"Und wenn ihr einfach alles verkauft? Sie kann den Verkauf der Wohnung doch nicht ablehnen, selbst wenn sie das Wohnrecht hat. Der Eigentümer bestimmt über den Verkauf, muss sie nur auszahlen."
ja das ist die Frage - geht das denn einfach so? Der Anwalt meint durch Zwangsversteigerung der Wohnung bevor das Wohnrecht eingetragen ist, würde funktionieren.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es Dir schwer fällt die Rechte der Lebensgefährtin und die Ansprüche Deiner Schwester realistisch einzuschätzen und Du stattdessen stark intetessiert bist, aus dem Erbe Kapital für Deine Kinder zu sichern. Und das mit möglichst geringen Vorabinvestitionen.
Ersteres ja, letzter Satz nein. Ich glaube mein Problem ist, dass ich es allen recht machen will und das mit den Möglichkeiten, die ich habe.
Für mich stellt sich das so da:
- Mein Onkel wollte nicht, dass seine Wohnung verkauft wird, das war ihm das Wichtigste, sagt meine Mutter und die LG
- Die LG will die Wohnung nicht verkaufen. Wir haben ihr bereits angeboten das Wohnrecht in voller Höhe auszuzahlen und sie hat gesagt, das sei zu wenig. Aber einen anderen Betrag hat sie nicht genannt. Meine Schwester zweifelt gerade schon an diesem Betrag, denn dann müsste die LG ja erstmal beweisen, dass sie keinen Partner mehr bekommt
- Meine Schwester will die Wohnung nicht behalten, weil sie dann mit der LG zu tun hat.
Deshalb meine Idee. Finde aber gut, dass ihr mir dazu Eure ehrlichen und sinnigen Meinungen sagt. Das hilft mir auch das alles klarer zu sehen.
Es geht mir wirklich nicht ums Geld. Aber es ist auch tatsächlich so, dass ich mit einer Summe von 20-30.000 Euro jetzt nichts wüsste zu tun. Eine Immobilie als Geldanlage damit zu kaufen ist zu wenig Summe und anlegen bringt gerade nichts. Würde sogar mit meiner Schwester irgendwas ausmachen, dass sie Betrag x bekommt, wenn die LG dann verstirbt oder einen neuen Partner findet. Ich will mir daraus wirklich nicht mehr nutzen erschleichen.
Aber eben - hänge gerade darin fest, dass ich will, dass alle zufrieden sind...
Nochmal: Nach dem Willen des Onkels soll seinen gutsituierten Nichten erst in ferner Zukunft überhaupt etwas zustehen und zunächst vorrangig seine langjährige kranke Lebensgefährtin abgesichert sein.
Aber er wollte sie eben auch nicht heiraten oder ihr alles vererben. Sie ist - muss man dazu sagen - auch eine Lebefrau. Wollte immer nur von ihm die teuersten Klamotten und den Urlaub bezahlt bekommen. Im Urlaub natürlich nur 4 und 5 Sterne Hotels, denn man will ja auch "mal bedient werden". Die waren zu zweit!! In einer kleinen Wohnung. Mit ihrer Mutter drunter die gekocht und gewaschen hat!! Und sie ist Mitte 50!! Sorry ich schweife ab.
Also er wollte ja auch nicht, dass sie alles bekommt. Sei will die Wohnung nicht verkaufen. Ist es dann so, dass seine LG "vorrangig abgesichert ist" wenn wir ohne ihr Einverständnis die Wohnung verkaufen und ihr einfach das Geld auszahlen?