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Bin zu doof dazu - mein schlechtes Gewissen lässt mich nicht in Ruhe

Knirsch

Aktives Mitglied
Viele Menschen sind nach dem Tod eines Verwandten oder Lebensgefährten verbittert, besonders wenn sie zu Lebzeiten nicht das bekamen, was sie wollten. Im Fall der LG dürfte das die Heirat gewesen sein. Er hat das wohl gemacht, weil dann alles an sie gefallen wäre und nachdem sie keine gemeinsamenn Nachkommen haben, wäre es im Falle ihres Ablebens an IHRE Verwandtschaft gefallen und nicht an seine. Er wollte scheinbar eine Lösung finden, bei der sie abgesichert ist, aber seine Familie letztendlich erbt und nicht irgendjemand zu dem er keinerlei Bezug hat. Für sie aber dürfte sich das wohl wie Verrat anfühlen. Erst hat er sie nicht geheiratet und dann hat er ihr auch noch nicht "richtig" was vererbt aus ihrer Sicht, auch wenn sie das Konto bekommen hat.
In der Tat ist es besonders ungeschickt, Menschen, die eigentlich nicht so miteinander können, per Erbe zu verbinden, wenn der eine ein Wohnrecht und der andere das Eigentum hat. Aber anders konnte er es wohl nicht lösen. Hätte er gewusst, wie sehr euch das alle mitnimmt, dann hätte er das sicher anders gemacht.
Ich denke, die Tatsache, dass er sie nicht geheiratet hat, geht wohl auf den Gedanken zurück, dass sie ja keine Nachkommen haben, die sie dann gemeinsam beerben und scheinbar auch nicht gemeinsam in einer Wohnung gewohnt haben, aus der sie sonst "vertrieben" worden wäre. Das Ganze ist wohl aus der Liebe zu ihr und der Verbundenheit mit seiner Blutverwandtschaft gekommen. Nun ist es leider ein Chaos.

Tut mir wirklich Leid, dass es so gekommen ist, dass ihr nun alle darunter leiden müsst. Ich würde versuchen auch mit der LG ein gewisses Mitgefühl zu haben. Ihr geht es in der Sache vermutlich so wie euch. Sie hat das Gefühl zu kurz zu kommen und nach 27 Jahren ohne die erwünschte Heirat auch noch mit seiner Familie streiten zu müssen. Vielleicht hat sie das Gefühl, dass sie ihm nicht wert genug war, um ihr einfach alles zu hinterlassen, wie es bei einer Ehefrau gewesen wäre. Du kannst sicher sein, dass sie wohl ein bisschen auf den Onkel wütend ist und nicht auf euch und da er nicht mehr da ist, lässt sie es eben an euch aus. Bitter.
Ich hoffe, es kommt bald zu einem Ende.
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Und um was zum schlechten Gewissen zu sagen: Der Onkel ist dahin. Ich denke, er hat nichts von eurem schlechten Gewissen und hat sicher auch kein schlechtes Gewissen, euch in diese Sache verstrickt zu haben. Lass diese Gefühle fahren und konzentriere dich auf dich, die Schwester und die Lebensgefährtin. Alle leiden hier. Sie mit Sicherheit auch. Vielleicht kann man doch noch einen Zugang zueinander finden und das irgendwie abschließen. Ich hoffe es für euch.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Vielen Dank für deine Worte Knirsch. Mir tut es weh, dass wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Und das meine Familie so hart geworden ist. Meine Schwester und ich haben noch nie so oft gestritten als in dieser Zeit. Und während ich dabei wäre, die Wohnung mit Wohnrecht zu erhalten (das würde ich dann eben als Geldanlage für meine Kinder ansehen) will meine Schwester absolut den Verkauf und selbst, wenn das dann weit unter wert wäre, nur weil sie der LG in keinster Weise mehr begegnen möchte. Meine Schwester hat auch Angst, dass die LG das Leben uns dann weiterhin zur Hölle machen würde, in dem sie ständig von den Eigentümern irgendwelche Tätigkeiten oder Sachen verlangen würde.
Habe meiner Schwester schon gesagt, dass sie dazu ja gar kein Recht hat und das klar geregelt ist, was wir tun und in die Wege leiten müssen und was nicht. Aber meine Schwester hat Angst, dass die LG das trotzdem immer wieder versuchen würde und ich muss gestehen, die Befürchtung habe ich auch. Sie wollte "versorgt" werden und da das mein Onkel jetzt nicht mehr machen kann, könnte es sein, dass sie das von uns erwartet. Sie hat außer ihre Mutter keinerlei Freunde und Helfer. Mit ihrem Bruder, in dessen Haus (ihr Elternhaus) sie wohnrecht hat, hat sie sich so zerstritten, dass sie wohl tatsächlich ausziehen wird, wenn ihre Mutter verstirbt.
Ich glaube, sie hat gehofft, sie erbt die Wohnung alleine. Wollte sie verkaufen, weil gute Lage und sich eine günstigere woanders kaufen. Aber ich habe auch schon geschrieben: Sie kannte das Testament ab dem Zeitpunkt, als er es geschrieben hat. Sie hätte mit ihm darüber sprechen müssen, statt uns jetzt Vorwürfe zu machen.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Hätten wir es doch ausschlagen sollen? Der Anwalt hat gesagt, dann geht es an Anverwandte. Hätte er gesagt, dann bekommt sie es alleine, wäre das für uns vielleicht wirklich zur Option gestanden.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Soviel ich weiß würden wir von deren Konto noch die letzten drei Monate Rente erhalten, die nach seinem Tod bezahlt wurden. Und wenn es Rückerstattungen von Kündigungen auf das Konto gab, würde das auch an uns gehen, denn wir haben ja auch sämtliche Kosten zu tragen. Aber das ist ja auch Streitpunkt. Die LG will alles Geld darauf und gibt sich nicht mit dem Betrag zum Sterbedatum zufrieden, sollte jetzt (was wahrscheinlich ist) mehr drauf sein.
Dein RA wird Dir gesagt haben, dass Menschen Ansprüche haben. Er wird Dir auch gesagt haben, dass Tote keine Ansprüche zu haben haben. Wenn Du also jetzt 1000 Euro auf das LG-Konto überweist, kann es nicht sein, dass sie dieses -Dein Geld - beansprucht.

Als Erbin hast Du das Konto geerbt, und sie hat einen Anspruch auf die Summe, die der Onkel der LG zukommen lassen konnte. Aber nur das.
Dann gibts noch ein paar Kleinigkeiten mehr, wo Ansprüche strittig sein könnten.
Wenn Deine Rechtsschutz - was ich mir denke - Erbschaftsstreitigkeiten nicht übernimmt, wäre der Weg der, dass Du wiederum mit Erbschein und allem drum und dran bei der SPK durchsetzt, Auszüge zu bekommen. Oder - wenn die LG sie hat - dass Du die heraus verlangt. Sie wird sie aber kurz vor einem Gerichtstermin wegwerfen - dann hast Du verloren.
Man fragt sich aber woher sie denn dann wissen will, wieviel drauf ist.

Die Summe die sie einklagen kann, macht den Streitwert aus. Geht sie vor Gericht und beweist, mit dem Vermächtnis, dass sie die Summe beanspruchen kann, so verlierst Du das Verfahren und hast alle Kosten am Hals.
Drum würde ich nie auf die Idee kommen, den Hauptbetrag NICHT zu zahlen, denn bei einem Streit ginge es später nur noch um ein paar Hundert. Die Kosten dafür sind übersichtlich.

Als RA würde ich aber um die gesamte Summe streiten - das bringt mehr Geld. Wenn Du ihn jetzt beauftragst, einer Teilzahlung vorab zuzustimmen, berechnet er wohl eine Gebühr dafür. daher müsstest du eine Zweitmeinung einholen um festzustellen, wie es für dich günstiger auskommt.

Mit dem handy musst Du sehen.
Da Du wohl gewissenstechnisch nicht ausschließen kannst, dass sie es legal bekommen hat, ist es halt ihr handy.
Deiner Denkart nach hat er ihr ausserdem wohl auch den Vertrag geschenkt aber Du zahlst.
Also musst Du die nächsten Generationen (!) alle Telefonkosten übernehmen, egal wer wieviel sie telefoniert, schließlich kann sie das Vertragsgeschenk dann ja auch verkaufen, verschenken oder vererben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

bird on the wire

Aktives Mitglied
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Lebensgefährtin Mitte 50, lebt im Haus des Bruders mit ihrer Mutter. Sie ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung schon lange dauerhaft arbeitsunfähig und finanziell schlecht gestellt. In den letzten 27 Jahren hat der Onkel einen Großteil der Lebenshaltungskosten übernommen, ihr Spritgeld gezahlt etc. Zumal er auch jahrelang bei seiner Lebensgefährtin in deren Wohnung gelebt hat. Abgesehen davon, daß er sie noch durch Fremdgehen betrogen hat, fühlte er sich aber verpflichtet, auch nach seinem Tod für ihren Lebensunterhalt wenigstens teilweise aufzukommen und sie abzusichern, da er wußte, daß sie selbst krankheitsbedingt nichts selbst erwirtschaften kann.

Ich kann nachvollziehen, daß die Lebensgefährtin enttäuscht und verbittert ist und sich um ihre finanzielle Situation sorgt. Daß sie Euch Erben gegenüber mißtrauisch ist und eher unkooperativ agiert.

Aus meiner Sicht wäre die einzig sinnvolle Lösung, mit der Lebensgefährtin über eine angemessene Entschädigung für den Verzicht auf ihr Wohn- und Nießbrauchsrecht zu verhandeln. Dabei gilt es einen durchaus sehr großzügigen Betrag zu ihrer Absicherung und zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen in die Hand zu nehmen. Unter Berücksichtigung der jahrzehntelangen Beziehung und ihrer besonderen persönlichen Situation.
Das wäre sicher im Sinne des Onkels.

Ihr könntet dann ein lastenfreies Objekt verkaufen oder als Kapitalanlage für Eure Nachkommen erhalten und Mieteinnahmen erzielen. Ohne Ärger.

Und gleichzeitig wäre durch eine großzügige Abfindung dem Wunsch des Onkels Rechnung getragen.

Was Ihr aber vorhabt und wozu Euer Rechtsanwalt rät, finde ich persönlich schäbig. Ich meine, das könnte man besser und anständiger lösen.

Ich kann Dein schlechtes Gewissen gut nachvollziehen. Das hätte ich auch. Zumal ja offensichtlich ist, daß der Onkel seine Lebensgefährtin nach seinem Tod weiter finanziell unterstützen wollte so wie er es auch zu Lebzeiten getan hat. Zumindest so lange bis sie eine andere Beziehung eingeht und mit einem neuen Partner gemeinsam wirtschaftet und von diesem Unterstützung erfährt.

Sicher hatte er nicht im Sinn, daß seine Nichten die Wohnung vor Eintrag der Belastung noch schnell als lastenfrei verkaufen und seine langjährige Lebensgefährtin, die er über das Wohnrecht oder mögliche Mieteinnahmen finanziell absichern wollte, eine mögliche Entschädigung einklagen muß.

Ich würde an Eurer Stelle noch einmal einen Schritt auf die Lebensgefährtin zugehen und ihr ein großzügiges Angebot machen.

Da sie ihr Wohnrecht ja sowieso nicht ausüben möchte, der Nießbrauch an den Äckern ihr vielleicht aus gesundheitlichen Gründen auch nicht gelingt und sie ja wohl auch keine Lust auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten hat, abgesehen von den dafür fehlenden finanziellen Mitteln, stehen meiner Einschätzung nach die Chancen nicht schlecht, wenn Ihr ein gutes Angebot vorlegt.

Dein schlechtes Gewissen weist Dir doch eigentlich schon den Weg. Dein Onkel hat nie gewollt, daß Ihr ohne Absicherung der Lebensgefährtin Zugriff auf die Wohnung und die Äcker habt und daraus Nutzen ziehen könnt. Er hat lediglich für den Fall ihres Todes oder daß sie bei einen neuen Partner lebt und von diesem finanziell unterstützt wird, gewollt, daß dann die Wohnung und Äcker im Eigentum seiner Familie bleiben. Dadurch, daß er die Lebensgefährtin nicht als Erbin eingesetzt hat, hat er verhindert, daß nach ihrem Tod die Grundstücke an deren Angehörige vererbt werden und stattdessen dafür gesorgt, daß sie seinen Nichten und deren Nachkommen zufallen. Aber solange die Lebensgefährtin lebt und nicht anderweitig finanziell unterstützt wird, sollte sie abgesichert sein und den Nutzen aus den Grundstücken ziehen.

Sicher sind die Fronten jetzt schon ziemlich verhärtet, es ist ja schon viel Zeit ins Land gegangen, aber aus meiner Sicht lohnt sich ein Versuch, die Rechte der Lebensgefährtin "abzukaufen" und dafür ohne schlechtes Gewissen und ohne Ärger und zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten frei über eine lastenfreie Immobilie zu verfügen. Und das viele Jahre, eher Jahrzehnte vor der testamentarisch vorgesehenen Zeit. Ich würde mir das schon einiges kosten lasten und ein für die Lebensgefährtin sehr akzeptables Angebot unterbreiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Knirsch

Aktives Mitglied
Hätten wir es doch ausschlagen sollen? Der Anwalt hat gesagt, dann geht es an Anverwandte. Hätte er gesagt, dann bekommt sie es alleine, wäre das für uns vielleicht wirklich zur Option gestanden.
Sag ihr das vielleicht mal. Dass ihr es ausgeschlagen habt, damit sie nicht darum umfällt. Es klingt so als wäre sie generell ein wenig schwierig im Umgang. Ich kann deine Schwester da schon verstehen, dass sie das einfach abschließen will. Wenn das laut Anwalt möglich ist, ist das doch vielleicht keine schlechte Option. Die LG auszahlen oder die Wohnung abstoßen.
Wenn ihr das Erbe ausgeschlagen hättet, damit die LG alles bekommt, wieso ist dann eine Schenkung keine Option?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Wenn ihr das Erbe ausgeschlagen hättet, damit die LG alles bekommt, wieso ist dann eine Schenkung keine Option?
Hätten wir es doch ausschlagen sollen? Der Anwalt hat gesagt, dann geht es an Anverwandte. Hätte er gesagt, dann bekommt sie es alleine, wäre das für uns vielleicht wirklich zur Option gestanden.
Ihr könnt ihr anbieten, dass sie auch jetzt noch alles geschenkt bekommt. Für die LG fällt dann Schenkungssteuer an, aber sie kann den Freibetrag zweimal ausschöpfen, da es um zwei verschiedene Erwerbe geht: einmal vom Onkel, einmal von Euch.
Angefallene Kosten sollte sie dann aber übernehmen.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Der Erbschaftsstreit zieht sich ja nun schon über ein dreiviertel Jahr. Ich habe meine Schwester und den Anwalt lange zurück gehalten. Wie gerne hätte ich mich mit allen beteiligten an den Tisch gesetzt und einfach mal geredet. Da hätte man sicher eine Lösung gefunden.
Glaubt nicht, dass wir nicht schon sehr gute Angebote gemacht haben. Das letzte, die Auszahlung der kompletten Summe des Wohnrechts nach Verkauf der Wohnung. Eine gute Abfindung für den Niesbrauch der Äcker, das Geld auf dem Konto und einige Kleinigkeiten (auch ein Möbelgutschein im Wert von immerhin 1600 Euro, von dem ihr eigentlich gar nichts zu stehen würde). Sie hat ausgeschlagen und ihr Anwalt hat geschrieben, dass wäre ihr zu wenig und sie wolle den Verkauf der Wohnung auf keinen Fall.
Tief drin glaube ich, dass sie0 so ungern sie uns hat, die komplette Ablösung trotzdem nicht möchte. Wären wir Eigentümer der Wohnung, die sie (im Alter) bewohnt, hätte sie immer noch jemand, der für sie gewisse Zahlungen übernimmt.
Im Lebtag schaffe ich es jetzt, nach alledem nicht mehr meine Schwester dazu zu bewegen der LG alles zu schenken. Und wenn mein Onkel das gewollt hätte, hätte er sie schon lange geheiratet. Und tief drin bin ich ja auch verbittert und enttäuscht. Ich will das es gerecht abläuft, aber ich will ganz sicher nicht mehr, dass sie mehr bekommt, als ihr zusteht :-( Tut mir Leid.

@Bodenschatz ich habe nicht ganz genau verstanden, wie du das meinst? Also beim Konto kann sie nur das verlangen, was zum Todestag drauf war?
Und mit der Summe, die wir ihr auszahlen sollen? Also ich habe verstanden, es macht Sinn, wenn wir die Wohnung wirklich verkaufen ihr einfach den Wert des Wohnrechts auszuzahlen noch bevor sie deshalb vor Gericht geht? Geht das so einfach?
Das Wohnrecht hat ja die Klausel, entweder solange sie lebt oder wenn sie einen Partner bekommt. Wird die Berechnung trotzdem nach Lebenszeit gemacht? Alles andere wäre ja hypothetisch oder?
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Sie hat dem Amtsgericht geschrieben, dass wir uns nicht um den Onkel gekümmert hätten und ihn erst den lieben Erbonkel genannt hätten, nachdem wir das Testament erhalten haben. Sie hat geschrieben, dass wir uns zu Lebzeiten nicht gekümmert hätten. Und das ist absolut gelogen. WIR wussten nicht, was im Testament steht und das er uns bedacht hat und haben ihn trotzdem jede Woche im Krankenhaus besucht (in den Jahren vorher, wenn er dort war, zum Schluss leider wegen Corona ging es nicht mehr). Meine Schwester oder ich haben ihn von den verschiedenen Krankenhäusern abgeholt. Ich habe ihm die Wohnung geputzt bis er eine Putzfrau hatte, weil die LG gesagt hat, dass sie eine hat und es nicht einsieht zwei sauber zu machen. Er war jeden Freitag wenn er fit war bei uns zum Kaffee und Plausch. Die Lügen die sie geschrieben hat sind einfach nur fies und falls sie ihm zum Schluss wirklich weißgemacht hat, wir würden ihn nicht mehr besuchen, weil wir uns nicht interessieren würden ist das für mich unverzeilich!!!
 

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