Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bin zu doof dazu - mein schlechtes Gewissen lässt mich nicht in Ruhe

G

Gelöscht 120287

Gast
Das mit dem Plan, die 'Wohnung zu verkaufen bevor die LG Anspruch anmelden kann' , finde ich auch sehr seltsam.

Natürlich kann die Wohnung von euch verkauft werden, sobald ihr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid.

Das Niessbrauchsrecht der LG wird auch dort eingetragen werden, denke ich.

Wenn nun ein Käufer der Wohnung vorher nichts von dem Wohnrecht/ Niessbrauchsrecht der LG weiß, kriegt ihr vermutlich zügig juristischen Ärger, weil der Käufer die Wohnung ja nicht nutzen kann, wie schon @Odysseus erklärt hat. Weder kann der Käufer sie vermieten, ohne die Mieten der LG zu geben, noch darf er sie ohne weiteres bewohnen.

Daher würdet ihr dem Käufer vermutlich entweder viel Geld rückerstatten müssen oder einen Prozess riskieren, den ihr vermutlich verlieren würdet.

Da Notarkosten bei einem Verkauf sich nach der Höhe des Immobilienwerts richten, wäre so etwas vermutlich ein Verlustgeschäft für euch.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Danke für eure Antworten. Wie geschrieben ums Geld solls jetzt gar nicht gehen. Ich weiß gar nicht genau, warum meine Gedanken immer um das Thema kreisen. Vielleicht auch Enttäuschung, weil sie sich so verhält. Einmal habe ich beim Lüften in der Wohnung auch geweint, weil das alles so bedrückend ist. Was für ein Leben hatte denn mein Onkel gehabt :-( Als junger Mann wurde er beim Wehrdienst in der Krankenstation falsch medikamentiert und hat darauf hin seine Nieren verloren. Musste lange zur Dialyse. Mehrmals in seinem Leben hing das schon am seidenen Faden. Und nun habe ich durch seinen Tod und weil ich die ganzen Papiere gemacht habe und die Wohnung betreue bis es eine entgültige Lösung gibt einen Einblick in die Beziehung bekommen, den ich gar nicht wollte. Er hat auf seinem Computer einen Brief an eine andere Frau verfasst, in dem er beschreibt, dass in seiner Beziehung die Nähe fehlt, aber er sich nicht trennen kann, weil seine Freundin psychisch angeschlagen ist. Deshalb ist er wohl auch fremdgegangen. Und wenn ich dann sehe, wie sie ihn im Krankenhaus behandelt hat tut mir das echt weh. Dass sie nicht besucht hat, wenn ihr was nicht passte, habe ich ja schon geschrieben. Sie ist mit seinem Auto zum Besuch gefahren und hat jede Woche 50 Euro verlangt für Benzinkosten. An ihrem 50 Geburtstag, an dem er auch im Krankenhaus war, hat sie zuerst ein Theater gemacht (als ob er schon gestorben sei) und dann bei seinen Kumpeln erzählt, was er für ein "Gehänge" hat und dass er nicht mehr der Mann ist, in den sie sich verliebt hat. Ich habe mich fremdgeschämt, als ich das gehört habe.
Vielleicht ist das Nachts wach sein auch die Verarbeitung dieser ganzen Geschichten? Irgendwas belastet mich und ich kanns gar nicht genau benennen, was das ist. Nur das es mir gerade nicht gut geht, wenn ich an dieses ganze Thema denke..
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich erinnere mich an den ehemaligen Faden. Mir ist schleierhaft, wieso Ihr, als testamentarische Erben, nicht schon lange alles gekündigt habt, was geht. Dann wären auch keine überflüssigen Kosten angefallen.
Im Einzelnen:
Ob sie behauptet er wollte sie heiraten oder nicht, spielt keine Rolle. er hat entschieden, sie nicht zu heiraten, sonst wären sie verheiratet.
Ob sie das Nießbrauchrecht an den Äckern bekommt, steht nicht fest. Dazu müsste sie selber bewirtschaften dürfen. Sie bekommt aber nur die Einnahmen.
Bei der Wohnung soll sie wohnen und vermieten dürfen, was dem Nießbrauch sehr nahe kommt. Allerdings hat sie dann aber auch Kosten zu tragen. Solange Ihr aber den Nießbrauch nicht gewährt, denn hier handelt es sich u einen Anspruch gegen euch, zahlt sie natürlich nicht.

Warum ist das Konto, das sie bekommen soll, noch nicht gekündigt, und der Betrag auf einem anderen Konto verbucht worden?
Ich bezweifele, dass sie ein Anrecht auf die Kontoführung hat, denn das Konto läuft auf den Namen des Onkels, also jetzt auf Euch als seine Nachfolger. Sollte dort etwas geschehen, habt doch Ihr Nutzen und Lasten zu tragen?

Die Todesanzeigensache ist Kinderkram. Wer eine Anzeige erstellt, geht einen vertrag mit dem Anzeigenportal ein und bestimmt die Konditionen - also was darin steht. Auch hier verstehe ich nicht, dass Ihr Euch da überhaupt bevormunden lasst.

Der folgende Text ist widersprüchlich:
"Meine Schwester ist verbittert und möchte der LG die Wohnung nun nicht mehr zur Verfügung stellen. Wenn wir nun endlich den Erbschein haben (ihre Stellungnahme vorm Amtsgericht war jede Zeile eine Lüge, aber sie hat zugestimmt, weil sie die Erbschaftssteuer gar nicht zahlen könnte, wenn sie wegen uns als Nacherben nichts verkaufen darf) will unser Anwalt versuchen, die Wohnung abzustoßen, am besten, ohne dass sie was abbekommt."

Denn die LG kann nur verkaufen, was ihr gehört. Da sie aber keine Eigentümerin wird und Nießbrauch nicht verkauft werden kann ( § 1059 BGB), kann sie nur den Geldbetrag des Kontos nutzen, quasi "verkaufen".

Es ist auch nicht fies von ihr, "nach Onkels Tod einfach alle Verträge weiter laufen zu lassen, weil sie wusste, dass die von dem Konto abgehen, das wir bekommen."
Wenn man kein Erbe sondern nur Vermächtnisnehmer ist, kann man nämlich keine Verträge kündigen, die man nicht geerbt hat.
Da Ihr das handy geerbt habt, braucht ihr sie nur in Verzug zu setzen, Eurer handy heraus zu geben und wegen ungerechtfertigter Bereicherung die Kosten zu erstatten. Der Onkel ist ja tot, kann also nicht mehr telefoniert haben.
Ebenso wäre es mit den anderen Verträgen gelaufen. Entweder Herausgabe oder Kosten tragen. Wenn keine Kosten getragen werden wollen: Klage.
Offensichtlich hat es Euer RA aber nicht so eilig, ansonsten hätte er längst einstweilige Verfügungen und Anordnungen bewirkt.

Insgesamt blockieren Dich und die Schwester leider Berge von gespenstischen Emotionen, sodass ihr nicht sachlich vorgehen könnt.
Ich denke, Ihr müsst da mal etwas Druck machen, wenn ihr nicht immer weiter zahlen wollt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 77808

Gast
Wenn nun ein Käufer der Wohnung vorher nichts von dem Wohnrecht/ Niessbrauchsrecht der LG weiß, kriegt ihr vermutlich zügig juristischen Ärger, weil der Käufer die Wohnung ja nicht nutzen kann, wie schon @Odysseus erklärt hat. Weder kann der Käufer sie vermieten, ohne die Mieten der LG zu geben, noch darf er sie ohne weiteres bewohnen.

Daher würdet ihr dem Käufer vermutlich entweder viel Geld rückerstatten müssen oder einen Prozess riskieren, den ihr vermutlich verlieren würdet.
Der Notar stellt fest, welche Lasten eine Immobilie beim Kauf aufweist und formuliert, dass der Kauf einer belasteten Immobilie statt findet.

Ohne Grundbucheintrag gibt es keine Belastung, einen Anspruch auf eine Belastung bei einem Fremden (Käufer) durchzusetzen, dürfte nicht gelingen, da es an einer Anspruchsgrundlage fehlt.
Deshalb plant der RA ja auch, die Immobilie vor der Eintragung des Nießbrauchs zu verkaufen.
Man wird aber über Schadenersatz nachdenken müssen, den die LG geltend machen wird.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Wir können ohne Erbschein viele Verträge nicht kündigen. Und wir wissen ohne Erbschein auch nur wie viel Geld auf dem Konto war, dass sie geerbt hat, weil ein Kontoauszug zum Jahresanfang an die Wohnung geschickt wurde (der da hätte gar nicht mehr hingehen dürfen). Was seit dem auf dem Konto passiert ist, dürfen wir ohne Erbschein nicht einsehen und den hat die LG die ganze Zeit blockiert und erst jetzt zugestimmt. Das Bestattungsinstitut hätte direkt nach dem Tod sämtliche Verträge die man so kündigen kann erledigt. Einige Informationen hat meine Mutter liefern können und so konnte zb. die Tageszeitung gekündigt werden. Für andere Verträge wie eben Handy, Festnetz, manche Versicherungen braucht man Daten. Die LG hat die Zugangsdaten vom Laptop meines Onkels nicht herausgegeben. Kann ich schon nachvollziehen, weil darauf ja auch private Sachen hätten stehen können. Sie hat aber ZUGESICHERT, dass da alle Vertragsdaten drauf sind und sie die Kündigungen vornehmen würde. Erst als wir 3 Monate später erfahren haben, dass wir im Testament benannt sind haben wir mit Druck von unserem Anwalt die Daten bekommen und die Abmeldungen vornehmen können. Da hatten wir sogar noch Glück, dass meine Mutter bei der Sparkasse unterschrieben hat, für alle negativen Kosten auf dem Konto meines Onkels aufzukommen. Denn das ist auch das Konto, dass wir erben und so haben wir zumindest auf dieses Konto zugriff und konnten Abbuchungen nachvollziehen und nach und nach kündigen. Deshalb wissen wir auch, dass darauf gerade ein Minusbetrag steht. Beim anderen Konto wissen wir nur von Anfang 2021 dass ein Plusbetrag in einer 5 stelligen Summe stand.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Man wird aber über Schadenersatz nachdenken müssen, den die LG geltend machen wird.
Wie geschrieben, darum soll es ja eigentlich gar nicht gehen.
Unser Anwalt meinte, man kann bei der Zwangsversteigerung eine Mindestsumme ansetzen. Die würden wir natürlich höher machen, als den Wert des Wohnrechts, so könnten wir auch auszahlen, wenn sie das einklagt. Sie kann ja nur in Höhe ihres Verlustes (also des nicht erhaltenen Wohnrechts) einklagen oder?
Dann aber wieder mein Gewissen; Mein Onkel hat seine Wohnung geliebt. Er hätte mit Sicherheit nicht gewollt, dass sie verkauft wird. Wenn wir aber als Eigentümer drin stehen und die LG als Nießbrauchnehmerin wird es immer eine Verbindung geben und die will meine Schwester auf gar keinen Fall mehr.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Dann geh heute mit Deiner Schwester zur Wohnung der LG und wirf einen unterschriebenen Brief in den Briefkasten. Darin steht, dass sie innerhalb von genau drei Tagen das handy an Euch heraus zugeben hat.
Ihr müsst Uhrzeit und Ort so bestimmen, dass es ihr "möglich" ist.
Liegt es dann nicht vor, so befindet sie sich in Verzug, und am nächsten Tag geht ihr zu einem anderen Anwalt.
Des weiteren fordert ihr sie auf, Auskunft über den seit dem Tod des Onkels verbrauchten Betrag und über die Kosten zu erteilen. Frist vier Tage. Ihr kündigt an, sofort danach den Betrag per Überweisung zu beanspruchen bzw gegen Forderungen aufzurechnen.

Da Ihr durch das Erbe Eigentümer des handys und des Vertrages geworden seid, dürfte seitens der Staatsanwaltschaft zu prüfen sein, ob es sich bei der Wegnahme um Diebstahl bzw Unterschlagung handeln könnte.

Dann aber wieder mein Gewissen; Mein Onkel hat seine Wohnung geliebt. Er hätte mit Sicherheit nicht gewollt, dass sie verkauft wird.
Auch da spielen Emotionen herein, die niemanden weiter bringen.
Wie willst du denn mit deinen Emotionen umgehen, wenn Du deswegen die Familie in den Sand setzt weil Du pleite gehst?
 
G

Gelöscht 120235

Gast
Keine Ahnung, aber ist solch Verlangen der Sparkasse- ohne Kenntnis des Kontostandes- nicht sittenwidrig? Wie nennt sich das bei Juristen - unzumutbare Benachteiligung? Oder wie?
Gruss Odysseus

Mist! Ich hätte in jüngeren Jahren Medizin, Theol., Pharmazie, BWL, Jura, IT-Technik und Pädagogik gleichzeitig studieren sollen! Dann wäre ich zwar heute ein total geistiges Wrack- aber mit viel vergessenem Wissen!
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Wie willst du denn mit deinen Emotionen umgehen, wenn Du deswegen die Familie in den Sand setzt weil Du pleite gehst?
Deswegen gehen wir nicht pleite. Es sind unerfreuliche Kosten aber selbst im Worst Case bleiben wir wohl je unter 10.000 Euro. Wie die LG ja schon richtig vermutet sind wir gut versorgt und finanziell gut aufgestellt.
Das mit dem Handy, ich hoffe ja immer noch auf eine wie auch immer Einigung. Und sie hat das Handy an sich genommen, weil es so viele Erinnerung mit meinem Onkel verbindet. (Genauso wie sein Geldbeutel, den sie ihm geschenkt hatte und seine Jacke... ) Sie hat noch sehr viele Sachen von meinem Onkel, da er bei ihr lebte, als es ihm noch gut ging. Dann konnte er die vielen Treppen nicht mehr steigen und bat sie, mit in seine bis dato leer stehende Wohnung zu ziehen. Was sie aber ablehnte. Im Bericht der Sozialstation habe ich gelesen, dass er vor allem Nachts Atemnot und Angstzustände hatte. Wir wissen, dass er sie gebeten hatte bei ihm zu übernachten. Sie wollte nicht. Warum er das wollte habe ich erst richtig durch das Lesen des Berichts gecheckt.
Also sie hat das Handy am 10.11. nun ein Jahr und ich würde nun deshalb keine Frist setzen, jetzt auf einmal.
Deshalb habe ich ja in die Überschrift geschrieben - bin zu doof - alle anderen denken, bei mir ist Hopfen und Malz verloren, warum mich das alles noch so bewegt,..
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Odysseus, laut dem Herrn bei der Sparkasse wären da vor einigen Jahren die Gesetze geändert worden. Meine Mutter wusste, dass die Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden können. Bei meiner Oma hatte sie das damals so gemacht. Als sie dann bei der Sparkasse war und die Beerdigungsrechnung abgegeben hat musste sie was unterschreiben ohne zu lesen, was es war.
Damit habe sie (laut dem Sachbearbeiter) die Vollmacht für dieses Konto erhalten und wird diese auch nicht mehr los, bis es aufgelöst ist. Mit allem Plus und Minus für das sie nun selbst haftbar ist. Einziger Vorteil für uns: Auf dieses Konto haben wir vollen Einblick. Beim Konto der anderen Bank, dass die LG erben wird, wissen wir nur den Stand von vor einem dreiviertel Jahr.
Soviel ich weiß würden wir von deren Konto noch die letzten drei Monate Rente erhalten, die nach seinem Tod bezahlt wurden. Und wenn es Rückerstattungen von Kündigungen auf das Konto gab, würde das auch an uns gehen, denn wir haben ja auch sämtliche Kosten zu tragen. Aber das ist ja auch Streitpunkt. Die LG will alles Geld darauf und gibt sich nicht mit dem Betrag zum Sterbedatum zufrieden, sollte jetzt (was wahrscheinlich ist) mehr drauf sein.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben