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blöde Kontopfändung

mikenull

Urgestein
Glaube nicht das sich die Banken untereinander absprechen - machen höchstens deren Lehrlinge in der Berufsschule....
Du brauchst das alte Konto ja nicht zu kündiegen, sondern nur zusätzlich ein neues Konto irgendwo anders aufzumachen.
Und darüber die Zahlungen laufen zu lassen.
Richtig nach spätestens drei Jahren ist der nächste Termin für eine e.V. Da muß das neue Bankkonto offenbahrt werden. Aber innerhalb dieser drei Jahre haben es mache Leute auch schon zum
Millionör gebracht!

Weiß nicht was ein "gesetzlicher Betreuer" kann. Die Pfändungen sind ja auf dem Konto bereits drauf - warum sollte ein Gläubiger diese zurückziehen? Sicher, wenn man die Schulden bezahlt. Aber das macht man nur, wenn man es auch kann.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Das "pfändungsfreie Konto" ist m.W. noch immer nicht "durch".
Muß eigentlich nur noch durch die "zweite Lesung" beim Bundesrat,dachte ich...

Vorgesehen ist:

jeder Bürger darf EIN bereits bestehendes Konto auf Antrag bei der kontoführenden Bank in ein "P-Konto" umwandeln lassen.

Dort wären "automatisch" die Gelder unpfändbar,die den Pfändungsfreibetrag nicht übersteigen.
Irgendwas mit 800 Euro...ach,sogar 985 Eu...

P-Konto - P Konto

Bundesregierung präsentiert ''P-Konto'' - Schutz vor der Pfändung - Finanzen - sueddeutsche.de
Arbeit und Soziales - Insolvenz - PKonto

Empfehlung: vorsorglich ein gebührenfreies Konto eröffnen,wo DANN ab Rechtskraft dieser Status eingetragen wird und DANN dort die Einnahmen raufgehen.
 

ewk

Mitglied
Liebe mikennull,

ich weiß nicht ob Du schonmal mit einem gepfändeten Konto oder einem solchen Verfahren zu tun hattest.
Anscheinend nicht!

Nur zu Deiner Info

Eine Bank zieht bevor Sie ein Konto eröffnet eine Auskunft über die Schufa ein. Selbst am Tag der Aufforderung zu Abgabe einer EV, das heißt bevor Du sie abgegeben hast, stehen schon folgende Daten in den Schufa Akten.

Das ein, oder mehrere Mahnbescheid erwirkt wurden, sogenannte Titel, die 30 Jahre gültigkeit haben.
Das die Mahnbescheide in Vollstreckungsbescheide umgewandet worden sind und eine Vollstreckung erfolglos war.
(Vorher kann man in der Regel keine Ev erwirkten.)

Auch wenn unsere Banker in manchen Dingen schlafen, aber bei solchen Einträgen werden die kein Konto eröffnen, oder wenn nur unter Vorbehalt, d.h. Sie prüfen regelmäßig deine Schufa.

Das heißt diesen Rat kannst du in die Tonne hauen.

Ebenso versteh ich nicht warum man auch wenn man ALG 2 welches bei Gott nicht viel ist nicht versuchen Schulden zu begleichen. Denn die Schulden wachsen ja weiter durch Zinsen und Gebühren.
Denn jeder Schuldner der nicht zahlt, oder sich durch eine Privatinsolvenz "freikauft" bewirkt nur das die Verluste auf alle anderen Kunden, also auch auf Dich, verteilt werden. Denke mal darüber nach


Gruß Erwin
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Es gab hier genügend Tips bei welcher Bank man trotzdem ein Konto aufmachen kann.

Und der Rest den Du beschreibst ist ja bekannt. Also nichts neues.

Wer Hartz 4 bekommt muß keine Schulden bezahlen!

Außerdem - ewk - Du hast ein Leseproblem: Ich habe geschrieben das man spätestens am Tage nach Abgabe der e.V. ein neues Konto eröffnen soll - weil eben genau dieses Konto dann nicht in der e.V. steht.
 
Zuletzt bearbeitet:

ewk

Mitglied
Es gab hier genügend Tips bei welcher Bank man trotzdem ein Konto aufmachen kann.

Und der Rest den Du beschreibst ist ja bekannt. Also nichts neues.

Wer Hartz 4 bekommt muß keine Schulden bezahlen!

Außerdem - ewk - Du hast ein Leseproblem: Ich habe geschrieben das man spätestens am Tage nach Abgabe der e.V. ein neues Konto eröffnen soll - weil eben genau dieses Konto dann nicht in der e.V. steht.

Hallo

ich glaube nicht das ich ein Leseproblem habe.

Weil wenn Du meine Antwort richtig gelesen hast ist es egal ob du eine EV abgegeben hast eine Schufa anfrage wird immer gemacht und darin stehn bereits die gesammten Mahnbescheide, und erfolglosen Vollstreckungsbescheide!! Selbst wenn Du keine EV machen müßtst bekämst Du wärscheinlich kein Konto.

Klar braucht man als ALG 2 Empfänger keine Schulden zu tilgen, aber vorher kann man sie aber ruhig machen und dann?
 

mikenull

Urgestein
Hat überhaupt niemand bestritten. Die Bank kann doch machen was sie will. Es gibt Banken, die jemand ein Konto auch NACH einer e.V. geben - und es gibt im Bundesgebiet auch etwa 10% Banken die gar nicht Mitglied der Schufa sind. ( UND NOCH WENIGER SIND ES ANDERE GLÄUBIGER - MIT DENEN ES WIR HIER ZIEMLICH SICHER ZU TUN HABEN. )

Die Fragestellerin hat nichts über die Höhe Ihrer Schulden gesagt ( UND AUCH NICHT WOHER SIE KOMMEN!!! ) Man muß es mit sich selbst abmachen, ab welchem Zeitpunkt man seine Schulden nicht mehr bezahlen kann und in die Insolvenz geht.

Es dürfte ziemlich sinnlos sein, Schulden bezahlen zu wollen, die nicht weniger - sondern durch Zinsen und Gebühren mehr werden.

Und zum besseren Verständnis mal den Ursprungsbeitrag lesen: Sie will ein Konto normal ohne draufliegende Pfändungen nutzen - und das drüfte nun eben nur mit einem "neuen" Konto gehen. Von dem die Gläubiger ( nicht die Banken, damit hat es gar nichts zu tun ) von dem die Gläubiger erst nach Abgabe einer erneuten e.V. erfahren - oder einem e.V. Zusatz.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Beim Antrag alle Fakten EHRLICH angeben,
unbedingt auf "reinem Guthabenkonto ohne Überziehungsmöglichkeit" bestehen, dies ggf.deutlich per Hand dazuschreiben,
KEINE Kreditkarten beantragen ,keine Gemeinschaftskonten,
keine Vollmachten,
konsequent NUR das ALG2 draufzahlen lassen und SOFORT nach dessen Eingang alle monatl.fälligen Rechnungen (per online z.B.!) begleichen und den "ggf.Restbetrag in bar abheben o.auf Konto z.B. von jemand anderem weiterüberweisen.

Jeder versuchten Pfändung (ALG2 ist immer UNTER dem Pfändungsfreibetrag) direkt bei der Bank mit Vorlage des ALG2-bescheides widersprechen.

Ich kenn auch MEHRERE Bekannte,die genau so,mit diesen Schritten ein Konto (für Eingang ALG2!) bekamen.

Trotz e.V.,trotz div.Gläubiger...
norisbank, 1822 sind solche konkreten Beispiele .Ohne Gebühren.

Wenn man das online macht,hat man einen immer zeitnahen Überblick über den Kontostand und kann centgenau reagieren.

Muß man halt hartnäckig bleiben,bei GENERELLER Ablehnung (wenn man NIRGENDWO ein Konto bekommt),kann man nach einer Ablehnung mit Kopie derselben bei der Bankenaufsicht Beschwerde einlegen.
(Das such ich jetzt nicht raus,es gibt eine "freiwillige selbstverpflichtung der Banken z.Girokontoeinrichtung f.jd.Bürger"..)

Bei Eingehungsbetrug (also Eröffnung von Konten mit Überziehungsmöglichkeit ) ---also mehrfachem Dispo-ausschöpfen mit wissentlicher Überschuldung ist das evl.anders,da sind evl.alle Banken berechtigt,den Kunden abzulehnen.
*****************************************
Ich vermute ...die "Pappenheimer" neigen eher dazu,blauäugig jw. freudig erregt den "angebotenen Dispo" oder eine "gratis Kreditkarte des Hauses" :) anzunehmen und fallen durch solcherart Disziplinlosigkeit IMMER WIEDER in alte Muster.

**********************************************
Über die Ursachen der Verschuldung wurde ja hier schon hin-und-herdiskutiert. Es gibt unzählige Einzelfälle. Pauschalisierungen sind ,finde ich,völlig unangebracht.

Bestimmte Gepflogenheiten des Handels (diese unsäglichen Konsumkredite und Stundungsangebote ) aber auch Werbung,Herdentrieb und Gruppenzwang tragen zum Desaster heftig bei.
Es wäre gut,wenn JEDER ab 14 (strafmündig) obligatorisch Grundkenntnisse für Alltagsrecht/Finanzkunde/private Budgetplanung
erlangen müßte.
Wer finanzkonfuse Eltern hat,eiert oft AUCH rum - bis zum chrash.

Naja...will nicht abschweifen...

Gruß!
Micky
 
L

Lilly2007

Gast
Frage Dich @ Micky

Ist unter diesen Umständen eine Kontoeröffnung bei der
Norisbank möglich?
Woher weisst du das so genau?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Kontoeröffnung

Ach,sorry,Lilly, erst jetzt gesehen Deine Frage ...

Also-- ich hab es halt genauso vorgeschlagen -und die Person hat es dann so gemacht :)

Das Konto besteht seitdem ohne Probleme.

Wird online geführt auf Guthabenbasis.
Es gibt die normale "noris-Bankkarte" zum Abheben oder Überweisen am Terminal.

WEGEN DER ZWANGS-PORTO-KOSTEN
(wenn man es verpeilt! das läppert sich ja AUCH! )
wurde auf "Verzicht der belegbehafteten Kontoauszüge" umgestellt per online-Anweisung.

************************************
Und für die Zweifler ("man bekommt kein Konto") :

Die Person hatte vorher e.V. abgegeben
(und muß das sicher auch bei Ablauf der 3Jahre erneut) --> das wurde AUSDRÜCKLICH der norisbank mitgeteilt!!! , div.Pfändungen (bzw.Versuche),
nie wieder Einkommen über der Pfändungsfreigrenze--da
schwerbehindert (Status 50% glaub ich)
+ krank (chronisch +zusätzlich akuter Schub)....
derzeit ALG2,da EU-rente noch nicht bewilligt .

Ohne Vermögen oder Sicherheiten-- (aber auch mit sauberem Strafregister u.ohne einschlägigen Eintrag ins Führungszeugnis *grins*


"Sonnenseite des Lebens "
Okay.


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