Hab mir schon gedacht das der Geld will, wir wollen Heiraten, haben schon alles abgeklärt beim Standesamt.Wir haben nur Angst ,das der Betreuer es verhindern will. Er hat ein Einverständnisvorbehalt, hauptsächlich für Finanzen und Gesundheit, Aufenthalt ich hoffe er kann nicht Reinpfuschen ,da mein Partner sehr wohl ein Willen bilden kann.
Dein Partner hat immer ein sogenanntes Vetorecht. Auch Du als Verlobte hast das. Der Betreuer hat gar keine Rechte Euch eine Ehe zu verbieten. Das darf grundsätzlich nur ein Gericht. Die Hürden hierfür sind extrem hoch. Beispielsweise, wenn der Betreute extrem geistig behindert ist und klar wird, dass sich der zukünftige Ehepartner bereichern will oder es um sexuelle Ausbeutung oder ähnliches geht, was dem Betreuten Schaden zufügen würde.
Als Ehefrau hast Du das Recht Dich jederzeit als Betreuerin für Deinen Ehemann einsetzen zu lassen oder Dir bestimmte Bereiche wie Finanzen zurück zu holen (das geht über das Amtsgericht und nicht den Betreuer! Der Betreuer wird sich natürlich dagegen zur Wehr setzen, denn Du nimmst ihm den Job weg und einen Haufen schlechter Sachen auch über Dich schreiben.). Ich würde Dir empfehlen Dich vollumfänglich als Betreuerin einsetzen zu lassen und vor Gericht klar zu sagen, dass Du als Ehefrau die Finanzen verwaltest und Dich darum kümmerst, dass Dein Mann gesundheitlich wichtige Termine wahrnimmt, diese auch entsprechend managen kannst, indem Du beim Arzt anrufst, Dich darum kümmerst, dass er eventuelle Medikamente nimmt.
Es wäre gut, wenn Du Dich auch in Deinem Sinne mit seiner Erkrankung auseinandersetzt und verstehst, was eine Impulskontrollstörung ist. Es wäre ebenfalls sehr gut heraus zu finden, ob er im Rahmen einer akuten Phase betroffen ist (z.B. manisch-depressiv und Medikamente nicht genommen) oder ein dauerhaftes Problem vorliegt und er dauerhafte Unterstützung braucht.
Es gibt auch immer Hilfen, die man in Anspruch nehmen kann, wie Z.B. Angehörigenverbände, EUTB-Beratung, Pflegeberatung, Rentenberatung, Landkreise.
Ich würde Euch generell empfehlen, dass Dein Partner eine Patientenverfügung aufsetzt. Ein Therapeut oder Arzt sollte diese unterschreiben, dass Dein Partner zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung klar war ("im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte"; das sollte so in der Verfügung stehen). Dort kann Dein Partner erstens im Falle von Krisen regeln, was er sich wünscht. Zweitens kann er Dich als Bevollmächtigte einsetzen. Die Verfügung steht über dem Betreuungsrecht und ist rechtlich bindend für Betreuer, Behandler, aber auch in der Verfügung eingetragene Vorsorgebevollmächtigte. Vorsorgebevollmächtige sind Betreuern gleich gestellt und haben das gleiche Vetorecht.
Ein Beispiel einer solchen Patientenverfügung findet Ihr hier:
Die Patientenverfügung sollte immer individuell angepasst und klar definiert werden, um wirksamer zu sein.