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Bin in einer Notlage

Bezüglich der Medikamente: Naja, ich hab noch nicht so richtig ausgerechnet wieviel das bei mir ist.

Ich gebe schon oft Geld aus für Meerwasser Nasenspray, manchmal auch für anderes Nasenspray und Sinupret oder Gelomyrtol bei Erkältungen, weil ich auch zu Nasenebenhöhlenentzündung neige, außerdem für Schmerztabletten.

Für Vitamin D auch, bekommt man ja auch nicht verschrieben, auch wenn ein Mangel nachgewiesen wird. Ja, dann uab und zu Magnesium.

Und die Augentropfen für die trockenen Augen.

Ansonsten gibt man ja auch Geld aus für Gesichtscreme, für Körperlotion, und naja eben für Duschmittel, Haarwaschmittel, Zahnpasta, Zahnseide, neue Zahnbürsten, Toilettenpapier, Taschentücher, Waschmittel und Putzmittel.

Ich gucke da immer auf den Preis, nehme meistens immer das Preiswerteste, ausser bei Zahnpasta.

Wenn man in einem Billigsupermarkt einkauft, ist es schwierig, kleine Mengen z. B. bei Kartoffeln zu bekommen, weil alles in großen Mengen abgepackt ist. Ist schwierig, wenn man allein lebt.

Man kann viel einfrieren, aber dafür braucht man eine Tiefkühltruhe, die doch einiges an Strom kostet, man braucht auch den Platz dazu.

Der ist meistens in den kleinen Wohnungen, die weniger Miete kosten, nicht gegeben.

Wenn man nicht gut zu Fuß ist, allein in einem Dorf lebt, kann man sich wahrscheinlich nicht aussuchen, wo man am billigsten einkaufen kann, vor allem kann man nicht von Laden zu Laden rennen, fahren, um überall das gerade beste Angebot einzukaufen.

Um im Garten was anbauen zu können, muss man körperlich fit genug dafür sein, man braucht auch die nötigen Gartengeräte und das Know How.

Und so weiter.
 
Hallo Sonne,

noch einmal wegen des Stroms. Wäre ich betroffen, würde ich nochmal mit dem Anbieter
in Verhandlung gehen. Stromanbieter sind grundsätzlich verpflichtet, mit ihren Kunden eine Lösung zu finden, wenn diese nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten sind.

Denn du bist ja zahlungswillig. Nur leider aktuell zahlungsunfähig.

Die Verbraucherzentrale könnte in diesem Fall als Argument genutzt werden, um auf die besonders niedrige monatliche Rate aus dem Vorjahr hinzuweisen, die ja als mehr als unzureichend erachtet wurde.

Der Anbieter hat hier offenbar auch einen Fehler gemacht. Denn indem er die monatliche Rate so stark heruntergesetzt hat, dass sie nicht realistisch war, um die tatsächlichen Kosten zu decken ist diese hohe Nachzahlung ja erst entstanden. Auf den Kühlschrank gehe ich hier nicht weiter ein, denn er wird nicht der Hauptgrund gewesen sein. Sicherlich hättest du auch ohne ihn, eine hohe Nachzahlung gehabt.

Argumente würde ich wie folgt vorbringen:

Fehlerhafte Anpassung der Rate: Es könnte darauf hingewiesen werden, dass die niedrige Rate das Problem der hohen Nachzahlung mit verursacht hat, weil sie eben viel zu gering war. Die hohe Nachzahlung hat deine ohnehin problematische finanzielle Lage verschärft, und es wäre gerecht, dies in die Verhandlung für eine Ratenzahlung mit einzubeziehen.

Mangelnde Kommunikation: Die meisten Anbieter passen die Raten basierend auf dem Verbrauch an. Warum ist das in deinem Fall nicht geschehen? Bei dem Verbrauch hätte man proaktiv auf dich zugehen können und deine Rate erhöhen sollen.

Bitte um geringe Ratenzahlung auf Basis deiner aktuellen finanziellen Lage:

Es sollte dir eine sehr niedrige, aber realistische Ratenzahlung zugestanden werden. Eine Rate gemäß deinen Möglichkeiten. Es geht darum, zu zeigen, dass du wirklich bemüht bist, eine Lösung zu finden, die dein ohnehin niedriges Budget nicht weiter belastet.

Verweise auf die Grundsicherung und das Sozialrecht

Dein Stromanbieter könnte auch auf deine Situation Rücksicht nehmen, indem er berücksichtigt, dass du von der Grundsicherung lebst und diese dir nicht genug Spielraum gibt, für hohe Nebenkosten und Nachzahlungen.

Ich muss mal in die Tiefen des Internets tauchen, es gab in der Vergangenheit immer mal wieder Urteile, bei denen anerkannt wurde, dass Sozialleistungsempfänger in bestimmten Fällen besonders geschützt werden müssen.

Das stimmt so leider nicht.
Bevor es nicht zu einer Sperrankündigung kommt ist der Versorger zu gar nichts verpflichtet.

Ratenzahlungen sind keine Kulanz. Die die Versorger nur unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten. Es gibt generell keinen Ratenplan, wenn noch Abschläge offen sind und die müssen im Ganzen gezahlt werden. Es gibt auch keinen Ratenplan, wenn innerhalb der letzten 12 Monate 2 Ratenpläne wegen Nichtzahlung deaktiviertwurden. Manche Versorger sind da noch strenger und geben keinen Ratenplan, wenn der Kunde allgemein immer wieder mal in Zahlungsverzug war mit den Abschlägen war. Und auch bei einer Zusage für einen Ratenplan gelten gewisse Spielregeln z.B. eine Mindestrate die beläuft sich meisten zwische 10 und 20 Euro, aber auch das muss Sonne erstmal zusätzlich zahlen können. Dann kommt noch eine maximale Ratenplanlänge von 18 Monate dazu. Die Versorger sind sehr human was das angeht, aber sie haben eben auch ihre Regeln. Zumal viele Versorger auf Ratenpläne auch noch Zinsen berechnen.

Wenn ein Kunde auf das Amt angewiesen ist, dann wird generell, wenn kein Ratenplan möglich ist, an das Amt verwiesen. Das ist ganz normal. Wenn die kein Darlehen gewähren, dann bleibt nur die Möglichkeit auf die Sperrandrohung zu warten. Klingt hart, aber ist leid so, denn ein Stromversorger ist nicht das Sozialamt.
Der Versorger ist lediglich gesetzlich dazu verpflichtet eine Abwendungsvereinbarung anzubieten, denn dieses Angebot ist die Grundlage für die Zählersperrung. Diese Abwendungsvereinbarung ist zinslos und bis zu 24 Monate möglich.

Im Endeffekt bleibt Sonne nur die Möglichkeit sich anmahnen zu lassen und auf die Sperrandrohung zu warten. Da würde sie wahrscheinlich mit der Abwendungsvereinbarung finanziell besser kommen als dann die Androhung der Sperre beim Amt einzureichen.

Ich glaube auch nicht, dass hier nur das Guthaben das Problem war. Kein Versorger setzt einen Abschlage wegen dem Guthaben runter. Das System erstellt die Rechnung automatisch und der Abschlag wird generell am Verbrauch berechnet. Ein Guthaben wird lediglich mit dem verbrauchsabhängigen Abschlag verrechnet und niemals anhand des Guthabens. Das gibt es nicht.
Um den genauen Grund zu finden müsste man die letzten 2 bis 3 Rechnungen sehen und die gezahlten Abschläge.
Die Begründung macht die Rechnung aber leider auch nicht kleiner. Wenn sie die Rechnungen schon prüfen lassen hat und es tatsächlich ihre eigenen Ablesungen waren, die nicht vom Netzbetreiber korrigiert wurden, dann passt das leider.
Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung.
 
Bei Zahnpasta kannst du beruhigt auch eine billige nehmen. Im Bereich Hygiene/Körperpflege sind die Billigprodukte der Discounter und Supermärkte meistens die Testsieger.

Zum Bereich Mobilität kann ich nur sagen, dass es selbst in der Landeshauptstadt, in der ich wohne, zu häufigen Verspätungen und Ausfällen kommt, heute wieder, da die Ablöse wegen Krankheit nicht gekommen ist. Auf dem Land fahren sonntags oft gar keine Busse oder erst mittags. Selbst bei mir fährt sonntags erst um 7.35 Uhr ein Bus zum Hauptbahnhof.

Daher hat mein Bundesland auch die höchste Autodichte.
 
Ich hatte es so verstanden, dass Sonne noch einen Teil der Miete von dem Regelsatz selbst bezahlt, also dass die Kosten der Unterkunft nicht vollständig berücksichtigt werden, weil vielleicht die Wohnung zu groß und zu teuer ist.
Dann liegt da der Hase im Pfeffer.
Die Wohnung ist zu groß und frisst außerdem auch noch zu viele Energiekosten.
Auf Dauer geht das mit Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht gut.

Ich habe mich auch die ganze Zeit gefragt, wo geht der Großteil des Regelsatzes flöten.

Da hilft nur umziehen in eine kleinere Wohnung.
Auch wenn es mühsam ist, erst mal eine Wohnung suchen, wäre der nächste Schritt.

Die zuständige Behörde wird den Umzug im Rahmen eines kleinen Budget auch finanzieren.
 
Das stimmt so leider nicht.
Bevor es nicht zu einer Sperrankündigung kommt ist der Versorger zu gar nichts verpflichtet.

Ratenzahlungen sind keine Kulanz. Die die Versorger nur unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten. Es gibt generell keinen Ratenplan, wenn noch Abschläge offen sind und die müssen im Ganzen gezahlt werden. Es gibt auch keinen Ratenplan, wenn innerhalb der letzten 12 Monate 2 Ratenpläne wegen Nichtzahlung deaktiviertwurden. Manche Versorger sind da noch strenger und geben keinen Ratenplan, wenn der Kunde allgemein immer wieder mal in Zahlungsverzug war mit den Abschlägen war. Und auch bei einer Zusage für einen Ratenplan gelten gewisse Spielregeln z.B. eine Mindestrate die beläuft sich meisten zwische 10 und 20 Euro, aber auch das muss Sonne erstmal zusätzlich zahlen können. Dann kommt noch eine maximale Ratenplanlänge von 18 Monate dazu. Die Versorger sind sehr human was das angeht, aber sie haben eben auch ihre Regeln. Zumal viele Versorger auf Ratenpläne auch noch Zinsen berechnen.

Wenn ein Kunde auf das Amt angewiesen ist, dann wird generell, wenn kein Ratenplan möglich ist, an das Amt verwiesen. Das ist ganz normal. Wenn die kein Darlehen gewähren, dann bleibt nur die Möglichkeit auf die Sperrandrohung zu warten. Klingt hart, aber ist leid so, denn ein Stromversorger ist nicht das Sozialamt.
Der Versorger ist lediglich gesetzlich dazu verpflichtet eine Abwendungsvereinbarung anzubieten, denn dieses Angebot ist die Grundlage für die Zählersperrung. Diese Abwendungsvereinbarung ist zinslos und bis zu 24 Monate möglich.

Im Endeffekt bleibt Sonne nur die Möglichkeit sich anmahnen zu lassen und auf die Sperrandrohung zu warten. Da würde sie wahrscheinlich mit der Abwendungsvereinbarung finanziell besser kommen als dann die Androhung der Sperre beim Amt einzureichen.

Ich glaube auch nicht, dass hier nur das Guthaben das Problem war. Kein Versorger setzt einen Abschlage wegen dem Guthaben runter. Das System erstellt die Rechnung automatisch und der Abschlag wird generell am Verbrauch berechnet. Ein Guthaben wird lediglich mit dem verbrauchsabhängigen Abschlag verrechnet und niemals anhand des Guthabens. Das gibt es nicht.
Um den genauen Grund zu finden müsste man die letzten 2 bis 3 Rechnungen sehen und die gezahlten Abschläge.
Die Begründung macht die Rechnung aber leider auch nicht kleiner. Wenn sie die Rechnungen schon prüfen lassen hat und es tatsächlich ihre eigenen Ablesungen waren, die nicht vom Netzbetreiber korrigiert wurden, dann passt das leider.
Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung.
Ja so ist die Praxis, meist knicken die Behörden ein oder gewähren doch noch ein Darlehen, wenn eine Stromabschaltung angedroht wird, weil sie sonst ggf. auch noch die Kosten für die Sperrung und Entsperrung zahlen müssten.

Es kommt auch drauf an ob der Energieversorger der Grundversorger der Region ist.
Ist er es nicht, kann er auch einfach den Kunden kündigen. Gut die Schulden bleiben trotzdem.
Doch der Kunde würde so beim Grundversorger landen.

"Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung"
Was ist damit gemeint ?
 
Das stimmt so leider nicht.
Bevor es nicht zu einer Sperrankündigung kommt ist der Versorger zu gar nichts verpflichtet.

Ratenzahlungen sind keine Kulanz. Die die Versorger nur unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten. Es gibt generell keinen Ratenplan, wenn noch Abschläge offen sind und die müssen im Ganzen gezahlt werden. Es gibt auch keinen Ratenplan, wenn innerhalb der letzten 12 Monate 2 Ratenpläne wegen Nichtzahlung deaktiviertwurden. Manche Versorger sind da noch strenger und geben keinen Ratenplan, wenn der Kunde allgemein immer wieder mal in Zahlungsverzug war mit den Abschlägen war. Und auch bei einer Zusage für einen Ratenplan gelten gewisse Spielregeln z.B. eine Mindestrate die beläuft sich meisten zwische 10 und 20 Euro, aber auch das muss Sonne erstmal zusätzlich zahlen können. Dann kommt noch eine maximale Ratenplanlänge von 18 Monate dazu. Die Versorger sind sehr human was das angeht, aber sie haben eben auch ihre Regeln. Zumal viele Versorger auf Ratenpläne auch noch Zinsen berechnen.

Wenn ein Kunde auf das Amt angewiesen ist, dann wird generell, wenn kein Ratenplan möglich ist, an das Amt verwiesen. Das ist ganz normal. Wenn die kein Darlehen gewähren, dann bleibt nur die Möglichkeit auf die Sperrandrohung zu warten. Klingt hart, aber ist leid so, denn ein Stromversorger ist nicht das Sozialamt.
Der Versorger ist lediglich gesetzlich dazu verpflichtet eine Abwendungsvereinbarung anzubieten, denn dieses Angebot ist die Grundlage für die Zählersperrung. Diese Abwendungsvereinbarung ist zinslos und bis zu 24 Monate möglich.

Im Endeffekt bleibt Sonne nur die Möglichkeit sich anmahnen zu lassen und auf die Sperrandrohung zu warten. Da würde sie wahrscheinlich mit der Abwendungsvereinbarung finanziell besser kommen als dann die Androhung der Sperre beim Amt einzureichen.

Ich glaube auch nicht, dass hier nur das Guthaben das Problem war. Kein Versorger setzt einen Abschlage wegen dem Guthaben runter. Das System erstellt die Rechnung automatisch und der Abschlag wird generell am Verbrauch berechnet. Ein Guthaben wird lediglich mit dem verbrauchsabhängigen Abschlag verrechnet und niemals anhand des Guthabens. Das gibt es nicht.
Um den genauen Grund zu finden müsste man die letzten 2 bis 3 Rechnungen sehen und die gezahlten Abschläge.
Die Begründung macht die Rechnung aber leider auch nicht kleiner. Wenn sie die Rechnungen schon prüfen lassen hat und es tatsächlich ihre eigenen Ablesungen waren, die nicht vom Netzbetreiber korrigiert wurden, dann passt das leider.
Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung.
Ich muss dir leider bei einen Punkt sehr widersprechen und zwar das bei einen Guthaben der Abschlag nicht herab gesetzt wird. Stimmt nicht!!! Der Abschlag wird bei einen Guthaben immer(bei meinen Stromanbieter) herabgesetzt. Meine komplette Nachbarschaft und auch Bekannte sind bei den gleichen Anbieter und bei ALLEN war es das gleiche. Guthaben-Abschlag herabgesetzt. Du kannst natürlich weiterhin mehr bezahlen, liegt an einen selber. Deine anderen Punkte da kann ich dir nur zustimmen. Es ist kein Anbieter verpflichtet mir irgendwie entgegen zu kommen. Er muss mir keine Ratenzahlung geben oder sonstiges. Die Stromanbieter sind da sehr hart. Liebe Grüße
 
Dann liegt da der Hase im Pfeffer.
Die Wohnung ist zu groß und frisst außerdem auch noch zu viele Energiekosten.
Auf Dauer geht das mit Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht gut.

Ich habe mich auch die ganze Zeit gefragt, wo geht der Großteil des Regelsatzes flöten.

Da hilft nur umziehen in eine kleinere Wohnung.
Auch wenn es mühsam ist, erst mal eine Wohnung suchen, wäre der nächste Schritt.

Die zuständige Behörde wird den Umzug im Rahmen eines kleinen Budget auch finanzieren.
Sag mal Sonne, kannst du vielleicht wirklich mal konkreter werde? Also es vielleicht bestätigen, dass die Miete zu hoch ist, und das Amt sie deshalb bei den Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt?
 
Ich wollte noch was zu der Wohnungssache sagen. Ich glaube nicht dass ich eine Wohnung finde die noch günstiger ist auch wenn ich vom Regelsatz was zuzahle. Da kommt auch noch Strom und Telefon usw dazu. Und da braucht man gar nicht viel Zahlungen haben monatlich und schon ist der Regelsatz zum Leben fast weg. Ich schaue wirklich schon ewig um eine Wohnung. Aber keine Chance, die kosten alle genau so viel oder mehr. Und die Wohnung die mal etwas günstiger ist die liegt dann in einen sehr schlimmen Gebiet , einen Brennpunkt. Die Wohnungen sind dort grauenhaft und dort würde ich nie hinziehen. Aber es ist schwer eine günstige einigermaßen normale Wohnung zu finden.
 

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