G
Gelöscht 120287
Gast
Das mit dem Plan, die 'Wohnung zu verkaufen bevor die LG Anspruch anmelden kann' , finde ich auch sehr seltsam.
Natürlich kann die Wohnung von euch verkauft werden, sobald ihr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid.
Das Niessbrauchsrecht der LG wird auch dort eingetragen werden, denke ich.
Wenn nun ein Käufer der Wohnung vorher nichts von dem Wohnrecht/ Niessbrauchsrecht der LG weiß, kriegt ihr vermutlich zügig juristischen Ärger, weil der Käufer die Wohnung ja nicht nutzen kann, wie schon @Odysseus erklärt hat. Weder kann der Käufer sie vermieten, ohne die Mieten der LG zu geben, noch darf er sie ohne weiteres bewohnen.
Daher würdet ihr dem Käufer vermutlich entweder viel Geld rückerstatten müssen oder einen Prozess riskieren, den ihr vermutlich verlieren würdet.
Da Notarkosten bei einem Verkauf sich nach der Höhe des Immobilienwerts richten, wäre so etwas vermutlich ein Verlustgeschäft für euch.
Natürlich kann die Wohnung von euch verkauft werden, sobald ihr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid.
Das Niessbrauchsrecht der LG wird auch dort eingetragen werden, denke ich.
Wenn nun ein Käufer der Wohnung vorher nichts von dem Wohnrecht/ Niessbrauchsrecht der LG weiß, kriegt ihr vermutlich zügig juristischen Ärger, weil der Käufer die Wohnung ja nicht nutzen kann, wie schon @Odysseus erklärt hat. Weder kann der Käufer sie vermieten, ohne die Mieten der LG zu geben, noch darf er sie ohne weiteres bewohnen.
Daher würdet ihr dem Käufer vermutlich entweder viel Geld rückerstatten müssen oder einen Prozess riskieren, den ihr vermutlich verlieren würdet.
Da Notarkosten bei einem Verkauf sich nach der Höhe des Immobilienwerts richten, wäre so etwas vermutlich ein Verlustgeschäft für euch.