Gemini
Urgestein
Hallo Hase,
sehr gut, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.
Du solltest so schnell wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Warte nicht bis zur Kündigung.
Dein Arbeitgeber kann eine Verdachtskündigung aussprechen. Zwar stellt das Bundesarbeitsgericht an die Verdachtskündigung besonders strenge Anforderungen, aber so weit solltest du es nicht kommen lassen.
Der Verdacht muss sich auf eine Straftat oder eine schwere Vertragsverletzung beziehen, die grundsätzlich geeignet wäre, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen. Ist bei dir gegeben (Verdacht mehrfacher Diebstahl).
Der Arbeitgeber muss den Sachverhalt mit allen ihm zumutbaren Mitteln aufklären und hat den Arbeitnehmer zu den vorliegenden Verdachtsmomenten anzuhören. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des ist aus formellen Gründen unwirksam.
Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Arbeitnehmer die Straftat tatsächlich begangen hat und kein anderer dafür in Frage kommt.
Wie du sagst, kämen in eurer Firma auch andere in Frage für den Diebstahl, sodass dein Arbeitgeber glaubhaft machen muss, dass du mit hoher Wahrscheinlichkeit den Diebstahl begangen hast.
Ob ihm dies möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber du solltest trotzdem gegen die Abmahnung vorgehen, da eine gewisse Anzahl von Abmahnungen (glaube 3) zur fristlosen Kündigung führen können. Akzeptierst du diese und bekommst noch 2 weitere wegen anderen Sachen, dann hättest du Pech.
Lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten und akzeptiere die Abmahnung nicht.
Gemini
sehr gut, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.
Du solltest so schnell wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Warte nicht bis zur Kündigung.
Dein Arbeitgeber kann eine Verdachtskündigung aussprechen. Zwar stellt das Bundesarbeitsgericht an die Verdachtskündigung besonders strenge Anforderungen, aber so weit solltest du es nicht kommen lassen.
Der Verdacht muss sich auf eine Straftat oder eine schwere Vertragsverletzung beziehen, die grundsätzlich geeignet wäre, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen. Ist bei dir gegeben (Verdacht mehrfacher Diebstahl).
Der Arbeitgeber muss den Sachverhalt mit allen ihm zumutbaren Mitteln aufklären und hat den Arbeitnehmer zu den vorliegenden Verdachtsmomenten anzuhören. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des ist aus formellen Gründen unwirksam.
Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Arbeitnehmer die Straftat tatsächlich begangen hat und kein anderer dafür in Frage kommt.
Wie du sagst, kämen in eurer Firma auch andere in Frage für den Diebstahl, sodass dein Arbeitgeber glaubhaft machen muss, dass du mit hoher Wahrscheinlichkeit den Diebstahl begangen hast.
Ob ihm dies möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber du solltest trotzdem gegen die Abmahnung vorgehen, da eine gewisse Anzahl von Abmahnungen (glaube 3) zur fristlosen Kündigung führen können. Akzeptierst du diese und bekommst noch 2 weitere wegen anderen Sachen, dann hättest du Pech.
Lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten und akzeptiere die Abmahnung nicht.
Gemini