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Bin zu doof dazu - mein schlechtes Gewissen lässt mich nicht in Ruhe

Jessica133

Aktives Mitglied
Es gäbe noch eine andere Lösung die auch meine Mutter sehr unterstützt. Ich muss doch nochmal mit meiner Schwester sprechen. Immer noch gäbe es die Möglichkeit, dass ich die Wohnung übernehme und meine Schwester die Äcker. Meine Schwester hätte dann nichts mit der LG zu tun und für die LG läuft es wie im Testament beschlossen. Ich würde das als Geldanlage sehen. Den Kontakt zur LG werde ich nicht schüren, aber ich habe keine Angst vor ihr. Wenn sie versucht mich zu bedrängen gibt es ja ganz klar ein Gesetz und ich würde mit ihr auch einen Nießbrauchrechtsvertrag machen, damit ganz klar ist, was die Aufgaben und Kosten von uns beiden sind.

Dann wäre eben auch mein Gewissen beruhigt. Es wäre so wie mein Onkel es im Testament festgelegt hat.
Was meint ihr dazu?
Meine Schwester möchte das nicht (ich glaube sie denkt, dass ich so besser weg komme, was völliger Quatsch ist. Die Äcker sind mehr wert als der Betrag zwischen Wohnungspreis und Wohnrecht). Aber vielleicht kann unser Anwalt das nochmal ansehen und uns seine Meinung dazu sagen.
 

Knirsch

Sehr aktives Mitglied
Und wenn ihr einfach alles verkauft? Sie kann den Verkauf der Wohnung doch nicht ablehnen, selbst wenn sie das Wohnrecht hat. Der Eigentümer bestimmt über den Verkauf, muss sie nur auszahlen. Geldanlage hin oder her, es ist sicher nich Sinn der Sache sich auch noch mit der Schwester zu zerstreiten und sich ewig von der LG drangsalieren zu lassen. Das wird sicher nicht besser mit ihr. Ich hätte Angst, dass das eine Neverendingstory wird, sie vielleicht mutwillig Dinge in der Wohnung zerstört. Als Bewohner einer Wohnung kann man dem Eigentümer ganz schön viel Ärger bereiten.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Darauf würde ich mich an Stelle Deiner Schwester auch nicht einlassen.

Erstens hat die Lebensgefährtin so lang sie lebt auch das Nießbrauchsrecht aus den Äckern.

Und zweitens übersteigt natürlich der Wert der Wohnung nach Tod der Lebensgefährtin den Anteil der von Dir der Schwester zugedachten Äcker. Theoretisch könnte die Lebensgefährtin ja schon in kurzer Zeit versterben und dann hast Du eine lastenfreie Wohnung in guter Lage und Deine Schwester die zwei Äcker. Wert und Mieteinnahmen der Wohnung sind sicher höher als Wert und Ertrag der Äcker.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es Dir schwer fällt die Rechte der Lebensgefährtin und die Ansprüche Deiner Schwester realistisch einzuschätzen und Du stattdessen stark intetessiert bist, aus dem Erbe Kapital für Deine Kinder zu sichern. Und das mit möglichst geringen Vorabinvestitionen.

Nochmal: Nach dem Willen des Onkels soll seinen gutsituierten Nichten erst in ferner Zukunft überhaupt etwas zustehen und zunächst vorrangig seine langjährige kranke Lebensgefährtin abgesichert sein.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
"Und wenn ihr einfach alles verkauft? Sie kann den Verkauf der Wohnung doch nicht ablehnen, selbst wenn sie das Wohnrecht hat. Der Eigentümer bestimmt über den Verkauf, muss sie nur auszahlen."
ja das ist die Frage - geht das denn einfach so? Der Anwalt meint durch Zwangsversteigerung der Wohnung bevor das Wohnrecht eingetragen ist, würde funktionieren.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es Dir schwer fällt die Rechte der Lebensgefährtin und die Ansprüche Deiner Schwester realistisch einzuschätzen und Du stattdessen stark intetessiert bist, aus dem Erbe Kapital für Deine Kinder zu sichern. Und das mit möglichst geringen Vorabinvestitionen.
Ersteres ja, letzter Satz nein. Ich glaube mein Problem ist, dass ich es allen recht machen will und das mit den Möglichkeiten, die ich habe.
Für mich stellt sich das so da:
- Mein Onkel wollte nicht, dass seine Wohnung verkauft wird, das war ihm das Wichtigste, sagt meine Mutter und die LG
- Die LG will die Wohnung nicht verkaufen. Wir haben ihr bereits angeboten das Wohnrecht in voller Höhe auszuzahlen und sie hat gesagt, das sei zu wenig. Aber einen anderen Betrag hat sie nicht genannt. Meine Schwester zweifelt gerade schon an diesem Betrag, denn dann müsste die LG ja erstmal beweisen, dass sie keinen Partner mehr bekommt
- Meine Schwester will die Wohnung nicht behalten, weil sie dann mit der LG zu tun hat.
Deshalb meine Idee. Finde aber gut, dass ihr mir dazu Eure ehrlichen und sinnigen Meinungen sagt. Das hilft mir auch das alles klarer zu sehen.
Es geht mir wirklich nicht ums Geld. Aber es ist auch tatsächlich so, dass ich mit einer Summe von 20-30.000 Euro jetzt nichts wüsste zu tun. Eine Immobilie als Geldanlage damit zu kaufen ist zu wenig Summe und anlegen bringt gerade nichts. Würde sogar mit meiner Schwester irgendwas ausmachen, dass sie Betrag x bekommt, wenn die LG dann verstirbt oder einen neuen Partner findet. Ich will mir daraus wirklich nicht mehr nutzen erschleichen.
Aber eben - hänge gerade darin fest, dass ich will, dass alle zufrieden sind...

Nochmal: Nach dem Willen des Onkels soll seinen gutsituierten Nichten erst in ferner Zukunft überhaupt etwas zustehen und zunächst vorrangig seine langjährige kranke Lebensgefährtin abgesichert sein.
Aber er wollte sie eben auch nicht heiraten oder ihr alles vererben. Sie ist - muss man dazu sagen - auch eine Lebefrau. Wollte immer nur von ihm die teuersten Klamotten und den Urlaub bezahlt bekommen. Im Urlaub natürlich nur 4 und 5 Sterne Hotels, denn man will ja auch "mal bedient werden". Die waren zu zweit!! In einer kleinen Wohnung. Mit ihrer Mutter drunter die gekocht und gewaschen hat!! Und sie ist Mitte 50!! Sorry ich schweife ab.
Also er wollte ja auch nicht, dass sie alles bekommt. Sei will die Wohnung nicht verkaufen. Ist es dann so, dass seine LG "vorrangig abgesichert ist" wenn wir ohne ihr Einverständnis die Wohnung verkaufen und ihr einfach das Geld auszahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:

TangoDelta

Mitglied
Mach das,was für dich richtig und gut ist. Wenn mein Gegenüber menschlich ist, bleibt auch menschlich. 27 Jahre zusammen und dann als LG ,,benannt" zu werden, .. . Klar, der Trauschein macht den Unterschied,aber wenn realistisch betrachtet, würdet ihr dann eventuell weniger erhalten und ihr mehr gehören. Irgendwas hinter ihrem Rücken machen führt zu noch mehr Erbschaftsstreitigkeiten und im Endeffekt sind die vor allem kräftezehrend.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Wenn mein Gegenüber menschlich ist, bleibt auch menschlich. 27 Jahre zusammen und dann als LG ,,benannt" zu werden, ..
Hallo Tangodelta, im Internet habe ich schon immer LG benutzt. Was denn sonst, kann ja schlecht den Namen nennen. Als "Tante" hatte ich sie nie angesehen, denn sie ist ja gerade mal zehn Jahre älter als ich. Früher eher als Freundin. Aber das hat sie sich in der ganzen Zeit verspielt, Diese bösen Worte und Verleumdungen, die sie gemacht hat. Im letzten Anwaltschreiben hat sie behauptet, unser Onkel hätte uns ohnehin enterben wollen auf dem Sterbebett, weil wir uns nicht gekümmert hätten. Entweder sie lügt oder sie hat ihm schlichtweg falsche Tatsachen eingeredet (wir durften nicht mehr ins Krankenhaus wegen Corona, da waren nur zwei Personen zugelassen, sie und meine Mutter-als Schwester meines Onkels). Falls sie ihm da noch was eingeredet hat ist das für mich unverzeilich.
Ich wollte mich immer an einen Tisch mit ihr setzen und klären, wie es Sinn macht, aber sie hat nach dem Tod keinen einzigen Vernünftigen Satz mit uns gesprochen. Entweder waren es Anschuldigungen oder ein Jammern, wie schlecht es ihr nun finanziell geht. Wenn sie von der Trauer um meinen Onkel gesprochen hätte, hätte ich das ja verstanden, uns ging es doch genauso aber das war nur am Anfang und am Rande Thema. Meine Mutter hat erzählt im Bestattungsinstitut hätte sie geheult: "Er hätte mich heiraten müssen - jetzt ist er Tod und meine Rente bekommen Ausländer" Das geht für mich gar nicht.

aber wenn realistisch betrachtet, würdet ihr dann eventuell weniger erhalten und ihr mehr gehören.
Das war die Entscheidung meines Onkels. Meine Mutter hatte ihn ja gebeten zu heiraten, damit es nach dem Tod keine Schwierigkeiten deshalb gibt. Wenn ich so darüber nachdenke bin ich am zweifeln, ob sie es überhaupt hinbekommen hätte, das Erbe alleine anzunehmen. Was ich in den letzten Monaten für Rennereien, Klärungen (Kündigungen von Verträgen, Ämtern, etc.), Organisieren, dass die Wohnung im guten Zustand bleibt und noch viel mehr hatte, das hätte sie glaube ich gar nicht geschafft. Sie ist psychisch krank, das wird immer wieder klar :-( Wahrscheinlich tut sie mir deshalb auch immer noch Leid, obwohl sie sich uns gegenüber so unmöglich verhält.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Aktualisierung:
Also über unseren Anwalt muss ich nur noch den Kopf schütteln. Aber wir sind jetzt so weit gekommen, den Rest schaffen wir noch und gut. Erbschein haben wir nun endlich, nach fast einem Jahr erhalten und nun ist (fast) nur noch die Wohnung Streitthema. Natürlich geht eine Zwangsversteigerung OHNE das hinterher die LG uns verklagen kann nicht. Obwohl das der Anwalt immer behauptet hat. Trotzdem vertraut meine Schwester ihm noch blind und wir haben deshalb manchmal ganz starke Diskussionen.
Wie gestern. Der Anwalt hat gesagt, wir dürfen ALLE Kosten, die angefallen sind seit dem Tod meines Onkels (Beerdigung, Versicherungen...) vom Konto, dass die LG erhält abbuchen. Sie erhält nur den Rest der dann noch drauf ist.

Überall im Internet lese ich, dass sie als Vermächtnisnehmerin keine Kosten zu zahlen hat. Habe also zwei Rechnungen aufgestellt. Eine, was sie aktuell laut Kontostand bekommt und eine, wenn unser Anwalt nicht Recht hat und wir die Abbuchungen zurückzahlen müssen. Als meine Schwester das gesehen hat ist sie wieder laut geworden und meinte, sowas bräuchte ich gar nicht zu berechnen, das wäre nicht so.
Mal sehen, wann feststeht, dass ich wieder recht habe :) Das Geld ist bis zum Abschluss auf meinem Konto und natürlich erhält die LG das wieder zurück, wenn es rechtlich so ist, wie ich das glaube...
 

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