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Beschuldigung zum Klauen

Gemini

Urgestein
Hallo Hase,

sehr gut, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.
Du solltest so schnell wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Warte nicht bis zur Kündigung.

Dein Arbeitgeber kann eine Verdachtskündigung aussprechen. Zwar stellt das Bundesarbeitsgericht an die Verdachtskündigung besonders strenge Anforderungen, aber so weit solltest du es nicht kommen lassen.

Der Verdacht muss sich auf eine Straftat oder eine schwere Vertragsverletzung beziehen, die grundsätzlich geeignet wäre, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen. Ist bei dir gegeben (Verdacht mehrfacher Diebstahl).

Der Arbeitgeber muss den Sachverhalt mit allen ihm zumutbaren Mitteln aufklären und hat den Arbeitnehmer zu den vorliegenden Verdachtsmomenten anzuhören. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des ist aus formellen Gründen unwirksam.
Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Arbeitnehmer die Straftat tatsächlich begangen hat und kein anderer dafür in Frage kommt.

Wie du sagst, kämen in eurer Firma auch andere in Frage für den Diebstahl, sodass dein Arbeitgeber glaubhaft machen muss, dass du mit hoher Wahrscheinlichkeit den Diebstahl begangen hast.
Ob ihm dies möglich ist, kann ich nicht beurteilen.

Aber du solltest trotzdem gegen die Abmahnung vorgehen, da eine gewisse Anzahl von Abmahnungen (glaube 3) zur fristlosen Kündigung führen können. Akzeptierst du diese und bekommst noch 2 weitere wegen anderen Sachen, dann hättest du Pech.
Lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten und akzeptiere die Abmahnung nicht.

Gemini
 
H

hase

Gast
na angehört wurde ich ja dazu,aber ich weiss ja nicht wo das Geld geblieben ist also gabs auch keine Antwort drauf!!!

Egal ich habe heute beim Anwalt angerufen und habe morgen einen Termin,die Versicherung übernimmt dies wohl auch!!
Bin bissel aufgeregt aber ich will mich ja erst mal beraten lassen!
 
H

hase

Gast
Also der Anwalt meinte ich solle klagen,ich hätte somit ganz gute Chancen das die Abmahnung aus der Akte verschwindet!!!
Nun ja ich fragte dann ob es noch andere Möglichkeiten gibt,denn gleich mit Klage zu kommen ist schon heftig oder???ich meine da werd ich doch nie wieder glücklich!!!
Er meinte dann ich solle folgenden Weg gehen

Nochmal mit meinem Chef reden(Was seiner meinung nach nichts bringt)
-Wenn mein Chef sich nicht drauf einlässt dem Anwalt ein Zeichen geben
-der schreibt dann einen aussergerichtlichen Brief
-un der letzte Schritt währe dann die Klage

ich weiss nicht,krieg ziemlich Muffensausen wenn ich daran denke!
 

tortelini

Aktives Mitglied
ach, nur mut! das packst du schon. so wie der anwalt es dir gesagt hat halte ich es auf jeden fall für die beste lösung.

stell dir mal vor es käme soweit, dass dein chef dich wegen den angeblichen diebstählen rauswirft. das steht dann sicherlich auch irgendwie in der kündigung. wer will dich dann noch einstellen? dann könntest du zwar beim neuen arbeitgeber tausendmal beteuern, dass du nicht geklaut hast, aber mal im ernst: wer würde dir dann glauben? gerade in anbetracht der tatsachen, dass du wegen den abmahnungen usw. nichts unternommen hast?

es kann dir keiner was vorschreiben aber an deiner stelle würde ich es so machen wie der anwalt sagt. rede jetzt erst noch einmal mit deinem chef. wenn das nix bringt, dann sag ihm ruhig bescheid, dass du zum anwalt gehst, weil du dir das nicht gefallen lassen willst, da du dir nichts vorzuwerfen hast. vielleicht überlegt er sich die sache dann nach einem brief vom anwalt und es kommt erst gar nicht zu einer gerichtlichen auseinandersetzung?!
 

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