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  • Liebe Forenteilnehmer,

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Bin in einer Notlage

Bei mir , bei den (Hohenloher) Franken, in den kleinen Gemeinden, gibt es NULL Hilfeeinrichtungen und in den größeren Gemeinden nur für Grundsicherungsbezieher bzw Bürgergeldbezieher, die aber oftmals auch nicht tätig werden. Der Rentner, der gerade über dem Bürgergeldniveau liegt, fällt - wenn es überhaupt etwas gibt - durch.

Pauschal kann das wohl überhaupt nicht gesagt werden - in der einen Region hüh, in der anderen "hot".

Ist ebenso wie die ganzen Beiträge zum Thema "Pflegegrad" oder "Bezahlung von Fahrten zum Arzt" - die Gesetzeslage sieht GANZ ANDERS aus als das eigene Verständnis zu solchen Themen. Da ich Beratung durch diverse Juristen vom Blindenverband erhalte (zu eben diesen Themen) weiss ich ganz gut was Otto-Normalerverbrauchers-Moral "denkt" und was dann tatsächlich Realität ist.

Grisu
Liebe Grisu, möchte nochmal danke sagen denn das stimmt was Du geschrieben hast. Ich weiß nicht was und wie manche denken??? Man muss erst mal in einer Situation sein wie der andere dann kann man das sicher beurteilen und auch sicher sagen. Aber so nicht,.
 
Zu bedenken ist aber @Walin :
die Johanniter zahlen die Fahrtkosten nicht immer selbst; die Übernahme hängt stark vom Grund der Fahrt ab: Medizinisch notwendige Fahrten (z.B. zum Arzt) werden oft von Krankenkassen übernommen (mit Zuzahlung), während Fahrten zur gesellschaftlichen Teilhabe (z.B. zu Freunden) eher von Sozialamt, Eingliederungshilfe oder Pflegekasse (via Entlastungsbetrag) bezuschusst werden, oder Sie zahlen als Selbstzahler. Bei Alltagshilfen sind die Fahrtkosten oft im Stundensatz enthalten, und die Johanniter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.

Da dann die Johanniter mit der Pflegekasse abrechnen ist das Problem genau selbiges - verschiebt sich nur dadurch, dass dann eventuell nach Wochen ein Schreiben der Johanniter kommt mit der Aussage "Krankenkasse hat nicht bezahlt, wir bitten Sie um Begleichung".

Das kenne ich nämlich auch in Sachen hauswirtschaftliche Hilfe wenn jemand nicht gehen kann, der Pflegedienst hat sich bei mir auch mit Kniefall angeboten "Wir können ja schon mal für Sie tätig sein, bis der Antrag durch ist" Ha, ha, der Antrag wäre aber nicht durchgekommen, bis dahin wären Kosten entstanden, die ich dann begleichen hätte dürfen......

Die Zahlung müsst erfolgen über die Krankenkasse und wenn die sagt "No" dann bleibt es bei "No" ich kenne dieses Affentheater und sogar mit Unterstützung einiger Juristen des Blindenverbandes hätte ich nur über einen Prozeß vor dem Sozialgericht versuchen können Recht zu bekommen. Ergebnis offen......, da Transportkosten eine Kannleistung sind.....

Grisu

Interessant wird es erst dann, wenn jemand von Euch das schon durchgeboxt hat und Sonne die Krankenkasse (jede Krankenkasse kann aber anders entscheiden) und das Aktenzeichen benennen kann, damit sie sich darauf beruhen kann. Und Aktenzeichen wäre normalerweise sogar das Gerichtsurteil, weil ja wieder "Kann"-Möglichkeit.....
 
Liebe Sonne,
ich habe dich erst jetzt gelesen und verstehe sehr gut, wie es dir geht.
Ich persöhnlich habe mittlerweile einen ''anderen Status'' der vieles möglich macht, was unter normaler Krankenversicherung nicht geht.
Aber da ich diesen ''anderen Status'' nicht immer hatte und auch im (damals hieß es) Hartz IV Bezug war, hatte ich ähnliche Probleme.
Ich habe auch oft mit der Krankenkaase telefoniert, wegen Fahrtkostenrückerstattung, diesen 280€ im Jahr Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt, 10€ Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Rezeptgebühr und immer ist mir gesagt worden...geht nicht, zahlen wir nicht (Praxisgebühr, KH-Zuzahlung und Rezeptgebühren bis 1% Jahreseinkommen, dann gabs da Befreiung, aber das wird heute noch so sein, denke ich.) Zusätzlich kam bei mir Zahnarztbehandlung (tiefgründige Zahnarztphobie) in Vollnarkose dazu, wo die Krankenkasse sich am Telefon IMMER geweigert hat, das zu bezahlen. Ich habe dennoch jede Zahnarztbehandlung von der KK ohne Zuzahlung und mit Vollnarkose plus Fahrt hin und zurück bezahlt bekommen, denn ich habe dennoch immer einen schriftlichen Antrag gestellt. Mir ist damals von einem Sozialarbeiter gesagt worden, eine ''Härtefallreglung" zu beantragen. Dieses Wort sei ein Türenöffner (seine Wortwahl). Hast du das schon einmal versucht?

Ich kann dir aus persönlicher Erfahrung sagen, stell jeden Antrag schriftlich, und stell ihn als Härtefall. Auch wenn dir telefonisch mitgeteilt wird, du hättest keinen Anspruch. Allerdings muss ein schriftlicher Antrag ganz anders bewertet werden als eine telefonische Anfrage. Und ich kenne es bei vielen Stellen so, dass sie sich telefonische Anfragen oft vom Hals halten, weil jeder Antrag ja auch mehr Arbeit bedeutet. Und davon haben die ausreichend. Mehr als nein sagen können sie letztendlich nicht, das wäre aber kein Rückschritt, denn du wärst ja immer noch da wo du gerade bist. So denke ich das für mich immer. Aber du hättest eine weitere Chance. Versuch es als Härtefall und mit schriftlichem Antrag. Ich wünsche dir, dass du noch die Energie dazu hast.

Dennoch wünsche ich dir jetzt erst einmal ein ruhiges und beschauliches Weihnachtsfest und ein gutes, dich weiterbringendes neues Jahr.

Liebe Grüße
Silan
Lieber Silan.,
vielen lieben Dank. Ich stimme dir voll und ganz zu. Ich muss auch sagen dass ich normal jede wichtige Anfrage schriftlich mache denn wenn die dann Ablehnen dann habe ich was , das kann ich dann auch vorlegen dass ich dies und jenes schon probiert und angefragt habe. Aber bei Stiftung habe ich telefonisch gefragt und ich weiß aus Erfahrung dass die strikt nach Stiftungszweck handeln müssen. Ich habe mit Hilfe schon Anträge und Anfragen gemacht auf Härtefall und unter der Armutsgrenze. Es kam dann zurück das sie es bedauern aber aber aber....
Natürlich werde ich es weiter immer auf Härtefall machen.
Wünsche dir auch Frohe Weihnachten und alles Liebe...
 
die Johanniter zahlen die Fahrtkosten nicht immer selbst; die Übernahme hängt stark vom Grund der Fahrt ab: Medizinisch notwendige Fahrten (z.B. zum Arzt) werden oft von Krankenkassen übernommen
Ja, ich hab mit der Frau gesprochen und Sonnes Lage erklärt, es ging nur um die Arztfahrten wegen Wundversorgung. Sie sagte, dass die Verordnung reicht, aber auch ohne würde es "nicht die Welt" kosten. Aber das muss Sonne selbst mal anrufen.
 
Hallo @Sonne00
Also ich hab gerade mal mit einer Frau telefoniert von den Johannitern,
sie bieten einen Fahrdienst an, auch in Bayern, ich wusste jetzt nur deinen genauen Ort nicht,
wenn dein Ort dabei ist, brauchst du lediglich eine Verordnung vom Hausarzt, dann klappt das,
vom Alter unabhängig.
Hier der Link mit Tel-Nr.: Wenn es dir jetzt zuviel ist, kannst du ja auch erst nach Weihnachten, auf jeden Fall ist da jetzt noch jemand da:
Liebe Walin, danke für deine Bemühung. Danke. Ich möchte es nochmal erklären. Ich weiß das Johanniter, BRK, Malteser uvm einen Fahrdienst anbieten, der vom Arzt verordnet werden muss. Das ist das gleiche wie ein Taxischein, denn die Johanniter rechnen die Fahrt ja auch mit der Krankenkasse ab und die Krankenkasse bezahlt aber die Fahrten nicht... Die rechnen ALLE so ab und das wird NICHT BEZAHLT VON DER KRANKENKASSE.
 
Die rechnen ALLE so ab und das wird NICHT BEZAHLT VON DER KRANKENKASSE.
Okay, das ist blöd. Ich dachte, wenn man eine Verordnung hat vom Arzt wird das bezahlt.
Ich hatte das nämlich auch mal kurze Zeit, hier in Berlin, ich hab selbst bezahlt und das waren pro Quartal 40, ermäßigt 20 Euro. Aber vemutlich auch zuviel für dich. Die Frau war auf jeden Fall sehr nett und hilfsbereit...
 
Dachte ich auch mal @Walin

Der springende Punkt ist der: Der Arzt stellt den Schein aus, der für uns wie eine Berechtigung aussieht.

Die Leistung aber, die in diesem Berechtigungsschein steht, ist eine "Kann-Leistung". Vor acht Jahren habe ich die manchmal durchgekämpft seit 4 Jahren geht da gar nichts mehr, im Gegenteil, da wird noch betrogen dadurch, dass auf Seite 5 eines Schreibens in Kleinstschrift steht dass dieses Schreiben welches ich in Händen halte die Ablehnung auf meinen Antrag ist. Als Sehbehinderte ist Schriftgröße 8 auf Seite 5 ganz untern im Fuß ein Witz.....

Weißt Du, hilfsbereit sind die Leistungserbringer alle - leider nicht diejenigen, die bezahlen soll(t)en.

Und wartet mal ab, was da noch alles kommen wird ab dem nächsten Jahr. Die Krankenkassen sind ja heftig am Weinen, während sie ihre Immobilien auf Vordermann bringen, da wird noch viel weniger gezahlt werden. Und schaut Euch die Geschichte an, wo jetzt wohl der Kassenverband klagt weil Transferbezieher keine oder geringe Krankenkassenbeiträge bezahlen, das ist meines Wissens schon auf dem Klageweg.
Auch in Sachen Medikamenten wird versucht die Kosten dafür zu erhöhen. Solange solche Spiele laufen brauchen wir das Thema "Kann-Leistungen" nicht durchfechten.
Grisu
 
Ich erinner mich, dass ich da mal angerufen hab, vor ca. einem halben Jahr oder so, da hatte auch schon jemand auf die Website hingewiesen. Die sagten mir auch, dass es nicht ginge wegen des Alters.
Aber ich würde @Sonne00 doch mal einen Antrag stellen und genau wie hier, alles schildern, einfach reinkopieren. Dass die einfach mal sehen, wie groß deine Not ist...
Genau, mehr als dass die nein sagen kann ja auch nicht passieren....
 
Zu bedenken ist aber @Walin :
die Johanniter zahlen die Fahrtkosten nicht immer selbst; die Übernahme hängt stark vom Grund der Fahrt ab: Medizinisch notwendige Fahrten (z.B. zum Arzt) werden oft von Krankenkassen übernommen (mit Zuzahlung), während Fahrten zur gesellschaftlichen Teilhabe (z.B. zu Freunden) eher von Sozialamt, Eingliederungshilfe oder Pflegekasse (via Entlastungsbetrag) bezuschusst werden, oder Sie zahlen als Selbstzahler. Bei Alltagshilfen sind die Fahrtkosten oft im Stundensatz enthalten, und die Johanniter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.

Da dann die Johanniter mit der Pflegekasse abrechnen ist das Problem genau selbiges - verschiebt sich nur dadurch, dass dann eventuell nach Wochen ein Schreiben der Johanniter kommt mit der Aussage "Krankenkasse hat nicht bezahlt, wir bitten Sie um Begleichung".

Das kenne ich nämlich auch in Sachen hauswirtschaftliche Hilfe wenn jemand nicht gehen kann, der Pflegedienst hat sich bei mir auch mit Kniefall angeboten "Wir können ja schon mal für Sie tätig sein, bis der Antrag durch ist" Ha, ha, der Antrag wäre aber nicht durchgekommen, bis dahin wären Kosten entstanden, die ich dann begleichen hätte dürfen......

Die Zahlung müsst erfolgen über die Krankenkasse und wenn die sagt "No" dann bleibt es bei "No" ich kenne dieses Affentheater und sogar mit Unterstützung einiger Juristen des Blindenverbandes hätte ich nur über einen Prozeß vor dem Sozialgericht versuchen können Recht zu bekommen. Ergebnis offen......, da Transportkosten eine Kannleistung sind.....

Grisu

Interessant wird es erst dann, wenn jemand von Euch das schon durchgeboxt hat und Sonne die Krankenkasse (jede Krankenkasse kann aber anders entscheiden) und das Aktenzeichen benennen kann, damit sie sich darauf beruhen kann. Und Aktenzeichen wäre normalerweise sogar das Gerichtsurteil, weil ja wieder "Kann"-Möglichkeit....

Und genau so ist es. Seit Jahren kämpfe und streite ich. Mir hat ein Anwalt versucht zu helfen , dem tat ich sehr leid und sagt ich sollte kommen wir schauen was man machen kann. Er ging alles durch von mir und sagte: So leid es mir tut aber ich kann nichts machen. Die Gesetzeslage ist so, es verstoßt niemand gegen das Gesetz und alles was Ihnen gesetzlich zusteht bekommen Sie. Und zu mehr haben Sie gesetzlich keinen Anspruch. Wenn ein Sachbearbeiter nicht ein Auge zudrückt weil er Verständnis hat und Ihnen mal was genehmigt und er auch gut begründen kann (denn er kann ja nicht einmal so genehmigen und bei einen anderen wieder nicht genehmigen obwohl beide das gleiche haben)dann haben Sie mal Glück aber so kann man nichts machen. Wenn ich hier alles schreiben würde was ich schon alles versucht habe, das würde alles sprengen.
 
Liebe Sonne,
ich habe dich erst jetzt gelesen und verstehe sehr gut, wie es dir geht.
Ich persöhnlich habe mittlerweile einen ''anderen Status'' der vieles möglich macht, was unter normaler Krankenversicherung nicht geht.
Aber da ich diesen ''anderen Status'' nicht immer hatte und auch im (damals hieß es) Hartz IV Bezug war, hatte ich ähnliche Probleme.
Ich habe auch oft mit der Krankenkaase telefoniert, wegen Fahrtkostenrückerstattung, diesen 280€ im Jahr Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt, 10€ Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Rezeptgebühr und immer ist mir gesagt worden...geht nicht, zahlen wir nicht (Praxisgebühr, KH-Zuzahlung und Rezeptgebühren bis 1% Jahreseinkommen, dann gabs da Befreiung, aber das wird heute noch so sein, denke ich.) Zusätzlich kam bei mir Zahnarztbehandlung (tiefgründige Zahnarztphobie) in Vollnarkose dazu, wo die Krankenkasse sich am Telefon IMMER geweigert hat, das zu bezahlen. Ich habe dennoch jede Zahnarztbehandlung von der KK ohne Zuzahlung und mit Vollnarkose plus Fahrt hin und zurück bezahlt bekommen, denn ich habe dennoch immer einen schriftlichen Antrag gestellt. Mir ist damals von einem Sozialarbeiter gesagt worden, eine ''Härtefallreglung" zu beantragen. Dieses Wort sei ein Türenöffner (seine Wortwahl). Hast du das schon einmal versucht?

Ich kann dir aus persönlicher Erfahrung sagen, stell jeden Antrag schriftlich, und stell ihn als Härtefall. Auch wenn dir telefonisch mitgeteilt wird, du hättest keinen Anspruch. Allerdings muss ein schriftlicher Antrag ganz anders bewertet werden als eine telefonische Anfrage. Und ich kenne es bei vielen Stellen so, dass sie sich telefonische Anfragen oft vom Hals halten, weil jeder Antrag ja auch mehr Arbeit bedeutet. Und davon haben die ausreichend. Mehr als nein sagen können sie letztendlich nicht, das wäre aber kein Rückschritt, denn du wärst ja immer noch da wo du gerade bist. So denke ich das für mich immer. Aber du hättest eine weitere Chance. Versuch es als Härtefall und mit schriftlichem Antrag. Ich wünsche dir, dass du noch die Energie dazu hast.

Dennoch wünsche ich dir jetzt erst einmal ein ruhiges und beschauliches Weihnachtsfest und ein gutes, dich weiterbringendes neues Jahr.

Liebe Grüße
Silan
Wenn du nachweislich chronisch krank bist, dann sind es 1% vom Jahreseinkommen, bis du von der Zuzahlung befreit bist.
Bei allen anderen Versicherten sind es zwei Prozent...

Also bei 563 Eus Monatsgeld bei GS bzw noch-Bürgergeld wäre das heutzutage etwa 67,56 Euro, die du einmalig bezahlst, (mal kurz im Kopf ausgerechnet, also ohne Gewähr😊) und dann brauchst du dich das ganze übrige Jahr nicht mehr mit Zuzahlung, Quittungen sammeln und Krankenhaus-Tagegeld rumzuärgern.

Hast du Freunde oder Verwandte, die dir diesen Beitrag vielleicht zu Weihnachten oder Geburtstag schenken könnten?
Das habe ich nämlich damals so gemacht, als ich Hartz4 bezogen habe.
Damals in den 2000ern war das Monatsgeld natürlich noch weniger als heute, und ich habe mir damals also von meinen Eltern zum Geburtstag immer extra dafür 50 Euro schenken lassen, und hatte das ganze übrige Jahr meine Ruhe vor dem Zuzahlungsgedöns.

Allerdings lassen sich manche Krankenkassen nicht auf eine Vorauszahlung dieses Betrages ein.
Die Techniker-Krankenkasse z.B. will das nicht, die wollen unbedingt daß man Quittungen ansammelt und einreicht, warum auch immer.
Meine Krankenkasse, die KKH, macht das zum Glück, ich muss da jetzt auch bald mal anrufen, damit die mir die Unterlagen für den Antrag auf Befreiung zuschicken.
Ob das auch online geht, keine Ahnung. Ich mache immer noch alles schriftlich.
Ich wünsche dir auch noch schöne Feiertage...🌲✨🍀🍀🍀
 

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