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Betreuer will plötzlich Pflegegrad beantragen

Natha

Mitglied
Hallo, mein Partner bekam einen Betreuer mit Einverständnisvorbehalt weil er zu viel bestellt hat und mit Geld nicht umgehen kann.Auf einmal will der Betreuer einen Pflegegrad beantragen, er würde nach Rauch riechen und ungepflegt sein .Er raucht ab und zu,aber geht immer Duschen ist gepflegt. Was könnte da los sein,er Wohnt mit seinem Vater im Haus der schon sehr alt ist und es geht wol auch darum daß er im Haus bleiben kann,wenn sein Vater gestorben ist .Es ist sehr merkwürdig,das auf einmal ein Pflegegrad im Raum steht was kann das sein ?
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Ganz einfach: Der Betreuer möchte sich gerne bereichern und bestimmte Kosten über das Pflegegeld abrechnen. Die Pauschale beträgt normalerweise so um die 400 Euro. Hinzu kämen für ihn dann bei Pflegegrad 1 nochmals um die 125 Euro.

Deswegen ist es ja auch so krass dumm, so lange andere Verwandte oder Partner das übernehmen können solche Leute überhaupt ins Leben zu lassen.

und es geht wol auch darum daß er im Haus bleiben kann,wenn sein Vater gestorben ist
Das sehe ich eher nicht so. Sobald der Vater verstorben ist und er das Haus erbt wird man alles daran setzen ihn ins betreute Wohnen zu bekommen. Das Haus wird dann verkauft werden.

Ich würde Dir als Partnerin empfehlen, je nachdem wie fest Eure Beziehung und wie fit Dein Partner ist: Heiraten, denn das gibt Dir weiträumige Rechte. Ehepartner bekommen immer vorrangig die Betreuung. Einen mehrwöchigen Kurs (meist 10 Wochen) besuchen (z.B. Weiterbildung Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI) und Dir sehr gut merken was da in den Paragraphen vorgeht.

Das würde Dir im übrigen auch erlauben z.B. höhere Pflegegelder für Deinen Partner zu bekommen, falls das nötig ist und z.B. neben der Pflege Teilzeit in einem Altenheim zu arbeiten.
 

Natha

Mitglied
Ganz einfach: Der Betreuer möchte sich gerne bereichern und bestimmte Kosten über das Pflegegeld abrechnen. Die Pauschale beträgt normalerweise so um die 400 Euro. Hinzu kämen für ihn dann bei Pflegegrad 1 nochmals um die 125 Euro.

Deswegen ist es ja auch so krass dumm, so lange andere Verwandte oder Partner das übernehmen können solche Leute überhaupt ins Leben zu lassen.



Das sehe ich eher nicht so. Sobald der Vater verstorben ist und er das Haus erbt wird man alles daran setzen ihn ins betreute Wohnen zu bekommen. Das Haus wird dann verkauft werden.

Ich würde Dir als Partnerin empfehlen, je nachdem wie fest Eure Beziehung und wie fit Dein Partner ist: Heiraten, denn das gibt Dir weiträumige Rechte. Ehepartner bekommen immer vorrangig die Betreuung. Einen mehrwöchigen Kurs (meist 10 Wochen) besuchen (z.B. Weiterbildung Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI) und Dir sehr gut merken was da in den Paragraphen vorgeht. Wir wollen Heiraten,nächstes Jahr es ist schon alles beim Standesamt beantragt .Nun haben wir Angst ,das der Betreuer das mit

Das würde Dir im übrigen auch erlauben z.B. höhere Pflegegelder für Deinen Partner zu bekommen, falls das nötig ist und z.B. neben der Pflege Teilzeit in einem Altenheim zu arbeiten.
Ganz einfach: Der Betreuer möchte sich gerne bereichern und bestimmte Kosten über das Pflegegeld abrechnen. Die Pauschale beträgt normalerweise so um die 400 Euro. Hinzu kämen für ihn dann bei Pflegegrad 1 nochmals um die 125 Euro.

Deswegen ist es ja auch so krass dumm, so lange andere Verwandte oder Partner das übernehmen können solche Leute überhaupt ins Leben zu lassen.



Das sehe ich eher nicht so. Sobald der Vater verstorben ist und er das Haus erbt wird man alles daran setzen ihn ins betreute Wohnen zu bekommen. Das Haus wird dann verkauft werden.

Ich würde Dir als Partnerin empfehlen, je nachdem wie fest Eure Beziehung und wie fit Dein Partner ist: Heiraten, denn das gibt Dir weiträumige Rechte. Ehepartner bekommen immer vorrangig die Betreuung. Einen mehrwöchigen Kurs (meist 10 Wochen) besuchen (z.B. Weiterbildung Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI) und Dir sehr gut merken was da in den Paragraphen vorgeht.

Das würde Dir im übrigen auch erlauben z.B. höhere Pflegegelder für Deinen Partner zu bekommen, falls das nötig ist und z.B. neben der Pflege Teilzeit in einem Altenheim zu arbeiten.
Hab mir schon gedacht das der Geld will, wir wollen Heiraten, haben schon alles abgeklärt beim Standesamt.Wir haben nur Angst ,das der Betreuer es verhindern will. Er hat ein Einverständnisvorbehalt, hauptsächlich für Finanzen und Gesundheit, Aufenthalt ich hoffe er kann nicht Reinpfuschen ,da mein Partner sehr wohl ein Willen bilden kann.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Hab mir schon gedacht das der Geld will, wir wollen Heiraten, haben schon alles abgeklärt beim Standesamt.Wir haben nur Angst ,das der Betreuer es verhindern will. Er hat ein Einverständnisvorbehalt, hauptsächlich für Finanzen und Gesundheit, Aufenthalt ich hoffe er kann nicht Reinpfuschen ,da mein Partner sehr wohl ein Willen bilden kann.
Dein Partner hat immer ein sogenanntes Vetorecht. Auch Du als Verlobte hast das. Der Betreuer hat gar keine Rechte Euch eine Ehe zu verbieten. Das darf grundsätzlich nur ein Gericht. Die Hürden hierfür sind extrem hoch. Beispielsweise, wenn der Betreute extrem geistig behindert ist und klar wird, dass sich der zukünftige Ehepartner bereichern will oder es um sexuelle Ausbeutung oder ähnliches geht, was dem Betreuten Schaden zufügen würde.

Als Ehefrau hast Du das Recht Dich jederzeit als Betreuerin für Deinen Ehemann einsetzen zu lassen oder Dir bestimmte Bereiche wie Finanzen zurück zu holen (das geht über das Amtsgericht und nicht den Betreuer! Der Betreuer wird sich natürlich dagegen zur Wehr setzen, denn Du nimmst ihm den Job weg und einen Haufen schlechter Sachen auch über Dich schreiben.). Ich würde Dir empfehlen Dich vollumfänglich als Betreuerin einsetzen zu lassen und vor Gericht klar zu sagen, dass Du als Ehefrau die Finanzen verwaltest und Dich darum kümmerst, dass Dein Mann gesundheitlich wichtige Termine wahrnimmt, diese auch entsprechend managen kannst, indem Du beim Arzt anrufst, Dich darum kümmerst, dass er eventuelle Medikamente nimmt.

Es wäre gut, wenn Du Dich auch in Deinem Sinne mit seiner Erkrankung auseinandersetzt und verstehst, was eine Impulskontrollstörung ist. Es wäre ebenfalls sehr gut heraus zu finden, ob er im Rahmen einer akuten Phase betroffen ist (z.B. manisch-depressiv und Medikamente nicht genommen) oder ein dauerhaftes Problem vorliegt und er dauerhafte Unterstützung braucht.

Es gibt auch immer Hilfen, die man in Anspruch nehmen kann, wie Z.B. Angehörigenverbände, EUTB-Beratung, Pflegeberatung, Rentenberatung, Landkreise.

Ich würde Euch generell empfehlen, dass Dein Partner eine Patientenverfügung aufsetzt. Ein Therapeut oder Arzt sollte diese unterschreiben, dass Dein Partner zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung klar war ("im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte"; das sollte so in der Verfügung stehen). Dort kann Dein Partner erstens im Falle von Krisen regeln, was er sich wünscht. Zweitens kann er Dich als Bevollmächtigte einsetzen. Die Verfügung steht über dem Betreuungsrecht und ist rechtlich bindend für Betreuer, Behandler, aber auch in der Verfügung eingetragene Vorsorgebevollmächtigte. Vorsorgebevollmächtige sind Betreuern gleich gestellt und haben das gleiche Vetorecht.

Ein Beispiel einer solchen Patientenverfügung findet Ihr hier:


Die Patientenverfügung sollte immer individuell angepasst und klar definiert werden, um wirksamer zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 126322

Gast
Ich möchte noch etwas hinzufügen:

Wichtig ist, dass die Bank ein Dokument hat. Denn falls Dein Partner seltsame Käufe tätigt kannst Du diese dann wieder rückgängig machen.

Die Sparkasse bietet dazu sehr gute Informationen:

 

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