@Sonne00
Dein Hausarzt soll dir eine
Verordnung für Wundversorgung ausstellen, mit der kann ein Pflegedienst mit der Krankenkasse abrechnen. Das ist unabhängig von der Pflegekasse/Pflegegrad.
Für Fahrten, die von der Krankenkasse übernommen werden, benötigst du eine
Verordnung einer Krankenbeförderung von dem behandelnden Arzt. Diese muss leider vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Ab Pflegegrad 3 oder bei einer
dauerhaften Mobilitätseinschränkung muss diese dann vorab nicht mehr genehmigt werden.
Für regelmäßig notwendige Fahrten gibt es die auch als Dauerverordnung, ausgestellt von der behandelnden S Ich kann nicht jedes mal dass gleiche schreiben und erklären