AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric
Das glaube ich nicht... ich denke, der Zeitpunkt der Beschlussfassung ist ausschlaggebend. Ab dem Zeitpunkt, zu dem man in einem laufenden Verfahren den Wohnort wechselt, müsste die Zuständigkeit ebenfalls an das Gericht am neuen Wohnort übergehen; und das vorherige Gericht kann dann nicht einfach so tun, als habe es den Umzug gar nicht gegeben, und trotzdem eine Entscheidung treffen.
richtig!
Es ist ja heute sogar noch eine Durchschrift eines Schreibens des Vormundschaftsgerichts an eine Behörde in Bonn gekommen, dass die Deutschen das Verfahren nach Tschechien abgeben wollen.
ich werde das nachher einmal hochladen!
den Brief habe ich erst heute erhalten!
Ich gehe davon aus, dass der Betreuer deiner Mutter auf alle Fälle einen angemessenen monatlichen Betrag zur Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten zur Verfügung stellen muss. Vielleicht solltest du also anfangen, Rechnungen zu sammeln, und eine entsprechende Kostenaufstellung anzufertigen.
die lebenshaltungskosten meiner Mutter könnnen auf jeden Fall bestritten werden!
es ist genug Geld da, und. Es spielt keine Rolle, ob der Betreuer nun Gelder von dem Konto meiner Mutter überweist, oder nicht!
ich habe bislang nicht von dem Geld meiner Mutter gelebt, und brauche und werde es auch zukünftig nicht (tun müssen).
und wenn ich meine Mutti jetzt mal ein paar Jahre durchschleppen muss, weil das Konto dichtgemacht wurde, dann mache ich das!
schliesslich hat sie auch für mich bis zum 18. Lebensjahr gesorgt und alles bezahlt, was ich brauchte.
also kann ich das heute auch für meine Mutti tun, wenn sie das braucht!
wenn die das Konto dichtmachen wollen, dann sollen die das dichtmachen. Mir egal!
ich habe schon Möglichkeiten, wieder Geld zu verdienen, und auch meine Mutter zu unterstützen, selbst wenn das Konto dichtgemacht wird!
Ansonsten... wenn er sich ab jetzt sachgerecht um das Vermögen deiner Mutter kümmert, die Vermietung ihrer Wohnung organisiert etc., wird man daran derzeit wohl nicht viel machen können. Hat ja auch Vorteile, dann musst du dich nicht mehr damit befassen. Allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass auch für die Verfahrenskosten und die laufenden Kosten der Betreuung darauf zugegriffen werden kann. Aber so ohne Weiteres darf sich der Betreuer jedenfalls auf gar keinen Fall am Geld deiner Mutter bedienen!
jetzt habe ich aber schon einen Mieter, der in die Eigentumswohnung einziehen möchte ab 01. September 2017
Hmmm, seltsam...
Das alte Verfahren wird dann zeitgleich eingestellt, nehme ich an.
Davon gehe ich aus.
Ja, ich kann mich nur noch mal wiederholen - es ist überdeutlich, dass angenommen wird, dass du nicht geegnet bist, die richtigen Entscheidungen für deine Mutter zu treffen. Nimm das nicht auf die leichte Schulter. Du hast ja schon gesehen, dass in solchen Fällen sehr oft einfach ganze Passagen von etwas, was einmal geschrieben wurde, relativ unkritisch einfach übernommen werden. Es könnte dir passieren, dass auch das tschechische Gericht so vorgeht. Beim jetzigen Stand der Dinge solltest du dich darauf vorbereiten, dass du sehr überzeugend wirst belegen müssen, dass es deiner Mutter gut geht, dass sie dort wo sie ist bestens versorgt und untergebracht ist, dass sie dort bleiben möchte und auf gar keinen Fall in ein Heim will, und dass daher keine zwangsweise Herbeiführung einer Heimunterbringung notwendig ist.
das tschechische Gericht würde ja den ganzen Fall noch einmal selbst prüfen, und da Mutti hier nun wirklich gut versorgt ist, und es ihr gut geht, habe ich absolut keine Bedenken!
hier in Tschechien sind die Behörden und die ganze Denkweise und Mentalität sehr sehr konservativ.
das habe ich schon während der wenigen Tage gemerkt, seitdem ich hier bin!
familie wird hier in Tschechien viel mehr "großgeschrieben" als in Deutschland!
meine Freundin hatte mir sogar geraten, mich aufgrund meines etwas südländischen Aussehens nicht als Türke zu erkennen zu geben, sondern als Ungarn, da Türkei gleich mit Islam in Verbindung gebracht wird.
moslems erleben hier in den sog. Visegrad Staaten das reinste Spießrutenlaufen, und werden überall gemobbt usw.
und das muss ich mir ja nicht antun.
also nenne ich mich hier in Tschechien nun Achim, sage ich habe ungarische Wurzeln, und meine ganze Familie komme aus Ungarn, ich sei aber in Deutschland geboren und aufgewachsen.
daher spreche ich auch fließend deutsch und englisch, wobei ich mit englisch wesentlich weiterkomme, als mit deutsch!
ungarische Leute sind hier in Tschechien sehr angesehen.
naja, man muss sich halt immer dem Land anpassen, wo man gerade wohnt und lebt!
Die Sache ist ja die, dass es langfristig auch zu einer Betreuung durch Behörden in Tschechien kommen wird.
das ist noch nicht gesagt, dass es zu einer Betreuung kommen muss, wobei sicherlich ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden wird, d.h. Die ganze Sache noch einmal in Tschechien geprüft wird.
Dann hast Du dasselbe wie in Deutschland, mit dem Unterschied, dass Du die Sprache dort nicht sprichst und somit den Behörden noch mehr ausgeliefert sein wirst.
Dasselbe in grün also, nur noch schlechter.
oh, da irrst du aber ganz gewaltig, aber sehr sogar!
der deutsche Staat mit seiner Merkel Politik hat seit der flüchtlingskrise ganz gewaltig an ansehen in Tschechien verloren! Das gilt auch für deutsche Behörden, die ja diese Politik umsetzen müssen.
gerade jetzt in dieser Zeit, wo Frau Merkel den visegrad Staaten Flüchtlinge aufzwingen will und mit Kürzungen der eu Zählungen droht, hat Deutschland ganz gewaltig an ansehen verloren!
der tschechische Präsident hat sogar schon angedeutet, aus der eu auszutreten, wenn das deutsche Diktat so weitergeht, und die deutsche Regierung das tschechische volk zwingen will, Flüchtlinge aufzunehmen.
als ich z.b. Bei der Krankenkasse in Prag war, um meine Mutti anzumelden, hat mich der deutsch sprechende Sachbearbeiter sogar gefragt, warum ich mit Freundin und Mutti nach Tschechien gekommen sei?
ich sagte , dass die Freundin Tschechin ist, und wir hier leben wollen.
daraufhin sagte der Sachbearbeiter, na, das doch bestimmt ist sein wegen die Flüchtlinge, dass sie nicht schon möchte habe geleben in Nemecko wo ist sein nicht so sicher mehr, und muss Angst haben aus sein Opfer von terroristen.
Also, liebe kasiopaja, ganz so ist es nun doch nicht mehr so, dass das eu Ausland Männchen macht, wenn der deutsche Beamte pfeift, die im eu Ausland jetzt nicht mehr nach der deutschen Pfeife tanzen.
da hat sich wohl die letzten 2 Jahre so einiges geändert!
Nee, hätte sie nicht, bzw. in dem Fall wäre sie wohl sehr wahrscheinlich in ein Pflegeheim verbracht worden, da das deutsche Gericht offensichtlich eine - notfalls auch zwangsweise - Unterbringung für angebracht hielt. Ein anderes Gericht kann die Sachlage aber durchaus anders beurteilen. Allerdings sollte man als Betroffener bzw. Angehöriger vorsorglich alles Machbare dafür tun, dass die Beurteilung anders ausfällt...
wie gesagt, Mutti geht es hier sehr gut, und ich sehe da absolut keine Bedenken.
Aber mal sehen... falls das Gericht tatsächlich einen "normalen" Beschluss gefasst hat, und keine vorläufige Anordnung, weil es nicht geglaubt hat, dass die Betroffene tatsächlich ihren Wohnsitz noch vor Beschlussfassung ordnungsgemäß geändert hatte und auch tatsächlich umgezogen war, dann könnte es ja aussichtsreich sein, gegen die Betreuungsanordnung vorzugehen.
das muss jetzt ersteinmal abgewartet werden, zumal ja das ganze Verfahren nach Tschechien abgegeben wird!
Im Endeffekt wird der Betreuer oder das Gericht einfach das Konto in Deutschland sperren und damit den Geldhahn zudrehen, dann bleibt Ahmet sowieso nichts anderes übrig als nach Deutschland zurückzukehren.
nicht ganz richtig!
das Gericht kann das Konto nicht sperren, sondern nur der Betreuer.
aber der Betreuer muss den Anweisungen des Vormundschaftsgerichts bedingungslos Folge leisten.
ich habe heute wieder mit dem Betreuer telefoniert, und ja, er musste das Konto schon dichtmachen.
er wollte es nicht, aber er musste, weil das Gericht es so wollte!
so hatte er mir schon jetzt am Telefon gesagt, dass Lastschrift Abbuchungen für mich zurückgegangen sind, bzw, er diese Gelder zurückholen musste, obwohl auch gleichzeitig er gesehen hatte, dass vorher Gelder in bar für die lastschriftzahlungen eingezahlt worden sind.
er fragte mich, ob ich wisse, wer da bar eingezahlt habe, worauf ich ihm wahrheitsgemäß sagte, dass ich es war, und das Geld für die Lastschrift bestimmt sei, die ja dann auch abgebucht haben.
der Betreuer sagtE dann wieder, dass er der Lastschrift wiedersprechen musste, und das Geld nun wieder dem Konto gutgeschrieben sei, da die Lastschriften nicht für meine Mutter gewesen sind, sondern für mich.
Zwischen allen EU Staaten bestehen Rechtshilfeabkommen. Und deutche 0erichte können sehr hartnäckig sein!
nein, es sind nicht alle eu Staaten, die rechtshilfeabkommen haben.
in betreuungssachen sind es genau 9 eu Staaten, bzw. 8 eu Staaten und Schweiz als nicht eu Staat, die rechtshilfeabkommen haben, so sagte es mir jedenfalls mein Anwalt heute am Telefon.
tschechien gehört seit 2014 dazu.
Polen z.b. Hat dieses rechtshilfeabkommen nicht unterschrieben.