Bitterschokolade
Aktives Mitglied
Bei voller Erwerbsminderung kann nie das Jobcenter zuständig sein, nur bei teilweiser Erwerbsminderung. Das ergibt sich schon aus der Natur der Sache. Bei mir heißt die zuständige Behörde Sozialamt.
Und die Pflicht des Grundsicherungsamtes, bestimmte Versicherungen zu übernehmen, ergibt sich aus § 82 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB 12. Wenn es das ablehnt, Widerspruch einlegen.
Ich kann im Moment nicht verlinken, da am Handy.
Und die Pflicht des Grundsicherungsamtes, bestimmte Versicherungen zu übernehmen, ergibt sich aus § 82 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB 12. Wenn es das ablehnt, Widerspruch einlegen.
Ich kann im Moment nicht verlinken, da am Handy.
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