Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bin in einer Notlage

Der Arzt kann Transport verordnen, und es muss zuvor bei der Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Ob die das dann genehmigen weiß man nicht. Bei ambulanter Chemotherapie, Bestrahlung, Dialyse geht es meistens. Hat meine Cousine in Anspruch genommen. Erst ab Pflegegrad 4 und 5 wird es einfacher , nicht ab 2.
es gilt auch:
"So haben auch Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) besitzen, Anspruch auf die genehmigungsfreie Erstattung der Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung haben."
Bei meinem Freund hat die Taxifahrten zum Arzt, bzw zur neurologischen Untersuchung in der Klinik, auch die Kasse übernommen.
Und dabei hatte er auch keine Pflegestufe. Die haben wir damals aufgrund seiner schnell fortschreitenden Demenzerkrankung zwar beantragt, aber bevor sich da etwas getan hat, ist er verstorben...😢

Vielleicht kommts auch auf die Krankenkasse an? Bei ihm damals war es die Techniker-Krankenkasse, und die haben eigentlich immer anstandslos bezahlt, auch als er z.B. wegen häufiger Stürze einen Rollator gebraucht hat.

@Sonne00 in welcher Krankenkasse bist du, und machen die dir oft Probleme, wenn sie etwas bezahlen sollen?
 
Vielleicht kommts auch auf die Krankenkasse an? Bei ihm damals war es die Techniker-Krankenkasse, und die haben eigentlich immer anstandslos bezahlt, auch als er z.B. wegen häufiger Stürze einen Rollator gebraucht hat.

Es kommt wahrscheinlich nicht nur auf die Kasse, sondern auch auf den Sachbearbeiter an, der den Antrag bearbeitet. Einen gewissen Ermessensspielraum gibt es immer.
 
Dann wird dir auf jeden Fall ein Pflege-Grad zugesprochen.
wie kommst Du darauf?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss eine voraussichtlich mindestens sechs Monate andauernde Pflegebedürftigkeit durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestehen, was durch einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wird, wobei die Einstufung anhand von sechs Lebensbereichen (Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung etc.) in Punkte (0-100) umgerechnet wird, die dann den Pflegegrad 1 (ab 12,5 Pkt.) bis 5 (ab 90 Pkt.) bestimmen. Eine Grundvoraussetzung ist zudem die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

Genau diese "durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestehen," sehe ich im Sinne der Pflegestufen nicht als gegeben an. Verhalten und Selbstversorgung ist im Sinne des MD gegeben und ich denke nicht, dass eine Einstufung erfolgen wird.

Was ich davon halte ist das eine - was aber die Rechtslage ist etwas anderes - zumal in Zeiten, in denen die Krankenkassen behaupten "blank" zu sein.

Grisu
 
Aber in süddeutschen Kaffs, wo doch immer noch sooo viele gute Christen und Kirchgänger leben, sieht's wohl eher schlecht aus mit solchen Angeboten und Hilfsaktionen...
Sorry, daß ich das jetzt hier nicht so stehen lassen werde.
Ich schüttle hier über diesen Thread schon länger den Kopf, nachdem festgestellt wurde, die TE wohnt wirklich in Niederbayern. Es gibt hier in eigentlich jeder Gemeinde entweder von Gemeindeseite oder Pfarrei oder Vereinen Hilfsangebote für Senioren und Kranke.
Das war eine der wirklich guten Seiten von Corona, denn erst durch Corona wurde offenbar, wie viiiiieeel Bedarf eigentlich besteht. Gerade in den Käffern, denn von diesen gibt es sehr hier viele (vier Häuser, zwei Misthaufen), in denen außerhalb von dem Schulbus kein öffentlicher Nahverkehr existent ist...und manchmal nicht einmal das.
Warum erst seit Corona wirklich? Weil hier viele, gerade ältere hilfsbedürftige Menschen, niemals von selbst um Hilfe bitten würden. Ja niemandem zur Last fallen, auf keinen Fall, selbst Kindern nicht. Stolz spielt auch eine Rolle. Damals musste man auf so einige aktivst zugehen. Für erschreckend viele ist der Gedanke, Sozialleistungen zu beantragen, so weit weg wie Kathmandu, lieber fressen sie den Kitt aus den Fenstern.
 
Bei mir , bei den (Hohenloher) Franken, in den kleinen Gemeinden, gibt es NULL Hilfeeinrichtungen und in den größeren Gemeinden nur für Grundsicherungsbezieher bzw Bürgergeldbezieher, die aber oftmals auch nicht tätig werden. Der Rentner, der gerade über dem Bürgergeldniveau liegt, fällt - wenn es überhaupt etwas gibt - durch.

Pauschal kann das wohl überhaupt nicht gesagt werden - in der einen Region hüh, in der anderen "hot".

Ist ebenso wie die ganzen Beiträge zum Thema "Pflegegrad" oder "Bezahlung von Fahrten zum Arzt" - die Gesetzeslage sieht GANZ ANDERS aus als das eigene Verständnis zu solchen Themen. Da ich Beratung durch diverse Juristen vom Blindenverband erhalte (zu eben diesen Themen) weiss ich ganz gut was Otto-Normalerverbrauchers-Moral "denkt" und was dann tatsächlich Realität ist.

Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
wie kommst Du darauf?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss eine voraussichtlich mindestens sechs Monate andauernde Pflegebedürftigkeit durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestehen, was durch einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wird, wobei die Einstufung anhand von sechs Lebensbereichen (Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung etc.) in Punkte (0-100) umgerechnet wird, die dann den Pflegegrad 1 (ab 12,5 Pkt.) bis 5 (ab 90 Pkt.) bestimmen. Eine Grundvoraussetzung ist zudem die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

Genau diese "durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestehen," sehe ich im Sinne der Pflegestufen nicht als gegeben an. Verhalten und Selbstversorgung ist im Sinne des MD gegeben und ich denke nicht, dass eine Einstufung erfolgen wird.

Was ich davon halte ist das eine - was aber die Rechtslage ist etwas anderes - zumal in Zeiten, in denen die Krankenkassen behaupten "blank" zu sein.

Grisu
Die offenen Wunden und die Gefahr der Sepsis könnten ein Grund sein für eine Pflegestufe.
Allerdings kann es sein ,dass nach Gründung oder abheilen der offenen Wunden ,die Pflegestufe wieder anerkannt wird.
Es kommt auch immer darauf an wen man gerade erwischt.
Ich habe da schon einiges erlebt.
 
Die offenen Wunden und die Gefahr der Sepsis k ö n n t e n ein Grund sein für eine Pflegestufe.

Die Sepsis erfüllt nicht die Voraussetzungen von mangelnder Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung; es ist eine üble, schmerzhafte Sepsis. TE kann selber Essen, so wie ich es verstehe die Medikamente richten, sich selber anziehen und waschen. Sie kann für Ihre Beförderung, und wenn es über das Taxi ist (wo die finanzielle Lage es nicht ermöglicht), welches sie selber ordern kann.

Es war jetzt 2 x NO beim MD für TE in Sachen Pflegestufe.

Es wäre zu hoffen - wenn auch meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht zu glauben - wenn ein Widerspruch Erfolg hat.

Grisu
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben