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Bin in einer Notlage

NEIN, schon probiert. Wird nicht bezahlt von der Kasse. Der Taxifahrer bei uns im Ort hat damals von mir das Geld per Vorkasse kassiert weil er sagte das die Kasse das nicht zahlt das weiß er. Wenn er die Verordnung einreicht dann bekommt er kein Geld. Und das war auch so. Es werden keine ambulanten Arztfahrten Bezahlt.
Da würde ich mich nochmals mit dem Arzt oder der Krankenkasse in Verbindung setzen.

 
Der Arzt kann Transport verordnen, und es muss zuvor bei der Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Ob die das dann genehmigen weiß man nicht. Bei ambulanter Chemotherapie, Bestrahlung, Dialyse geht es meistens. Hat meine Cousine in Anspruch genommen. Erst ab Pflegegrad 4 und 5 wird es einfacher , nicht ab 2.
es gilt auch:
"So haben auch Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) besitzen, Anspruch auf die genehmigungsfreie Erstattung der Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung haben."
 
Wenn du Grundsicherung beziehst, übernimmt das Amt die Miete plus Nebenkosten (und auch Nachzahlung/Vorauszahlung)! Das alles entfällt also schon mal.
Dito wird die GEZ übernommen.

Bleiben dir Strom, Versicherung und Tel./Inet. Damit reduzieren sich deine Ausgaben schon erheblich!
Zudem gibt es bei Pflegestufe 2 auch Taxischeine, bei denen dir eine Zuzahlung von 10 E pro Fahrt bleiben. Zudem besteht meist auch eine Rezeptgebührenbefreiung.

Und mit dem Rest solltest du deinen Alltag eigentlich berstreiten können., denn viele Rentner haben weniger Einkommen und müssen davon alles berappen!
Diese ewig gleichen Behauptungen von Rentnern, die doch noch weniger hätten, kannst du mal gleich vergessen.
Denn schließlich haben Rentner, die mit ihrer Rente unterm Existenzminimum liegen, Anspruch auf ergänzende Leistungen wie z.B. Wohngeld!
Und wenn die Rente sehr niedrig ist, bekommt man auch ergänzende Grundsicherung, damit man eben nicht schlechter gestellt ist, als die Arbeitslosen.
Aber das muss man natürlich beantragen, von alleine läuft das nicht...

Und wenn du den Thread hier gelesen hättest, dann würdest du wissen, warum die TE mit ihrem Geld nicht hinkommt: aufgrund ihrer schweren chronischen Erkrankung (Dauerinfektion mit multiresistenten Bakterien) muss sie mehrmals die Woche zum Arzt fahren, die Wunden neu behandeln und verbinden lassen.
Und sie hat nunmal keine Pflegestufe, und muss die Fahrten deshalb selbst bezahlen, genauso wie manche Hilfsmittel und Medikamente, die die Kasse nicht übernimmt.

Und da sie in einem süddeutschen Kuhdorf lebt, kann sie auch kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt fahren, weil die Busse dort viel zu selten fahren, und außerdem stundenlang unterwegs sind.
In meiner Gegend wäre das mit den Arztfahrten kein großes Problem, weil wir im Raum Hannover ÖPNVtechnisch ganz gut aufgestellt sind.
Bei uns fährt z.B. viermal pro Stunde ein Zug nach Hannover, und in den Stoßzeiten sogar sechsmal.
Deshalb denke ich, daß die TE auf Dauer besser in einem größeren Ort leben sollte, muss ja nicht gleich so eine teure Großstadt wie München sein.
Aber mit dem jetzigen Wohnort ist das m.E. für die TE kein Dauerzustand, jedenfalls nicht, solange sie noch keine Pflegestufe hat...
 
Abgesehen davon muss man mit Behindertengrad , ab einer gewissen Einstufung, auch viele Dinge, wie z. b. die Rundfunkgebühr nicht mehr bezahlen und hat andere finanzielle Erleichterungen.
 
Man muss den Rundfunkbeitrag (GEZ) nicht zahlen, wenn man taubblind ist, Blindenhilfe (§ 72 SGB XII) oder Sonderfürsorgeleistungen (BVG) erhält; ansonsten gibt es eine Ermäßigung auf ein Drittel mit dem Merkzeichen "RF" bei einem GdB von mindestens 80 (wenn man kaum öffentliche Veranstaltungen besuchen kann) oder bei Sehbehinderung/Hörschädigung mit GdB 60,

aber eine vollständige Befreiung ist meist nur bei Bezug bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung möglich. Eine vollständige Befreiung ist auch für Bewohner von Pflegeheimen oder Behindertenwohnheimen möglich.
 

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