifft dieses Konto nicht zu wurde mir gesagt.
Also ich hoffe ich konnte mir meinem Comment einigen weiterhelfen...
Grüsse Rolando